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Gericht ordnet sofortige Sperrung von Pornhub und Youporn an

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. August 2025.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OLG) in einem Eilrechtsschutzverfahren.

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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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  3. Streamingfan

    Streamingfan Junior Member

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    Schwachsinnig ist das alles schon. In Fernsehen gelten strenge Jugendschutz regeln, im Netz kann ich mir aber 24/7 Enthauptungen, Morde und Porno reinziehen
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Dann kann ich meinen Internetzugang kündigen.
     
  5. fodife

    fodife Gold Member

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    Meinst du, dass du deinen Internetzugang fast nur für Pornos hast? Und wir dich dann auch nicht mehr im Forum haben?
     
  6. Speedy

    Speedy Lexikon

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    Und wie genau macht das die Medienanstalt nun ?
    Weil die selber können ja nix machen, maximal Briefe verschicken an Provider.
     
    -Loki- gefällt das.
  7. körper

    körper Platin Member

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    Eine Sperrung ist schlicht nicht möglich!
     
  8. KLX

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    Warum lässt DF das mit 1&1 weg? Weil es sich sonst nicht so dramatisch liest? :rolleyes:

    1&1 muss Pornhub und YouPorn sperren, sagt auch das Oberverwaltungsgericht

    Die Rechtsprechung rund um die umstrittenen Websperren gegen Erotikportale festigt sich. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass der Zugriff auf die zwei deutschsprachigen Portale von Pornhub und YouPorn über den Provider 1&1 vorerst weiterhin gesperrt bleibt (Az.: 2 B 10575/25.OVG und 2 B 10576/25.OVG). Die Koblenzer Richter wiesen damit Eilanträge des auf Zypern sitzenden Plattformbetreibers Aylo, die DNS-Blockaden vorläufig außer Kraft zu setzen, zurück. Sie begründeten das hauptsächlich damit, dass der Antragstellerin das Rechtsschutzbedürfnis fehle.

    Die Sperre ordnete die Medienanstalt Rheinland-Pfalz 2024 gegenüber dem in Montabaur ansässigen Zugangsanbieter auf Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags an. Hintergrund ist eine bereits im Juni 2020 von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erlassene und vollziehbare Unterlassungsverfügung gegen Aylo, um den Jugendschutz insbesondere mit schärferen Alterskontrollen sicherzustellen. Das OVG sah im Urteil den Portalbetreiber bereits durch frühere gerichtliche Entscheidungen und Zwangsgelder verpflichtet, diese Grundverfügung umzusetzen. Es wertete die Haltung der Firma, sich über bestehende gerichtliche Entscheidungen hinwegzusetzen, als nicht mit dem Verwaltungsprozessrecht vereinbar.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. August 2025
  9. Vic87

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    Willkommen in der modernen Zeit, wo ein Tropfen auf dem heißen Stein gefordert wird. Angebote ohne Ende im Netz, ein neuer / alter Zeitgeist. Sinnlos bis ins Mark.
     
  10. yoshi2001

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    Wo ist was gesperrt, wenn ich als DNS 8.8.8.8 im Router eintrage?
    So mal ich eh die DNS IP von AD Guard eingetragen habe und alles normal aufrufen kann, was schon in der Vergangenheit angeblich gesperrt wurde.
     
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