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Gericht: Ausstrahlung von "Sex and the City" vor 20 Uhr ist Jugendschutzverletzung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. März 2009.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Berlin - Mit der Ausstrahlung einer Folge der Serie "Sex and the City" vor 20 Uhr hat Pro Sieben aus Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin (VG Berlin) gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.

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  2. letsplay

    letsplay Senior Member

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    AW: Gericht: Ausstrahlung von "Sex and the City" vor 20 Uhr ist Jugendschutzverletzun

    Sendungen ab 12 erst nach 20 Uhr? Hoch leben die Gutmenschen in diesem Land!
     
  3. kugel

    kugel Silber Member

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    AW: Gericht: Ausstrahlung von "Sex and the City" vor 20 Uhr ist Jugendschutzverletzun

    Das ist logisch und verständlich. Seit es künstliche Befruchtung, Klonen. Leihmütter usw. gibt, ist Sex nur noch ein lustvolles Übel aus der Vergangenheit. Deshalb müssen minderjährige davor geschützt werden. Sex ist ein Auslaufmodell und wird in den nächsten 12 Jahren erst verunglimpft, anschließend verboten. Sexualkunde wird wieder abgeschafft, die frei werdenden Schulzeit kommt G7 zu Gute.

    Ach ja: :)
     
  4. brechstange

    brechstange Silber Member

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    ICH HABE PREMIERE GEKÜNDIGT UND BIN STOLZ DARAUF!
    AW: Gericht: Ausstrahlung von "Sex and the City" vor 20 Uhr ist Jugendschutzverletzun

    Ich hätte die Serie irgendwo zwischen Familie Feuerstein und Scooby Doo platziert.
    BTW: Mit Premiere wäre das nicht passiert.
     
  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Gericht: Ausstrahlung von "Sex and the City" vor 20 Uhr ist Jugendschutzverletzun

    Tja wer dvd covers verstümmelt der kann nicht anders.
     
  6. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    AW: Gericht: Ausstrahlung von "Sex and the City" vor 20 Uhr ist Jugendschutzverletzun

    Dann wird es eben nach 20 Uhr ausgestrahlt, ist doch kein Problem...
     
  7. NoTV

    NoTV Silber Member

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    AW: Gericht: Ausstrahlung von "Sex and the City" vor 20 Uhr ist Jugendschutzverletzun

    ne hübsche Schiesserei mit ein paar Toten verkraften die kids schon eher, klar doch.. "psychosoziale und psychokriminelle" Belastbarkeit natürlich vorausgesetzt
     
  8. nickboy

    nickboy Guest

    AW: Gericht: Ausstrahlung von "Sex and the City" vor 20 Uhr ist Jugendschutzverletzun

    Solch eine Meldung kann auch nur wieder aus Deutschland kommen. Ich kann mir kein anderes europaeisches Land vorstellen wo sich ein Verwaltungsgericht um den Inhalt eines Senders bzw. einer Serie so aufhickt. Aber ''illigale'' Abzockerei bei 9Live oder diverse andere Eigenproduktionen diverser Privatsender duerfen sehrwohl vor 20 Uhr gezeigt werden. Mann Mann Mann, mal wieder typisch Deutschland.
     
  9. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Gericht: Ausstrahlung von "Sex and the City" vor 20 Uhr ist Jugendschutzverletzun

    Amerika. Offensichtlich will man denen viel nach ahmen. Wenn erst Kinder sich gegenseitig abknallen, dann sind sie wohl richtig glücklich.

    Europa ist auch nur so eine Floskel, kann man doch nicht die Freigaben der Nachbarländer akzeptieren. :rolleyes: