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Hartz IV verfassungswidrig?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von SVB2001, 2. Januar 2005.

  1. ukroll96

    ukroll96 Guest

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    AW: Hartz IV verfassungswidrig?

    Nun siehts wohl nicht mehr so gut aus mit HARTZ IV und eheähnlichen Gemeinschaften. Wie tönte doch Clement, das hat alles keine Auswirkungen, was die Sozialgerichte urteilen. Tja, da hat wohl jemand nur schlecht seine Hausaufgaben gemacht.

    Arbeitsagentur muss Bedarfsgemeinschaft nachweisen

    Zwei Zahnbürsten in einem Wasserglas führen nach Ansicht des Sozialgerichts Saarland noch nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft. In ihrem Urteil verwerfen die Richter die gängige Hartz-IV-Praxis. Wenn Partner in einer Wohnung leben, müssen sie nicht automatisch füreinander zahlen.

    Berlin - Das Sozialgericht Saarland gab einer Frau Recht, die sich weigerte, für die Lebenshaltungskosten ihres Partners aufzukommen. Die Arbeitsagentur wollte dem arbeitslosen Mann keine Arbeitslosengeld II zahlen, weil seine Lebensgefährtin genügend Rente bezieht. Die Richter akzeptierten dagegen den Einwand der Frau, sie lebe mit dem Mann nicht in einer eheähnliche Gemeinschaft. Denn sie sei nicht bereit, über den Mietanteil hinaus einen Beitrag zum Lebensunterhalt des Mannes zu leisten. Der Einwand sei nicht allein dadurch widerlegt, dass beide seit 27 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung lebten.

    In der Begründung erklärten die Richter, nicht jede Lebens- sei eine Bedarfsgemeinschaft. Die beim Hausbesuch gezählten Zahnbürsten oder Rasierapparate reichten nicht aus, ALG II zu kürzen oder zu streichen.

    Betroffene können nun ihre Bescheide anfechten und nicht gezahlte Gelder einfordern. Zudem kehrte das Gericht die Beweislast um. Nicht der ALG-II-Antragsteller muss beweisen, dass er nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, sondern die Behörde muss nachweisen, dass eine solche Gemeinschaft besteht.

    Der Sozialverband VdK sieht nun eine Klagewelle und Kosten in dreistelliger Millionenhöhe auf die Bundesagentur für Arbeit zukommen. VdK-Chef Walter Hirrlinger geht sogar noch einen Schritt weiter. Für ihn ist jetzt zu prüfen, "ob überhaupt ein Ehepartner dazu verpflichtet werden kann, für den jeweils anderen zu zahlen."

    Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,354017,00.html
     
  2. LHB

    LHB Institution

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    AW: Hartz IV verfassungswidrig?

    sowas kann problematisch sein. ich z.b. hab gerade das problem, daß ich neu beantragen muss, muss aber einige sachen angeben, wo nachweise dazu gehören. aber die hab ich noch nicht. bezieht sich auf die witwenrente meiner mutter. aber die bürokratischen mühlen mühlen so langsam. aber ich muss das endlich abgeben. aber mir...argh, ich dreh mich im kreis. nein...ich dreh durch ! :mad::(
     
  3. Don Pasquale

    Don Pasquale Senior Member

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    AW: Hartz IV verfassungswidrig?

    Das ist normal. Ob das rechtens ist kann ich Dir nicht beantworten. 6 Monate sind auch möglich.
    Gut wenn man so etwas VORHER weiss.

    Deine Bank übrigens findet es auch sehr interessant, was Du so einkaufst.
    Deine Bahn-Card merkt sich übrigens alle Strecken, wenn Du Bonus-Punkte sammelst.

    Aber nicht gleich paranoid werden. So eine Datensammlewut hat ja auch Vorteile, ( Schily fragen)

    Ciao
    Don Pasquale
     
  4. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Hartz IV verfassungswidrig?

    @ukroll96:
    Danke dafür, daß Du hier den Link zu spiegel.de reingesetzt hast, wollte das gerade selber machen...

    Ich hoffe für die user hier im Forum, daß nicht allzu viele (standesamtlich) verheiratet sind, somit also nicht zwangsläufig in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben. Irgendwie habe ich das blöde Gefühl, man wird durch Hartz IV bestraft, wenn man "verheiratet" ist...