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Gewalt bei Gefahr im Verzug?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Custer, 22. Februar 2003.

  1. Custer

    Custer Silber Member

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    Hi all,

    darf die Polizei körperliche Gewalt bei einem Verdächtigen anwenden, um möglicherweise das Leben eines Opfers zu retten? Mich würde eure Meinung dazu interessieren.

    Folgender Fall, der euch sicher auch bekannt ist:

    Dem mutmaßlichen Mörder des kleinen Jakob Metzler wurde im Verhör von der Polizei mit Gewalt gedroht, wenn er nicht auf der Stelle sagen würde, was er mit seinem Opfer gemacht hat. Der Verdächtige war stur und wollte ums verrecken nichts sagen.
    Daraufhin ordnete Frankfurts Vize Polizei Präsident Daschner an, dem Verdächtigen mit Gewalt zu drohen um so schnell wie möglich die wichtigen Informationen über den Verbleib des Jungen zu bekommen.
    Er sprach sogar davon, wenn der Verdächtige nach der Androhung von Gewalt nicht ausgesagt hätte, er es nicht bei der Drohung belassen hätte. Ein Kampfsporterprobter Mitarbeiter stand bereit, dem Verdächtigen Schmerzen zuzufügen, bis dieser gesprochen hätte! Glücklicherweise war dies nicht nötig, da allein die Androhung schon ausreichte um ihn endlich zum sprechen zu bringen. Leider stellte sich wie wir alle wissen heraus, dass der Junge nicht mehr lebte.

    Was meint ihr? Darf die Polizei "Foltermethoden" anwenden, wenn eine akkute Lebensgefahr des Opfers zu befürchten ist oder ist das in einer Demokratie nicht gestattet?

    Ich meine, dass dies nur in "extremen Aussnahmefällen" erlaubt sein soll....würde es aber nicht ausschliessen.

    Gruss
    Custer
     
  2. Michael

    Michael Platin Member

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    erstens: "ums verrecken"? Bist Du in dem Fall selbst voreingenommen? Dann solltest Du Dir darüber erst gar kein Urteil fällen!

    zweitens: Mit Folter erzwingt man Aussagen auch von Unschuldigen. Und damit sind wir beim Punkt: Folter sollte in JEDEM Fall verboten sein!
     
  3. Custer

    Custer Silber Member

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    Hi Michael,

    voreingenommen? Naja, ich hab selbst eine Tochter... und wenn das Leben dieses kleinen Jungen hätte gerettet werden können....

    Ich verstehe und respektiere deinen Einwand, würde mich aber freuen wenn Du nicht so persönlich werden würdest.

    Thanks,
    Custer
     
  4. Michael

    Michael Platin Member

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    wieso persönlich? Wenn Du die Antworten nicht verträgst, dann stell doch die Fragen erst gar nicht winken
     
  5. AlterEgo

    AlterEgo Senior Member

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    Ich denke, in dem vorliegenden Fall ist jeder "voreingenommen" oder sollte ich mich da täuschen?!

    Im übrigen:

    Die Beantwortung der Frage hinsichtlich der Legitimität ist eine zweischneidige Sache:

    Einerseits tritt ein Mörder jegliche Form von Menschlichkeit mit Füßen. Wieso also sollte man nicht zu harten Bandagen greifen und dem überführten (!) Mörder ebenfalls dieses Recht absprechen?

    Andererseits kann einem niemand garantieren, daß solche Methoden nicht auch Unschuldigen zuteil werden.

    Somit darf man m. E. nicht zu derart drastischen Mitteln greifen.

    So leid es mir manchmal tut... wüt
     
  6. Custer

    Custer Silber Member

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    Hallo AlterEgo,

    was aber, wenn der Junge noch zu retten gewesen wäre und man durch "nicht Handeln" die Chance verpasst hätte?

    Was würdest Du sagen, wenn es um dein Kind ginge?

    Gruss
    Custer
     
  7. Michael

    Michael Platin Member

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    nur wer sagt dem Folterer denn, dass es sich beim gefolterten um den wahren Mörder handelt?

    Klar ist es eine Gratwanderung.

    Aber wenn der Ermittler nicht dazu kommt, den Täter auf Grund von Indizien zu identifizieren, dann kann er nicht einfach jeden X-Beliebigen solange foltern, bis der zugibt, der Mörder zu sein. Auf diese Art sind in den USA schon unzählige auf den Stuhl gewandert, obwohl sich später doch herausstellte, dass derjenige gar nicht der Täter war.

    Also Folter ist der denkbar falscheste Weg!

    Dann sollte sich der Ermittler mal Gedanken um seine Ermittlungstätigkeit machen. Denn wenn der Ermittler nicht in der Lage ist, einen Fall anhand von Indizien zu klären, dann hat er seinen Job verfehlt.

    Und hier spricht wohl der Sohn einen Polizisten aus mir. Mein Vater war in Stellung eines Kommissars bei der Kripo läc
     
  8. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    Hoi !
    Die Frage kann ich mit einem eindeutigen NEIN beantworten. Und das aus mehreren Gründen.

    1. wäre die Polizei dann nicht besser als der Verbrecher und wie kann jemand über einen anderen urteilen, wenn er selbst nicht besser ist ?

    2. Sobald man mit solchen Methoden anfängt, begibt man sich auf die gleiche Höhe wie faschistische und diktatorische Staaten. Ist vielleicht in anderen Staaten (China, Irak, USA)so üblich, aber in Deutschland darf das nicht passieren !

    3. Wer sagt mir denn, dass erzwungene Geständnisse auch die Wahrheit sind und der angebliche Verbrecher nur deswegen die Taten zugibt, damit er nicht weiter gefoltert wird.

    Abgesehen davon kann man meiner Meinung nach bei solchen Fragen nicht mit "Was wäre wenn" kommen, denn man weiß es eben nicht.

    Gruß

    n0NAMe
     
  9. AlterEgo

    AlterEgo Senior Member

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    Für den Fall, daß es nicht deutlich geworden ist... sch&uuml
     
  10. Custer

    Custer Silber Member

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