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gesetzl. Bestimmungen

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von chipi74, 19. September 2004.

  1. deepbluesky

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    Baugenehmigung für Antennen ? Daß ich nicht lache. Uns als Mieter hat auch niemand informiert als auf dem Dach des Hochhauses mitten in der Innenstadt Mobilfunkmasten aufgebaut wurden. Rein zufällig hat man das so nebenbei rausbekommen. Was sagt uns das ? Baugenehmigungen sind in solchen Fällen dazu da die Normalbürger zu schikanieren. Und was die Größe angeht: Wenn jemand ein Feld sein eigen nennen kann sollte es niemanden interessieren, wenn er einen 5m Spiegel hinstellt. Was für ein Schwachsinn !! Man sollte sämtliche Beamten des Bauamtes mal ins Ausland schicken damit die begreifen wie und wo man dort überall ganz normal ohne irgendjemand zu fragen seine 3m Spiegel und größer hinstellt. Spiegel verschönern nicht nur das die Umgebung sondern sind auch ein Anzeichen von Fortschritt und das sieht meiner Meinung nach viel besser aus als triste rußverschmutzte Hausfassaden. Eine Ausnahme würde ich aber auch in denkmalgeschützten Regionen machen. Dort müßte man aber dafür sorgen per Kabelnetz soviel wie möglich zugänglich zu machen im Stil von Kabel BW z.B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2004
  2. sdl

    sdl Silber Member

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    Ohne Kabel wirst Du da keine Probleme bekommen, weil Du keine andere Möglichkeit hast als über Sat fernzusehen. Und 8 TV Programme über normale analoge Hausantenne sind nicht das, was man unter Informationsfreiheit versteht ;). Kann sich aber bei DVB-T ändern.
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    Wie piktor schon schrieb, Informationsfreiheit hin oder her, wenn du in einer Stadt mit einem entsprechend aufwendig restaurierten Stadtkern lebst dann ist nix mit Schüssel. Da geht es sogar soweit dass du als Besitzer eines Geschäfts weder deine Schaufenster so einbauen lassen kannst wie du es gerne hättest noch irgendwelche Leuchtreklame erlaubt ist. Übrigens sind dort auch weder Zigaretten noch sonstige Automaten an den Wänden zu finden. Solch ein Stadtbild würde durch die nicht grade schönen Schüsseln empfindlich gestört.

    Aber auch in Grossstädten wie München ists nicht grade schön wenn irgend eine Wohnfabrik mit 10 Stockwerken an jedem Balkon 2 Schüsseln hängen hat.

    Gruss Uli
     
  4. deepbluesky

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    AW: gesetzl. Bestimmungen

    Uli da geb ich dir recht. Insbesondere wenn diese beiden Spiegel immer den gleichen Satelliten anpeilen, dann noch womöglich vor sich hin rosten, in so einem Fall ist die Wohngesellschaft gefragt für eine anständige ZF-Verteilung zu sorgen aber nicht pauschal allen den Spiegel zu verbieten. Wenn 80% mit 13/19.2 zufrieden sind aber andere z.B. 30W, 1W, 5E, 16E, 28.2E, 39E, 42E und was weiß ich noch sehen wollen, dann sollten sie die Möglichkeit dazu haben.