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Hab ein Problem bei Ebay Versteigerung !

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Stinkfus, 11. Januar 2003.

  1. Stinkfus

    Stinkfus Senior Member

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    Hallo, ich habe mein altes Handy bei Ebay versteigert, das Geld ist überwiesen worden, und ich habe es an den Käufer geschickt.

    Jetzt hat er mir grade geschrieben, dass es angekommen ist, aber kaputt ist, es hat angeblich nen "Wackelkontakt" und das Display "verschwimmt" .

    Bei mir hat es einwandfrei funktioniert !
    Wie ist es denn nun, muss ich Ihm das Geld zurückgeben, oder nicht ?
    Kann ja sein, dass er es z.B. fallen lassen hat oder ähnliches, und mir jetzt einfach schreibt, es sei von anfang an kaputt gewesen!
    Wie schaut´s jetzt damit aus ?
    Muss ichs wieder nehmen,oder hat der Käufer keine Chance und muss es behalten ?
    Bitte schnellst möglich um "richtige" antwort, da ich ihn heute anrufen soll und das auch machen werde !

    DANKE
     
  2. x-man

    x-man Gold Member

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    wenn das handy nicht vorher defekt war und du zeugen dafür hast, würde ich nichts zurücknehmen.
    eventuell ist es auf dem postweg passiert.
    wenn du es mit einem versichertem paket verschickt hast, kann er sein geld wahrscheinlich von der post fordern.
     
  3. Stinkfus

    Stinkfus Senior Member

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    Nein, war nicht versichert !
    Ist auch nicht ausgemacht gewesen.
    Zeugen hab ich, das ist kein Problem, er wird aber sicher auch Zeugen haben, die ihm bestätigen dass es von Anfang an kaputt war.
    Das läuft auf nichts raus !
     
  4. Sistenix

    Sistenix Senior Member

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    Ich kenne mich zwar nicht 100% mit den AGBs der Post aus, aber ist nicht trotzdem in einem gewissen Umfang das Paket abgesichert? So unwahrscheinlich teuer ist doch ein Handy nicht.
     
  5. riffraff

    riffraff Gold Member

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    ....
    @Stinkfus

    hast du noch die IMEI von dem Teil ? Ich kann es mir zwar nicht vorstellen das der Trick noch funktioniert aber bei mir hat es auch mal einer versucht breites_ Er hatte einfach ein anderes Handy zurückgeschickt u.behauptet das wär mein gewesen.Ein kurzes Schreiben des Anwaltes genügte dann. Wenn erallerdings das Display ausgetauscht hat hast du ohne Rechtsschutz schlechte Karten. Mit Rechtsschutz würde ich, so ich denn ein heiles Handy hingeschickt habe, es einfach drauf ankommern lassen.

    RR

    <small>[ 11. Januar 2003, 20:08: Beitrag editiert von: riffraff ]</small>
     
  6. Stinkfus

    Stinkfus Senior Member

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    Ich habe Rechtsschutz, zum glück auch ohne Selbstbeteiligung !
    Würd nur gerne wissen, wies mit den Chancen aussieht, bevor ich mir die ganze "arbeit" auflaste !
     
  7. AndyO

    AndyO Senior Member

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    Soweit mir bekannt, hat der Käufer beim "Online Kauf" ein 14 tägiges Rückgaberecht (Novellierung seit Anfang 2002). Wenn dieses nicht explizit ausgeschlossen war, kann der Käufer hiervon Gebrauch machen.
    P.S. Das mache ich beim Versand auch, wenn die Schuhe nicht passen. Wo soll hier der Unterschied sein?
     
  8. x-man

    x-man Gold Member

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    ja, wenn ihr beide zeugen habt würde ich erst recht zur post gehen und denen die schuld in die schuhe schieben. auch wenn das paket nicht versichert war. die zusätzliche versicherung ist glaube ich nur dafür da, falls das ding auf dem postwege verloren geht.
    oder wenn du das gefühl hast, dass derjenige dich verarschen will und du soundso eine rechtschutz versicherung hast, dann kann er dich mal..........
     
  9. Gag Halfrunt

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    Hast Du das als Päckchen oder als Paket versendet? Postpakete sind immer automatisch versichert. Das waren immer 500 DM, müssten heute also rund 250 EUR sein.
    Demzufolge muss der Empfänger damit zum nächsten Postamt gehen, ein Formular über eine Beschädigung ausfüllen und dann warten. Irgendwann bekommst Du dann auch Post von der Post, in der Du über die Angabe des Inhalts aufgefordert wirst. Anschließend bekommst Du das Geld von der Postversicherung überwiesen, kannst damit dann den Typen ausbezahlen (solltest aber vorher das Handy zurückfordern).

    Hast Du es als Päckchen verschicht: Pech. Aber sowas macht man ja auch nicht -- schon allein wegen der fehlenden Empfangsbestätigung.

    Gag
     
  10. Stinkfus

    Stinkfus Senior Member

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    Keine Ahnung ob es Päckchen oder Paket war.
    Müsste aber Paket gewesen sein, war halt ne bisschen größere Verpackung als ein Schukarton.
    Ist die Versicherung nicht nur gegen Verlust der Paketes ?
    Kann mir kaum vorstellen dass die Post für schäden am Inhalt haftet, ich könnte ja sonst alle kaputten sachen von mir nem Freund schicken,behaupten die Post ist schuld, und dann das Geld bei der Post abholen !