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Gerät zurück - Geld zurück!?

Dieses Thema im Forum "Heimkino-Kaufberatung" wurde erstellt von andreasstudent, 21. April 2006.

  1. andreasstudent

    andreasstudent Junior Member

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    Hallo Leute,
    nachdem ich bisher immer einen 40-Zoll LCD wollte, bin ich jetzt auf dem Trip, mir einen 37 Zoll von Sharp zu bestellen. Da ich online kaufen werde, stehen mir 14 Tage Rückgaberecht zu. Falls ich mit dem Gerät nicht zufrieden sein sollte, will ich davon auch Gebrauch machen.
    Jetzt mal eine ganz praktische Frage an die Erfahrenen unter Euch. Bei den meisten online Shops zahlt man per Vorkasse oder Nachnahme, also auf jeden Fall wenn man das Gerät erhält und nicht auf Rechnung.
    Wie ist Eurer Erfahrung nach das Gebahren der Shops in Bezug auf die Rückerstattung des Kaufpreises? Sollte ich mir sogar 2 oder 3 unterschiedliche Geräte kommen lassen, müßte ich locker 5 - 6000 Euro zahlen. Ich will natürlich nicht ein halbes Jahr meinem Geld hinterher laufen.

    Gibt´s Erfahrungen, wie schnell die Rückabwicklung im allgemeinen geht?

    Danke!
    Gruß
    andreasstudent
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Kommt auf den Shop an. Bei seriösen ist das Geld innerhalb von 7 Tagen da.

    Unseriöse senden das Geld nie. Und diese Shops erkennt man in der Regel an nervenden, blinkenden Bannern, Popups.
     
  3. Creep

    Creep Guest

    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    In Sachen Service würde ich immer wieder bei Amazon kaufen. Auch, wenn es mal ein paar % teurer ist. Es wurde sogar mein PDA mit von mir mitverschuldetem Schaden anstandslos umgetauscht!
     
  4. 2tomcats

    2tomcats Guest

    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Dem kann ich nur zustimmen. Seit Jahren kaufe ich dort. In den wenigen Fällen in denen ich tatsächlich den Service in Anspruch nehmen musste wurde das immer schnell, unkompliziert und sehr kulant abgewickelt.

    mfg
    Uli
     
  5. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

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    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Bei dieser Kaufmentalität könnte ich ausrasten. Ist das ein Online-Shop oder ein Fernsehverleih? :mad:
    Schliesslich sind die Geräte danach nicht mehr zum Neupreis verkaufbar. Oder willst du zum Neupreis ein Gerät kaufen, dass via Paketpost schonmal durch halb Europa gekarrt wurde, die Verpackung verrissen ist, die Kabel nur noch notdürftig zusammengewickelt wurden und das Gerät selbst total verkubelt ist und womöglich schon die ersten Kratzer hat?

    Die Shops bleiben auf solchen Rückgabe-Geräten sitzen und können diese dann als Vorführgerät zum Ramschpreis bei eBay verkloppen. Dank dieser dämlichen Gesetzgebung mit Rückgaberecht ohne Gründe sind solche o.g. Auswüchse mittlerweile Gang und Gebe.

    Eigentlich gehört bei so einer Aktion "ich lass mit 3 Geräte kommen und schau sie mir gemütlich 14 Tage an und geb sie dann grundlos zurück" eine saftige Bearbeitungsgebühr drauf, denn der Shop legt bei solchen Aktionen bares Geld drauf - und wer darf das dann zahlen? Der vernünftige Käufer, der sich erst informiert und dann kauft.

    :mad:
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2006
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Nur mal 'ne blöde Frage: Was macht eigentlich ein Händler eines Ladengeschäfts mit den ausgepackten Geräten -- oder den Ausstellungsstücken? Die kann er ja auch nicht mehr als "neu" verkaufen. Des weiteren hat der Händler noch Kosten für seinen Laden und das Personal.

    Das alles fällt bei Versandhändlern weg -- also ist es nur gerecht, dass dieser seinem Kunden die Möglichkeit bieten muss, die Ware genauso wie in einem Ladengeschäft zu prüfen.

    Des weiteren erlaubt das Gesetz ja, dass der Versandhändler die Wertminderung dem Kunden in Rechnung stellen kann -- ausgenommen die reine Prüfung der Ware. Inwieweit bei dem Vorgehen, drei Geräte bestellen, zwei davon zurückstellen hier noch als reine "Prüfung" ausgelegt werden kann, bin ich mir nicht sicher. Denn schließlich bestellt der Kunde ja Geräte im festen Vorsatz, sie wieder zurück zu senden.

    Gag
     
  7. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

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    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Beim Ladengeschäft MUSS der Verkäufer gar nichts zurücknehmen, sofern das Gerät einwandfrei funktioniert. Das ist alles nur kulanz.

    Und ich denke ein Ladengeschäft kann ein Vorführgerät leichter loswerden als ein Online-Shop.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Ich habe auch nichts davon geschrieben, dass ein Händler mit Ladengeschäft die Geräte zurück nehmen muss.
    Doch was macht er mit den Geräten, die er im Laden zur Vorführung ausgepackt hat -- ist doch genau dasselbe wie im Versandhandel. Und die Werte, die er als Ausstellungsstücke da stehen hat, sind auch nicht zu verachten.
    Wenn es dann noch ein großer Laden ist, in dem die Kunden mehr oder weniger selber an den Ausstellungsstücken herumspielen dürfen, kann man sie oft nach einer Weile wegschmeißen.

    Ich hab übrigens auch schon einige Versandhändler gesehen, die in ihrem Online-Shop gezielt Retourenware mit einem Preisnachlass anbieten.

    Fazit: Beide Händler haben einen Verlust durch Vorführware. Vor Missbrauch sollte man sich rechtlich schützen können. Und ich denke, dass wir uns darin einig sind, dass Leute, die Geräte schon mit dem festen Vorhaben, wie wieder zurück zu schicken, hart an der Grenze zum asozialen sind. Es soll ja auch welche geben, die sich für ihren einwöchigen Urlaub 'ne Digicam bestellen, benutzen und dann wieder zurück schicken. Das sind dann echte Experten.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2006
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Du hast auch eine seltsame Einstellung.

    Selbstverständliche hat der Kunde das Recht sein erworbenes Gerät zu testen und bei Nichtgefallen zurückzugeben.
    Jeder "billige" Mediamarkt macht das.

    Ebensowenig darf der Verkäufer ein Vorführgerät (Fernseher stehen mit vollaufgedrehtem Kontrast mitunter länger als ein habes Jahr im Regal) nicht als "Neu" vekaufen. Er muß zumindest auf diesen Umstand aufmerksam machen. Alles weitere ist Verhandlungsache.

    Neu ist in meinen Augen nur wenn der Karton unversehert ist.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Gerät zurück - Geld zurück!?

    Nein, hat er nicht. Das gesetzliche Rückgaberecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen.

    BlackWolf hat Recht, dass das Rückgaberecht, das MM, Aldi und Co. bieten, eine reine Kulanzleistung ist.

    Gag