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Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Januar 2013.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass Internet-Nutzer bei einem Netzausfall Anspruch auf Schadenersatz haben. Das Urteil ist von zentraler Bedeutung.

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  2. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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  3. Gast 15818

    Gast 15818 Guest

    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Hat jemand Ahnung ob mir rückwirkend für die Totalausfälle Telefon und Internet von TeleColumbus Geld zusteht, wenn ich mich auf das Gerichtsurteil berufe?
     
  4. kharuba

    kharuba Silber Member

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Wenn die Ansprüche nicht verjährt sind können diese auch rückwirkend geltend gemacht werden mit Berufung auf das neue BGH-Urteil. Wenn aber höhere Gewalt vorlag wird es wohl kaum Schadenersatz geben, und die Frage ist dann auch, wer muss wem was nachweisen wenn was nicht funktioniert.
     
  5. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Da sehe ich ein Problem, wie viel sollte man als Kunde denn jetzt bei einem Ausfall fordern?
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Naja. Bei teltarif.de liest sich die Meldung aber ganz anders. Da spricht z.B. die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von "Vorsatz oder Fahrlässigkeit" des Providers und das dem Provider nachzuweisen dürfte gleich Null sein.

    Nettes Urteil, aber für den Müll. :winken:


    BGH besttigt Anspruch auf Schadensersatz bei Internet-Ausfall - teltarif.de News
     
  7. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Das werden Viele im Raum Siegen-Wittgenstein sicherlich gerne hören...!:winken:
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Super Sache. Wenn die DF Server in Zukunft wieder ausfallen, kann jeder User abkassieren. 1 EUR pro User und pro Minute. :)
     
  9. NFS

    NFS Institution

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Wer darauf herumreiten will, der hat schon einen Schaden, auch ohne Ausfall.
     
  10. berniebaerchen

    berniebaerchen Senior Member

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    AW: Grundsatzurteil: Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

    Ich frage mich, auf was man nicht noch alles Schadenersatz verlangen kann?
    Wir wollen alle immer mehr, aber weniger bezahlen. Das kann in einigen Bereichen nur zu Lasten der Qualität gehen, die wir aber auch noch im höchsten Maß fordern.
    Ist doch ein Widerspruch in sich, gute Qualität auf Ramschniveau zu bekommen.
    Außerdem sind solche Urteile in meinen Augen wieder ein Ansatzpunkt in anderen/ähnlichen Bereichen ebenfalls Urteile vor Gericht zu erstreiten.
    Sicherlich sollte ein DSL Ausfall nicht über Maß dauern. Aber wenn mal ein Tag kein Internet geht oder auch zwei Tage, so wird sich morgen die Welt immer noch drehen und davon beim Privatmann die Welt nicht untergehen.
    Irgendwann wird der Restaurantbetreiber oder eine Werkstatt noch verklagt, weil das Essen oder das Auto nicht pünktlich serviert/fertiggestellt war.

    Bleibt mal alle auf dem Teppich und übt Euch in Geduld. Zu viel Stress kann auch tödlich sein.;)