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Greenpeace malt Atommeiler an.

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Cord Simpson, 22. Juni 2009.

  1. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Greenpeace malt Atommeiler an.

    Ich war schon immer der Meinung, daß man bei solchen Blockaden die Castoren einfach bei diesen Radikalinskis, die anscheinend arbeitslos sind und noch Kosten produzieren, stehen läßt. Da können die dann Demo 365 Tage im Jahr machen. [​IMG]
     
  2. DasToem

    DasToem Senior Member

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    AW: Greenpeace malt Atommeiler an.

    Die Direktstrahlung durch das Containment und den äußeren Schild ("Kuppel") ist praktisch nicht messbar. Eine (sehr sehr geringe) Strahlenexposition entsteht nur durch Aerosole, die mit der Kaminfortluft und dem Abwasser abgegeben werden.

    Zur Aktion selbst (abgesehen von deren Sinnhaftigkeit): Was wäre denn die schlechtere PR für Eon gewesen? Greenpeace-Spinner auf dem Reaktorgebäude oder vom Objektschutz erschossene Demonstranten? Das gewählte Übel ist auf jeden Fall das kleinere, auch wenn man es auf Seiten der Aktivisten natürlich auszuschlachten versucht.

    Man hätte die Greenpeace Jungs und Mädels auch einfach mal auf dem Reaktorgebäude sitzen lassen können. Früher oder später wären die schon von allein wieder runtergekrabbelt. Aber statt dessen versorgt man die lieber mit Kaffee und Kuchen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2009
  3. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Greenpeace malt Atommeiler an.

    Du meinst wie die Fische in Wasserwerken :D
     
  4. DasToem

    DasToem Senior Member

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    AW: Greenpeace malt Atommeiler an.

    1. Belgien ist nicht Deutschland und die Sicherheitsvorkehrungen in den 80ern sind auch nicht mehr mit den heutigen zu vergleichen.

    2. Die (hypothetische) Zerstörung einer Kühlwasserquelle ist keine Ursache eines Störfalls mit Aktivitätsfreisetzung.

    3. Im Gegensatz zu den von dir genannten Medikamenten/Chemikalien/Baustoffen ist durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kernkraft kein Mensch nachweislich direkt gefährdet.
     
  5. AW: Greenpeace malt Atommeiler an.

    Dann weise mal nach ...

    PS: Ich bin jetzt mal nicht so spitzfindig, nach dem "bestimmungsgemäßen Gebrauch" einer Atombombe zu fragen...
     
  6. Muhhase

    Muhhase Senior Member

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    AW: Greenpeace malt Atommeiler an.

    Oh man hätte man die aktivisten auf dem Weg zum Dach erschossen, würden nun alle rumheulen wegen unangemessener reaktion des Sicherheitsdienstes.

    Man würde Beweisen das der Betreiber wußte das es Aktivisten waren und ihn des Mordes beschuldigen.
    Ergo läst er sie auf Dach ohne sie zu erschiessen oder schwer/leicht zu verletzten durch einen übereilten Eingriff.
    Schon ein gebrochener Arm eines Aktivisten wäre doch für eine Propagandashow missbraucht worden, welchen die vielen Lemminge hier ohne nach zu denken gefolgt wären.

    Noja und schon kommen die Besserwisser mit ihren, och wie schlecht doch die Sicherheitsmassnahmen wären.

    Genau genommen ist es doch völlig egal wie der Betreiber darauf reagiert hätte. Man hätte ihn in jedem Fall beschuldigt das falsche gemacht zu haben.
    In diesem Fall kann man nur sagen, der Klügere gab offensichtlich nach ;)

    Die Lemminge springen auf dem " zu wenig sicherheit Zug " auf, ohne sich wirklich für das Thema zu interresieren. Hauptsache man hat irgendwas gesagt...
     
  7. DasToem

    DasToem Senior Member

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    AW: Greenpeace malt Atommeiler an.

    Was soll ich denn nachweisen?

    Zu 1.: Kerntechnische Anlagen arbeiten heute mit einem Stufenkonzept. Das Personal unterzieht sich zuerst einer sog. Sicherheitsüberprüfung, die die Abfrage verschiedener Parameter (u.A. auch der Polizeiakte) umfasst. Weiterhin werden Anlagen in Sicherheitszonen eingeteilt. Darunter versteht man zum einen den äußeren Sicherungsbereich (z.B.: Parkplatz, Kühlturm, etc.), den inneren Sicherungsbereich (Maschinenhaus - je nach Anlagentyp - Verwaltungsgebäude,...), Kontrollbereich und Sperrbereich sowie weitere gesicherte Bereiche.

    In den inneren Sicherungsbereich gelangen Personen nur durch vorherige Authentifizierung durch den Objektschutz. In aller Regel wird hier ein Bildabgleich sowie eine Durchsuchung durchgeführt. Dieses Verfahren nennt sich folglich 'Personenkontrolle'. Weitere gesicherte Bereiche werden auf dem Dienstausweis kodiert, d.h. nicht jede Person, die Zutritt zum inneren Sicherungsbereich hat kann sich automatisch überall bewegen. Fremdpersonal beispielsweise wird nur Zutritt zu Bereichen gewährt, in denen es Arbeiten durchführt.
    Vor gewährtem Zutritt eines gesicherten Bereiches ist zwingend eine Authentifizierung mit Hilfe des Dienstausweises und Abgleich des Lichtbildes erforderlich.

    Der Äußere Sicherungsbereich ist durch Zaunanlagen, der innere durch Zaunanlagen mit Bewegungsdetektoren und Videokameras sowie Panzersperren gegen Unbefugtes Eindringen gesichert.
    __
    Wären die Aktivisten unbemerkt auf das Gelände gelangt, hätten sie sich garnicht in kritischen Bereichen aufhalten können, da diese durch entsprechende Sperren (Drehkreuze, Objektschutztüren,...) gesichert sind.
    __

    2. Ein Kernkraftwerk Redundanzen an Wärmesenken für die Abführung der Nachzerfallswärme. Neben Flusswasser, verfügt die Anlage in vielen Fällen über einen oder mehrere Kühltürme und hat ein serperates, gesichertes Reservoir an Kühlwasser (der sog. Rewas-Brunnen). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Reaktor im Notfall direkt mit Flusswasser zu kühlen. Damit fährt die Anlage allerdings nie wieder an.

    Selbstredend sind alle der genannten Kühlwassersysteme örtlich getrennt und in sich zum Teil redundant aufgebaut.

    3. Siehe diverse Studien. Unter anderem verneint die von Gegnern genannte KiKK-Studie den Zusammenhang zwischen Aktivitätsexposition von Kernkraftwerken und Leukämie.

    Zum PS: Der bestimmungsgemäße Gebrauch einer kerntechnischen Anlage ist die Energieerzeugung unter Einhaltung aller gültigen Normen und Überwachung durch Behörde und Gutachter. Dabei ist grundsätzlich die Sicherheit der Anlage und damit die Sicherheit der Umwelt, der Bevölkerung und der des Personals höher zu wichten als wirtschaftliche Interessen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Kernkraftwerks dient sowohl als wirtschftlichen Wohl des Betreibers als auch dem Allgemeinwohl.
    Ein nuklearer Sprengsatz zeigt durch dessen Gebrauch weder in wirtschaftlicher noch in gesellschaftlicher Hinsicht Vorteile.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2009
  8. AW: Greenpeace malt Atommeiler an.

    Hoppalla, fehlt da nicht mindestens zwei winzige Kleinigkeiten in der "Betriebskette"?
    Konkret VOR und NACH dem Kraftwerk.

    PS: Ich finde "bestimmungsgemäßer Gebrauch der Kernkraft" eine absolut hohle Floskel. Hoffentlich weiß die "Kernkraft" von den Bestimmungen.
    Wobei du ja schon selbst eingrenzt...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. Juni 2009
  9. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Greenpeace malt Atommeiler an.

    Warum nicht schlicht und einfach vorher festnehmen?
     
  10. DasToem

    DasToem Senior Member

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    AW: Greenpeace malt Atommeiler an.

    Zu deiner ersten Anmerkung:

    Das Vor und Nach ist nicht Belang des Betreibers. Brennstoff wird vom Lieferanten (z.B. Areva) bezogen, die den Rohstoff Natururan wiederrum aus den Förderländern beziehen. Der Betreiber hat nur Sorge dafür zu Tragen, Brennelemente zu verwenden, die den Spezifikationen entsprechen.

    Nach den Regelungen im AtG ist in erster Linie der Bund für die Bereitstellung eines Endlagers verantwortlich. Die finanzielle Last wird selbstverständlich auch durch die Betreiber getragen. Für die Einhaltung geltender Normen zur Einhaltung des sicheren Betriebs eines Endlagers ist wiederrum der Betreiber des Endlagers verantwortlich. Das Eigentum des zu endsorgenden Abfalls geht mit dem Erhalt vom Verursacher (den Betreibern der Kernkraftwerke) auf den Entsorger (Betreiber der Endlagerstätte) über.

    Zu deiner zweiten Anmerkung:

    Der bestimmungemäße Betrieb eines Kernkraftwerkes gründet sich im AtG. Die Institutionen RSK (Reaktorsicherheitskommision), GRS (Gesellschaft für Reaktor- und Anlagensicherheit) und KTA (Kerntechnischer Ausschuss) leiten daraus verbindliche Regeln und Normen ab, die die Betreiber von kerntechnischen Anlagen einhalten müssen. Für den Betreiber haben diese Leitlinien, Regeln und Normen Gesetzescharakter.

    KTA-Regeln sind im Internet für Jedermann erhältlich (www.kta-gs.de), falls du Lust hast mal reinzuschnuppern ;). Berichte der RSK können unter www.rskonline.de abgerufen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2009