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gesetzliche Grundlage // WM

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nevers, 2. Juni 2002.

  1. nevers

    nevers Gold Member

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    Hallo,
    ich bin mir sicher das es irgendwo ein Gesetz geben muß, welches regelt, dass die WM nicht nur im Pay-tv übertragen werden darf. Genau das ist aber im (gesetzlich anerkannten) digitalen Fernsehen der Fall. So sollte man gegen die deutschen Fernsehsender vorgehen können. Kann jemand zu diesen Gesetz genaue Angaben machen?

    Da ARD/ZDF die WM überhaupt nicht übertragen. Sat1 die WM Sendung
    verschlüsselt und DSF nur eine Informationstafel zeigt, dass nicht
    digital übertragen wird, habe ich KEINE Möglichkeit auch nur eine
    Zusammenfassung der WM zu sehen.

    Es ist mir schon klar gewesen, dass ich nur für die Bereithaltung
    meines TV Gerätes GEZ Gebühren zahlen muss. Aber die Tatsache, dass
    die WM überhaupt nicht digital übertragen wird, verstößt meiner Meinung
    nach gegen den staatlich geregelten Grundversorgungsanspruch und
    gegen das Gleichbehandlungsprinzip. Schließlich ist digitales Fernsehen
    staatlich anerkannt.
    Ich hatte auch vor einigen Jahren schon einen Artikel gelesen, der
    im Zusammenhang mit dem Verkauf der Rechte an Kirch entstanden ist.
    In diesem Artikel wurde angesprochen, dass die WM nicht nur im Pay-TV
    übertragen werden darf. Doch genau dieser Fakt tritt im digitalen
    Fernsehen ein. Es ist mir nicht möglich, ein so wichtiges Ereignis
    wie die Fußball-WM mit meiner (gesetzlich anerkannten) digitalen
    Technik zu empfangen. Ich kann ihnen zwar jetzt nicht die Bezeichnung
    dieses Gesetzes angeben, aber es muß ein Gesetz geben (de oder eu), dass regelt
    das die WM nicht nur im Pay-TV übertragen werden darf.
     
    Satsehen gefällt das.
  2. Kroes

    Kroes Board Ikone

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    zu finden unter:
    http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/Staatsvertraege/vierter_RAendStV/RStV2000/RStV2000.htm

    § 5 a
    Übertragung von Großereignissen

    (1) Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und gegen besonderes Entgelt ist nur zulässig, wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein Dritter zu angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das Ereignis zumindest in einem frei empfangbaren und allgemein zugänglichen Femsehprogramm in der Bundesrepublik Deutschland zeitgleich oder, sofern wegen parallel laufender Einzelereignisse nicht möglich, geringfügig zeitversetzt ausgestrahlt werden kann. Besteht keine Einigkeit über die Angemessenheit der Bedingungen, sollen die Parteien rechtzeitig vor dem Ereignis ein Schiedsverfahren nach §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung vereinbaren; kommt die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens aus Gründen, die der Fernsehveranstalter oder der Dritte zu vertreten haben, nicht zustande, gilt die Übertragung nach Satz 1 als nicht zu angemessenen Bedingungen ermöglicht. Als allgemein zugängliches Fernsehprogramm gilt nur ein Programm, das in mehr als zwei Drittel der Haushalte tatsächlich empfangbar ist.
     
  3. Kroes

    Kroes Board Ikone

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    und jetzt mein Kommentar dazu:

    Da, selbst bei der meiner Meinung nach hoch gegriffenen Zahl von einer Million NUR-Digital-Zuschauer, die Programme von ARD und ZDF aber sicherlich in mehr als 2/3 als Haushalte zu empfangen sind, gibt es keine rechtliche Grundlage. Durch die terrestrische Ausstrahlung über hunderte Grundnetzsender und tausende Umsetzer ist der Empfang in (fast) jeder Ecke Deutschlands terrestrisch schon einmal sichergestellt. Zusätzlich gibt es die analoge Ausstrahlung über Satellit, die technisch einen Empfang ermöglicht. Wer also seine Antenne abmontiert oder seinen Analog-Receiver "verschrottet" ist es demnach mehr oder weniger selbst schuld, wenn er nichts empfangen kann. Nur wenn die terrestrische Ausstrahlung beendet würde und der Anteil der Analog-Haushalte unter 66% fallen würde wäre es meiner Meinung nach möglich, zu klagen. Das ist ja wohl eindeutig nicht der Fall.
     
  4. nevers

    nevers Gold Member

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    Minderheiten haben keine Rechte oder wie?? Immerhin haben 1 mio. Haushalte überhaupt keine Möglichkeit irgendwelche Bilder von der WM zu empfangen. Weder bei ARD/ZDF/SAT1 noch DSF. Dazu kommen nocheinmal die Haushalte mit Premiere aber ohne WM-Abo, die meiner Meinung bei den 1 mio noch nicht dabei sind.

    Antenne hatte ich hier noch nie auf den Dach und mein alter analoger Receiver war defekt.

    der hier in der Nähe wurde schon vor ein paar Jahren abgebaut.
     
  5. Ole

    Ole Silber Member

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    Also - wer Premiere aber nicht die WM hat, hat ja Sat.1 freigeschaltet.

    Effektiv würde ich sagen, keine 200.000 können gar keine Bilder von der WM sehen. Höchstens.

    Wer von euch ist den ndavon betroffen, daß er

    1. Satellit hat
    2. Nur Digital-Satellit
    3. nur einen FTA-Receiver
    4. keinen Umsetzer via Zimmerantenne

    erreichbar hat?
     
  6. nevers

    nevers Gold Member

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    aber die zwei drittel werden schon ein problem. deshalb kann man dann auch wegen dem gesetz nicht klagen.

    aber wie schauts damit aus:
    Außerdem hat ARD/ZDF mit der Ankündigung (28.05.2002) die WM digital
    über einen Sonderkanal zu übertragen, meiner Meinung nach
    Falschinformationen verbreitet. Die Hinweistafel, dass digital
    übertragen wird, wurde noch während der WM Eröffnungfeier
    eingeblendet. Erst kurz vor Spielbeginn erhielt man hier dann korrekte
    Informationen. Es wäre mir so keinesfalls möglich
    gewesen, auch mit erheblichen finanziellen Aufwand, rechtzeitig zur WM
    meine Anlage für den WM-Empfang vorzubereiten.
     
  7. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    die ÖR müssen die Grundversorgung sicherstellen.
    Dieser Begriff bedeutet nur das jeder irgendwie die jeweiligen 3 Programme empfangen kann. Dabei geht es auch um Programminhalte (Minderheiten etc)
    Die Grundversorgung ist terrestrisch sichergestellt. Das zusätzlich die Programme noch per Satellit analog/digital ausgestrahlt werden sehe ich als Service an der nicht sein müsste. Ich finde das ein sehr gutes Angebot. Wenn nun der Rechteinhaber ein digital Abstrahlung nicht zulässt ,dann werfe ich das ARD/ZDF nicht vor.(außerdem wurden sie von der Politik gezwungen)
    in anderen Ländern werden die gebührenfinanzierten Programme gar nicht per Satellit verbreitet ...dürfen die dort also keine Gebühren zahlen ?
    MfG
    Terranus
     
  8. nevers

    nevers Gold Member

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    ohne das angebot auf astra, wären aber die 66,66% der Haushalte nie erreicht worden. Siehe oben Gesetzestext.

    terrestrisch ist mal abgesehen von der WM tot. es wird wohl bedeutend weniger leute geben, die ihre programme über antenne empfangen als über Astra digital. Stelle ich jetzt einfach mal so in den Raum. In Sachsen gibt es ja seit kurzen auch kein Sat1 mehr, habe ich jetzt erst irgendwo gelesen.
     
  9. Commander Keen

    Commander Keen Gold Member

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    Die Aufschaltung der ÖR-Sender auf Astra nach der Wende wurde auch nur gemacht, weil es billiger war Transpondermiete zu bezahlen, als im Osten neue Sender aufzustellen.
    Damals war die Grundversorgung über die terrestrische Antenne in weiten Gebieten Ostdeutschlands nicht gegeben.

    Ich bin auch froh darüber, dass die ÖR's über Astra abstrahlen.
    Da ich auf dem Lande wohne, und dazu noch in einem Tal, muss ich immensen Aufwand treiben um ein fast rauschfreies Bild zu haben.
    Von den Geisterbildern durch Reflexionen will ich mal gar nicht reden...
    Eine kleine Astra-Schüssel ist mir tausendmal lieber als eine gigantische VHF und UHF Antenne aufm Dach.

    <small>[ 02. Juni 2002, 17:55: Beitrag editiert von: DVB-Hunter ]</small>
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Hi
    ... das ist sie bis jetzt noch nicht, im Gegenteil die Leistung der Fernsehsender wurde sogar stark reduziert. Ein Empfang mit Zimmerantenne ist im Stadtgebiet meist durch reflektionen nicht möglich wegen der vielen Stahlbeton Bauten.
    Gruß Gorcon