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Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 17. September 2014.

  1. NFS

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    AW: Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie

    Solange es keinen realen Übergriff gibt, wo ist das Problem?
    Das ist ein Punkt! Warum zahlt da jemand für?
    Möglicherweise sogar steigen.
     
  2. Martyn

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    AW: Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie

    Natürlich kann man das Risiko nicht ausschliessen, das jemand der sich an Kinderfotos sexuell befriedigt sich später mal tatsächlich an Kindern vergeht.

    Die meisten Menschen dürften allerdings schon eine Grenze haben bis zu derhin sie bereit sind zu gehen und die sie nicht überschreiten.

    Und pädophile Menschen können auch ohne Zugang zu Kinderfotos sich an Kindern vergehen, evtl. vielleicht sogar noch häufiger wenn sie keine "Ersatzbefriedigun" durch Fotos finden.

    Es gibt da gewisse Parallelen zu Killerspielen und Amokläufen. Da ist die Behauptung eigentlich auch nicht haltbar, das jeder Spieler von Killerspielen früher oder später zum Amokläufer wird, oder das ein Amoklauf nur nach Erfahrung mit Killerspielen möglich oder wahrscheinlich wäre.

    Da die Fotos ja kaum im "normalen Internet" auftauchen sondern nur in einschlägigen Tauschbörsen und Portalen erfahren die Opfer geschweige den Angehörige, Freunde, Nachbarn überhaupt nicht davon. Und von Sachen von denen man nichts weis, unten denen kann man auch nicht wirklich leiden.

    Aber natürlich ist es absolut nicht in Ordnung, das Kinder die aufgrund ihres Alters noch nicht in der Lage sind über ihre sexuelle Identität zu bestimmen, aus Sexobjekte missbraucht werden.

    Genau deshalb muss es Ziel der Gesetzgebung sein, die Zahl der Fälle so gut wie möglich zu reduzieren (völlig verhindern wird man es leider nie können) und eben nicht nur die Täter zu bestraffen um den Durst des Mobs nach Vergeltung zu stillen.
     
  3. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie

    Man muß die Diskussion auftrennen:
    (1) Was darf/soll im Internet gezeigt werden?
    (2) Welche Fotos sind überhaupt zuläßig?

    Über (1) dürfte doch weitestgehend gesellschaftlicher Konsens bestehen, daß die Erziehungsberechtigten eine Verantwortung gegenüber den Schutzbefohlenen haben und Bilder nur stark selektiv hochladen (wenn überhaupt). Man sollte auch mal vorm etwaigen Hochladen darüber nachdenken, wie es für die Schutzbefohlenen seien könnte, wenn Jahre später Klassenkameraden oder Arbeitskollegen diese Bilder entdecken.

    Bei (2) werden nach diesem Entwurf Bilder strafbewehrt, welche bisher völlig unverfängliche Bilder sind. Das Lieblingsbeispiel ist nun mal das Foto, welches von den im Garten spielenden Kindern mit freiem Oberkörper, gemacht wird. Solche Fotos werden millionenfach existieren. Nun sollen genau diese Art Bilder und deren Ersteller kriminalisiert werden. Und das ist der Hauptkritikpunkt an diesem Entwurf, nichts anderes. Das das ein Problem ist, wird sogar von Juristen bestätigt, aber Herr Maaß zieht seinen Stiefel durch. Falls das Gesetz so den parlamentarischen Weg passiert, dann werden die Staatsanwaltschaften gut zu tun bekommen.