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Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung: "im Auftrag oder auf Weisung"

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von zahni, 30. März 2014.

  1. zahni

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    Hm,

    Bestechung von Abgeordneten ist nur strafbar wenn Sie "im Auftrag oder auf Weisung" geschieht ?

    Große Koalition will gegen Abgeordnetenbestechung vorgehen | Telepolis

    Wir werden verarscht und keiner merkt es...
     
  2. Wambologe

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    AW: Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung: "im Auftrag oder auf Weisung"

    Das (aus dem verlinkten Artikel zitiert) liest sich doch wie eine Definition von Bestechen: Du gibst mir Geld (oder ein Auto oder eine Gegenleistung im allgemeinen) und ich führe deine Anweisungen aus (z.B. so abstimmen, wie du es mir aufgetragen hast). Wo ist daher dein Problem?

    Indirekte Bestechung lässt sich immer schwer nachweisen... dann müssten Parteispenden oder Auftragshonorare eher direkt verboten werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2014
  3. Union Jack

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    AW: Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung: "im Auftrag oder auf Weisung"

    Natürlich merken es einige Leute. Kann man es ändern? Im Bundestag ist nicht eine einzige Partei, die vorhat grundlegende Dinge zu ändern. Auch nicht die selbsternannte Linkspartei. Dort, wo sie in Bundesländern in Regierungsverantwortung ist, handelt sie nicht anders, als es die anderen Parteien machen.