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Hartz IV - 1 Jahr danach

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von solid2000, 4. Januar 2006.

  1. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Hartz IV - 1 Jahr danach

    Da bin ich ja glatt dafür, das man Eigenheim besitzenden Hartz IV ( ALG II ) Empfängern das halbe Haus zu sperrt.
    Bei solchen Leuten, die vom Amt noch die Raten für die Eigentumswohnung bekommen könnte man sich auch was einfallen lassen, das Amt zahlt weiter aber der Eigentümer muß noch einen anderen aus einer zu trennenden Bedarfe aufnehmen, der andere aus der Bedarfe könne ja dann in eine andere vom Amt bezahlte Eigentumswohnung oder in eine Zone des gesperrten Hauses ziehen.


    Ich wette die hassen sich alle dafür, das sie die ganzen ALG II Bezieher nicht gleich in Ghettos sperrten.

    Auch die sind Deutschland.
     
  2. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    AW: Hartz IV - 1 Jahr danach

    Da hätte ich mal eine Frage: Unter welchen Umständen bekommt man vom Amt (von welchem eigentlich) die Raten für die Eigentumswohnung? ALG II-Empfänger können, soweit ich es weiß, nur die Zinsen des Kredites geltend machen.
     
  3. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Hartz IV - 1 Jahr danach

    Korrekt, so siehts aus...
     
  4. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Hartz IV - 1 Jahr danach

    Frage:
    Ist es nicht so, das auch diese die Kosten für eine Wohnung geltend machen können?
    Das wären dann die Kosten die ich meinte.
     
  5. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    AW: Hartz IV - 1 Jahr danach

    Haus- oder Wohnungseigentümer können dieselben Kosten geltend machen, wie ein Mieter. Nur halt ohne Miete. Da bleiben also Versicherungen (Gebäudehaftpflicht), Steuern (Grundsteuern), Heizkosten (die dürfen nicht höher liegen als wenn man zur Miete wohnen würde), Wasser- und Abwasser, Schornsteinfeger. Das müsste es dann aber auch schon gewesen sein. In der Summe kostet den Staat ein Wohnungseigentümer deutlich weniger als ein Mieter.