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Geräte-Garantie

Dieses Thema im Forum "TechniSat" wurde erstellt von lok_n, 16. April 2006.

  1. lok_n

    lok_n Junior Member

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    • ...in dem ersten halben Jahr schicken wir das Gerät für Sie in die Reparatur. Danach müssen Sie es direkt einschicken. Technisat Tel:0180-5005 910. Die sagen Ihnen dann wohin es gehen muss.

    Habe meinen S2-Receiver 'Online' gekauft und erhielt ihn umgehend, einwandfrei & schnellstens.

    Aber ist das wohl in Ordnung, daß obige Garantie NUR gegeben werden kann?
     
  2. Akono

    Akono Junior Member

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    AW: Geräte-Garantie

    Das ist nicht die Garantie wovon du Gebrauch machst, sondern die Gewährleistung und mit dieser ist es immer so eine Sache. Wenn die Verkäufer nicht gerade beide Augen zu drücken musst du diesen nachweisen, dass das Gerät von Anfang an diesen Fehler hatte! Siehe google.de -> Gewährleistung

    Danach tritt die Herstellergarantie in Kraft und deswegen wird dir dann auch gesagt das du es direkt einschicken sollst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2006
  3. meinVAIO

    meinVAIO Senior Member

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    AW: Geräte-Garantie

    Nicht ganz richtig.

    Bei der Gewährleistung ist es so, dass du in den ersten 6 Monaten nichts beweisen musst. Sondern hier müsste der Verkäufer beweisen, dass du das, was auch immer kaputt ist, zu verantworten hast. Dies ist jedoch nahezu unmöglich.

    Nach 6 Monaten findet dann eine Umkehr der Beweislast statt. Das heißt, du musst beweisen (innerhalb der Gewährleistungszeit), dass der Fehler von Anfang an bestanden hat! Dies ist jedoch auch für den Käufer fast immer unmöglich. Daher greift man hier dann eher auf die Garantie zurück, welche vom Hersteller abgewickelt wird.
     
  4. xor

    xor Junior Member

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    AW: Geräte-Garantie

    Es stimmt zwar, dass nach Ablauf der ersten 6 Monate der Käufer im Zweifel nachweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf der Ware vorlag. Dieses ist jedoch nicht so aussichtslos, wie man vielleicht glauben mag.

    Viele (auch grosse) Händler lehnen die kostenlose Reparatur nach den ersten 6 Monaten generell erstmal ab. Gerade bei teuren Geräten kann der Gang zum Sachverständigen daher durchaus Sinn machen (bei der Suche eines solchen helfen z.B. die Verbraucherzentralen weiter). Wenn man selber das Gerät nicht durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt hat, keine äusseren Einwirkungen oder normaler Verschleiss die Ursache ist, so ist z.B. ein Totalausfall eines Gerätes nach einem Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit ein (Fertigungs- oder Konstruktions-) Mangel, den einem ein Gutachter bestätigen kann.
     
  5. kc85

    kc85 Silber Member

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    AW: Geräte-Garantie

    Wo ist das Problem? Ob ich nach einem Online-Kauf das Gerät erst zum Verkäufer sende oder gleich zum Hersteller ist doch Wurst, es kostet das selbe. Lieber gleich zum Hersteller schicken und Zeit sparen.

    kc85
     
  6. xor

    xor Junior Member

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    AW: Geräte-Garantie

    Das Problem ist, dass du gegen den Händler einen rechtlichen Anspruch hast. Die Garantie ist hingegen rein freiwillig und unterliegt anderen Bedingungen. Ausserdem: nach einer erfolglosen Garantiereparatur oder Austausch auf Betreiben des Kaeufers kann der Haendler evtl. die Gewaehrleistung verweigern (da gab es uebrigens gerade ein Urteil zu: wenn der Verkaeufer den Kunden quasi auffordert, die Garantie zu nutzen, dann haftet er weiter fuer das Ergebnis).

    Siehe auch:
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?p=1020247#post1020247