1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

gute zeiten für premiere?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von johannes99999, 26. August 2003.

  1. Anzeige
    was sagt ihr dazu?

    wieso der jubel? in einem monat ist doch sowieso schwarz für die betrüger (schwarzsehen ist für mich betrug)

    johannes

    Premiere gelingt Schlag gegen Digital-Piraterie
    Gericht verbietet Verbreitung von Blanko-Smartcards

    München (pte, 26. August 2003 16:25) - Der Abo-Sender Premiere http://www.premiere.de hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung mit weitreichender Bedeutung im Kampf gegen die Digital-Piraterie erwirkt. Erstmals hat ein Gericht die Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Smartcards und Geräten zum Programmieren dieser Blanko-Karten untersagt. Das Verbot gilt, sofern davon auszugehen ist, dass die beworbenen Geräte vom durchschnittlichen Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von Abo-TV-Programmen wahrgenommen werden. Händlern der Blanko-Smartcards droht bei Missachtung der Verfügung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

    "Mit dieser Entscheidung eröffnet uns das Gericht neue Wege im Kampf gegen Kartendealer", so Michael Söllner, Leiter der E-Security bei Premiere. Bisher mussten diese Produkte in direkter Verbindung zur illegalen Nutzung von Abo-TV-Angeboten stehen, um eine entsprechende Verfügung erwirken zu können. "Die Verbreitung von szenetypischen Blanko-Smartcards und damit auch der Handel mit gefälschten Karten wird durch diese Entscheidung erheblich erschwert", so Söllner weiter.

    Herstellung, Vertrieb und Nutzung gefälschter Smartcards und anderer Umgehungsvorrichtungen erfüllen mehrere Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des neuen Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes (ZKDSG). Das Strafmaß reicht bei diesen Delikten bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, jeder Verstoß löst Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zugunsten Premiere aus.
     
  2. sderrick

    sderrick Board Ikone

    Registriert seit:
    23. April 2002
    Beiträge:
    4.120
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    ..einstweilige verfügung, was heisst das schon? Die tun ja so, als hätten sie schon den prozess (wenn's dazu kommt), gewonnen. Dafür muss aber mehr als nur die karten gefunden werden.

    ..kommt wahrscheinlich, weil kofler in seinem spot gesagt hat, dass schwarzseher keine neue karte kriegen winken
     
  3. oder ist nagra vielleicht doch nicht so sicher durchein

    ein schelm der böses dabei denkt breites_ breites_ breites_

    johannes

    ps.: da werden sich aber die internetfirmen im ausland über zusätzliches geschäft freuen

    <small>[ 26. August 2003, 16:47: Beitrag editiert von: johannes99999 ]</small>
     
  4. sderrick

    sderrick Board Ikone

    Registriert seit:
    23. April 2002
    Beiträge:
    4.120
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    ..jedenfalls ist es ein untauglicher versuch, von der seite her, die szene auszutrocknen. Natürlich treiben es einige zu bunt und machen unverholen werbung für den eigentlich zweck der anordnungen. Wer das aber anders nennt und nicht so laut schreit, wird wahrscheinlich auch in zukunft unbehelligt bleiben.
     
  5. deepbluesky

    deepbluesky Board Ikone

    Registriert seit:
    25. August 2003
    Beiträge:
    3.115
    Zustimmungen:
    26
    Punkte für Erfolge:
    58
    Wahrscheinlich war Videoguard zu teuer winken
    So hat man sich halt auf das neue Nagra geeinigt.
    Gott bewahre uns vor Murdoch'schen Verhältnissen, obwohl deren Angebot im Vergleich zum Preis ganz gut ist. Also ich möchte mir nicht ausmalen welche Stimmung aufkommen würde, wenn man seinen Receiver nicht mehr für Premiere verwenden könnte, weil kein Videoguard-CAM existiert. So würden die aber wahrscheinlich Kunden einbüßen und man hat halt abgewägt zwischen Sicherheit und Kundenzuwachs.
     
  6. sderrick

    sderrick Board Ikone

    Registriert seit:
    23. April 2002
    Beiträge:
    4.120
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Das ist ja nun ausgemachter blödsinn winken Nur weil NDS der einzige cas anbieter war, der sofort was unternommen hatte, wenn was im busche war, heisst das noch lange nicht, dass das system sicherer ist.
     
  7. Patrick S

    Patrick S Institution

    Registriert seit:
    8. Mai 2001
    Beiträge:
    15.093
    Zustimmungen:
    537
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    19,2/28,2/13/23,5°Ost, 2x Vu+Duo2, Telekom Mediareceiver 401, Yamaha DD5.1 , Teufel Soundsystem
    Ein Anbieter, der sein CAS permanent pflegt, schafft damit ein sehr sicheres System. Wenn man sich aber wie jetzt bei Kirch, später Premiere geschehen, jahrelang quasi auf seinen Lorbeeren ausruht und kaum was ändert/aktualisiert , dann geht sowas eben in diesen Ausmaßen schief, wie wir es eben jetzt erlebt haben...
    Von daher muß auch bei Nagra und jedem anderen CAS-Anbieter die Entwicklung weitergehen, und eben in härteren Fälllen muß/wird es auch wieder erneut neue Karten zu geben haben...

    viele Grüße,

    Patrick
     
  8. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

    Registriert seit:
    4. Mai 2002
    Beiträge:
    1.167
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    48
    Außerdem gibt es keine Sippenhaftung für Vertreiber solcher Smartcards. Der Artikel ist mir etwas zu sehr "pro Premiere" geschrieben.

    Wer damit wirbt, dass die angebotenen Karten/Schreibgeräte zur Umgehung bzw. das Cracken von Premiere genutzt werden können, hat selbst schuld. Wer aber diese Karten für ihre eigentliche Bestimmung anbietet - sprich Zugangssysteme/Zeiterfassung oder Speicherung sonstiger Daten - kann nicht belangt werden. Letztlich muss Premiere den Beweis führen... nur lapidar zu sagen, diese Utensilien könnten dazu benutzt werden, sind juristischer Humbug und dienen der Abschreckung.

    Genauso könnte man jeden Autofahrer inhaftieren oder Tötungsabsichten unterstellen, nur weil ein Fahrzeug ein potentielles Tötungsmittel darstellt, wenn man in eine Menschenmenge fährt - aber noch gilt "in dubio pro reo".

    Premiere würde damit niemals durchkommen. Abmahnen bzw. eine Unterlassung kann Premiere nur in begründeten - und vorallem beweisbaren - Fällen erwirken.

    Wiedermal so eine Koflersche Gute-Nacht-Geschichte.

    <small>[ 26. August 2003, 20:49: Beitrag editiert von: Thorsten Berlin ]</small>
     
  9. ein artikel für df breites_

    siehe auch beiträge und urteile über mm.

    scm darf illegales produzieren. irdeto 4.7 sind nach wie vor ohne probleme erhältich obwohl sie angeblich schon seit min. 2 jahren nicht mehr prodziert werden und mit diesen ohne karte premiere schwarz zu empfangen ist was bei mm nicht der fall ist.

    wer die lobby hat braucht sich vor deutschen richtern nicht zu fürchten. die sind in bezug auf schwarzsehen unbedarft. (bin ösi und micht wird man für diese ehrenrührung wohl nicht ausliefern)

    @thorsten: und wer glaubt...
    bei mm ist premiere damit durchgekommen!!!

    johannes

    <small>[ 26. August 2003, 21:40: Beitrag editiert von: johannes99999 ]</small>
     
  10. Zentrifuge

    Zentrifuge Senior Member

    Registriert seit:
    6. April 2001
    Beiträge:
    292
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Hi,

    das Urteil läßt (sowie es hier ausgeführt ist) viele Fragen offen:

    Wer hat gegen wen prozessiert?

    Was sollte in dem Prozeß geklärt werden?

    Liegt eine ausführliche Urteilsbegründung vor?

    Auf welcher Ebene wurde gestritten? Amtsgericht, Landgericht?

    Werden Rechtsmittel eingelegt?

    Wann wird das Urteil rechtskräftig?

    Ich meine, dass erst dann, wenn u.a. diese Fragen geklärt sind, eine abschließende Würdigung des Gerichtsspruchs erfolgen kann. Alle anderen Schlüsse halte ich für übereilt und verfrüht.