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Gewährleistung - Neuware oder Reparatur?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 11. Februar 2015.

  1. electrohunter

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    Hallo,

    vor zwei Wochen gab es per Vertragsverlängerung ein neues Smartphone. Leider ist dieses defekt. Mein 1. Smartphone vor zwei Jahren war auch defekt und damals hatte ich angerufen und mir wurde gesagt, dass das Smartphone in ein neues Smartphone ausgetauscht wird. Hat auch alles wunderbar geklappt.

    Als ich aber vor zwei Tagen dort angerufen hatte, wurde mir aber nur eine Reparatur angeboten. Die Diskussion ging dann los, bis ich dann nach 10 Minuten um einen Rückruf eines Vorgesetztes gebeten hatte. Da dieser bis jetzt nicht kam, rief ich eben noch einmal an und natürlich hatte der nette Mann vom Montag das nicht notiert. Mir wurde jetzt aber versichert das ich zurückgerufen werde. Jetzt warte ich auf den Rückruf.

    So viel zur Vorgeschichte. Jetzt zur eigentlich Frage: Neuware oder Reparatur?

    Ich hab mich natürlich schlau gemacht und überall steht, zum Beispiel:

    Auf der Website von 1&1 steht sogar:

    Das Gerät ist gerade mal zwei Wochen alt und definitiv defekt, da das gleiche Smartphone im Hause zum Vergleich vorliegt. Ich fange sogar erst im März an, dass Smartphone monatlich abzubezahlen und ich sehe es nicht ein, dass ich von Anfang an ein defektes Gerät benutzen soll.

    Was meint ihr dazu?
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gewährleistung - Neuware oder Reparatur?

    Ich glaube, dass die mind. 1x Reparaturversuch haben. Wenn danach der gleiche Schaden auftritt, dann wohl Neugerät.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Gewährleistung - Neuware oder Reparatur?

    Nein, nach § 439 BGB (betrifft Kaufverträge) hat der Kunde ein Anrecht auf Nacherfüllung. Nacherfüllung bedeutet bei Sachmangel: neues Gerät oder Reparatur. Aber nur der Kunde, nicht der Verkäufer, kann sich aussuchen, ob diese Nacherfüllung in Form eines neuen Geräts oder einer Reparatur zu erfolgen hat.

    Auch wenn viele Firmen darauf bestehen, die Geräte erst mal zu reparieren, laut Gesetz ist das nicht statthaft. Bzw nur, wenn der Kunde dem zustimmt.
     
  4. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Gewährleistung - Neuware oder Reparatur?

    Wie immer ist das nicht so eindeutig:


    "Der Käufer kann dabei wählen, welche Form der Nacherfüllung er für sich wünscht. Der Käufer hat grundsätzlich die freie Wahl. Allerdings kann der Verkäufer unter den in § 439 Abs. 3 BGB genannten Voraussetzungen die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern. Die Nacherfüllung beschränkt sich dann auf die andere Art der Nacherfüllung."
    Quelle:
    Nacherfüllung, § 439 BGB
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Gewährleistung - Neuware oder Reparatur?

    Ja, es kann eingeschränkt werden und muss vom Kunden akzeptiert werden. Wenn der Neuware will und der Händler erstmal reparieren, dann gilt "erstmal reparieren". Der Kunde kann zwar seinen Wunsch bzgl. Art der Nacherfüllung äußern, aber der ist nicht bindend.
     
  6. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Gewährleistung - Neuware oder Reparatur?

    Falsch, nur unter ganz bestimmten Bedingungen darf das eingeschränkt werden.

    Bspw. Mangel war dem Käufer bei Kauf bekannt, Neuware ist nicht mehr lieferbar oder die Reparatur ist zu kostenintensiv.

    Asnsonsten bestimmt einzig und alleine der Kunde, was gemacht werden soll und darf. Das wurde bei der Schuldrechtsreform 2002 explizit so aufgenommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2015