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Haftbefehl gegen Steuerfahnder

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 2. April 2012.

  1. ach

    ach Guest

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    AW: Haftbefehl gegen Steuerfahnder


    Warum nicht? Bei uns sind Geldinstitute verpflichtet, entsprechende Meldungen an das Finanzamt zu machen. Es handelt sich schließlich um Straftäter. Wenn Banken ihren Kunden in einer sehr "offensichtlichen Sachlage" entsprechende Tipps geben, um Straftaten zu begehen, sind diese wegen Mittäterschaft zu bestrafen bzw. sind Haftbefehle gegen die Verantwortlichen
    zu erlassen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. April 2012
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Haftbefehl gegen Steuerfahnder

    Es kann sein das es sich um Straftäter handelt, muss aber nicht so sein. Und man sollte nicht alle Staatsbürger unter Generalverdacht stellen.

    Ich denke eine Quellensteuer die anonym abgeführt wird ist da einfach die Beste Lösung.
     
  3. ach

    ach Guest

    AW: Haftbefehl gegen Steuerfahnder

    Falsch. Steuerbetrug --> Steuerhinterziehung (vorsätzlich) ist eine Straftat. Auf was du hinaus willst, ist mir nicht klar.;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. April 2012
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Haftbefehl gegen Steuerfahnder

    Das ist schon klar.

    Aber wenn ein jemand Geld bei einer Bank anlegt, dann weis die Bank ja nicht ob es der Anleger versteuert oder nicht.

    Wenn man sich beim Juwelier jetzt teuren Schmuck oder teure Uhren kauft ist er ja auch nicht verpflichtet zu überprüfen ob der Käufer das Geld legal erwirtschaftet hat oder nicht.
     
  5. ach

    ach Guest

    AW: Haftbefehl gegen Steuerfahnder

    Es geht gar nicht darum, ob die Bank weiß, dass eine Summe ab 15 000 € versteuert ist. Das hat die auch nicht zu interessieren --> Steuergeheimnis.:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. April 2012
  6. Volterra

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    AW: Haftbefehl gegen Steuerfahnder

    Ach ja?:LOL:
    Wer sowas behauptet, der hat gar keine Ahnung.

    Wer bei einer deutschen Bank über 15000€ Bargeld einzahlt,
    der wird nach Vorlage des PA lediglich registriert.(Geldwäschegesetz)

    Eine Mittelung über die Einzahlung von beispielsweise 100000€ an das Finanzamt erfolgt nicht.

    In der Schweiz wird bei Bargeldanlagen ab 15000 SFR ein Nachweis über die Herkunft des Geldes verlangt
    und in Deutschland nicht.:winken:

    Seit Einführung der Abgeltungssteuer werden in Deutschland von Kapitalerträgen
    automatisch umme 26% an das Finanzamt abgeführt.
    Weitere Informationen über das Basiskapital erfolgen nicht.
    In der Schweiz ist Steuerhinterziehung kein Straftatbestand.
    Steuerbetrug schon und wird so verfolgt wie in Deutschland.
    Bei Nachweis von Steuerbetrug in Deutschland, kooperiert die Schweiz
    mit deutschen Behörden, was so in ca. 1000 Fällen passiert.

    In der Schweiz wird auf Erträge aus Wertpapieren /Sparbüchern
    schon jahrelang eine Quellensteuer erhoben,
    an Deutschland abgeführt und die ist ab 2011 mit 35% sogar fast 10% höher als die deutsche Abgeltungssteuer.

    Ach ja - wenn man von sowas keine Ahnung hat, einfach mal....
     
  7. ach

    ach Guest

    AW: Haftbefehl gegen Steuerfahnder

    Genau! Das würde ich an deiner Stelle mal beherzigen:D

    :)
     
  8. ach

    ach Guest

    AW: Haftbefehl gegen Steuerfahnder

    :)

     
  9. Mad9000

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    AW: Haftbefehl gegen Steuerfahnder

    Das letztere währe ja auch noch schöner.
     
  10. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Haftbefehl gegen Steuerfahnder

    Höre gerade, daß Österreich ein Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat, wonach pauschal das Vermögen Österreicher auf schweizer Konten, mit 38 % versteuert wird.

    Was passiert aber nun, wenn das Geld bereits versteuert wurde, sozusagen nur das Geld in der Schweiz liegt, welches übrig blieb? Wäre das dann nicht eine Doppelbesteuerung?
    Es wird ja wahrscheinlich nicht jeder österreicher Kontoinhaber in der Schweiz Steuerhinterziehung begehen. Als Beispiel seien hier nur diejenigen zu nennen, welche in der Schweiz arbeiten und dort das Gehalt auf ein schweizer Konto schicken lassen.