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GEZ

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Company, 14. November 2003.

  1. Company

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    Ich erhielt einen Brief von der GEZ. Anmeldepflichtig sind Fernseh- und Radiogeräte. Ich besitze aber anstatt eines Fernsehgerätes einen Monitor und schaue über diesen meine Fernsehprogramme. Und Radio empfange ich vom Satelliten - ist in diesem sinne auch kein richtiges Radiogerät.

    Also muss ich auch nicht zahlen, denn ein Normales Gerät für TV und Radio besitze ich nicht.

    Richtig oder falsch?
     
  2. lokutos

    lokutos Silber Member

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    Falsch! Denn auch wer einen Multimedia Computer mit TV-Karte besitzt, muss GEZ zahlen. boah!
     
  3. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    Hier kannst du alles nachlesen, auch deine Frage wurde ausführlich behandelt.
     
  4. Company

    Company Gold Member

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    Trotz allem weiß ich nicht ob ein Monitor (abgesehen vom Multimedia PC) anmeldepflichtig ist. Ich kann da ja nichts ankreuzen, da PC nicht zur Auswahl steht. Den PC benutze ich auch nicht zum Fernsehen oder radio hören. Von einem Sat-empfänger ist auch keine rede breites_ Ich habe nur eine verbindung zum Monitor hergestellt, ein PC ist nicht dazwischen geschaltet.

    Haltet mich ruhig für verrückt, aber einen nichtvorhanden Fernsehr bzw. Radio kann ich nicht anmelden.
     
  5. foo

    foo Wasserfall

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    @Frankreich
    Denk doch einfach mal ein bisschen logisch. Kannst Du Fernsehen? Wenn ja, dann mußt Du einen Fernseher anmelden. Kannst Du Radio hören? Wenn ja, dann mußt Du einen Radio anmelden.
    Ist doch nicht so schwer.

    Was versteht man unter Rundfunkgeräten?
    Rundfunkgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie ein Rundfunkprogramm (Hörfunk oder Fernsehen) empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Radio- oder Fernsehgeräte mit oder ohne Netzanschluß/Stecker, Radiowecker, Radiorecorder, Autoradios, Personalcomputer mit Rundfunkempfangsteil, Videorecorder. Rundfunkgeräte sind auch Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden. Grundsätzlich ist für jedes Rundfunkgerät eine Gebühr zu zahlen.

    Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
    Hörfunk- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit den Geräten Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen, sondern nur darauf, dass Sie es nutzen können. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu stande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
     
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

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    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    Minority Report fällt mir dabei spontan ein.

    Es ist nur wichtig was sie tun könnten. winken
     
  7. beiti

    beiti Platin Member

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    Das Radiohören über Internet-Streaming ist (glaube ich) noch nicht anmeldepflichtig.

    Ein Sat-Receiver ist aber auf jeden Fall ein Empfangsgerät im Sinne der GEZ, genau wie ein Videorekorder mit Tuner oder eine TV- bzw. UKW-Karte für den PC.
     
  8. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    Also mein bescheidener Tipp wäre, dass du einfach den Brief verbrennst (oder zumindest wegwirfst) und die GEZ Affen mal machen lässt. So kann man sich den unnützen GEZ Zwangsmist erstmal ein wenig vom Hals halten. Einfach irgnorieren und wenn einer kommt, auch ignorieren.

    Gruß

    n0NAMe

    P.S.: Natürlich nur, wenn du keine Empfangsgeräte hast, sonst wäre obige Vorgehensweise vielleicht nicht ganz in Ordnung. winken

    <small>[ 15. November 2003, 01:01: Beitrag editiert von: n0NAMe ]</small>
     
  9. Company

    Company Gold Member

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    breites_ OK, die Antworten reichen mir erstmal. Aber mich interesiert ob es sowas auch im Ausland gibt (Zwangsgebühren für die öffentlich rechtlichen)
     
  10. Kalle

    Kalle Gold Member

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    Es gibt auch im Ausland "Zwangsgebühren", wie du es herablassend nennst. In Österreich sind die Gebühren z. B. im Vergleich zum Angebot noch viel höher.
    Ich verstehe eurer "Problem" nicht. Ihr könnt ARD und ZDF empfangen und müsst somit GEZ-Gebühren entrichten. Wo ist das Zwang? Zwingt euch jemand euch z. B. einen Fernseher anzuschaffen?
    Sorry, bei manchen Postings kann mir der Hut hochgehen!
    Zahlst zu auch keine Autoversicherung, weil du davon ausgehst nie einen Unfall zu haben.
    Man sollte die GEZ-Gebühren "TV-Steuer" nennen, dann kann zumindest niemand mehr über "Zwangsgebühren" lamentieren!