1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Genehmigung Anbringung Schüssel

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von hermann485, 21. Juli 2004.

  1. hermann485

    hermann485 Guest

    Anzeige
    Wir, die Wohnungseigentümer, haben einem Eigentümer die Genehmigung zur Anbringung einer Schüssel an der Außenseite seines Balkons erteilt. Er hat dann auch eine Schüssel in üblicher Größe - angepaßt an die Farbe der Balkonverkleidung - angebracht (bräunlich). Vor ein paar Tagen hat er die Schüssel gegen eine andere Schüssel von ca. 120 cm Durchmesser in weißer Farbe umgetauscht, ohne uns zu fragen, ob wir damit einverstanden sind. Wir sind nun der Meinung, daß durch diese Riesenschüssel in weißer Farbe die Ansicht des Hauses erheblich negativ beeinträchtigt wird. Die Schüssel könnte auch auf dem Balkon direkt aufgestellt werden, da dieser ca. 8 Meter breit ist. Dann wäre von der Schüssel von draußen kaum noch zu sehen.

    Wer hat Erfahrung mit diesem Problem bzw. kennt die Rechtsprechung (herrschende Meinung)?
     
  2. sdl

    sdl Silber Member

    Registriert seit:
    25. Juni 2004
    Beiträge:
    767
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Erteilte Genehmigungen darfst Du meiner Meinung nach als Eigentümer problemlos widerrufen. ;) Von solchen Fällen habe ich schon gehört, nur leider keine Quelle momentan parat. Sorry. Vielleicht weiß jemand anders hier zufällig eine Seite mit Infos.

    Du kannst aber auch versuchen dich mit ihm erst freundlich zu einigen und ihm bitten die Schüssel hinter das Geländer zu platzieren, müßte dann aber wahrscheinlich fest verschraubt werden. Mobil auf dem Balkon die Schüssel aufzustellen halte ich bei 120cm Durchmesser problematisch, wegen der Windlast. Kann sich sehr schnell zum Geschoß entwickeln :(

    Vermute mal, der Mieter hat sich die Riesenschüssel wg. der BBC auf Astra2 geholt. Die braucht so hohe Durchmesser, v.a. im Osten Deutschlands.
     
  3. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

    Registriert seit:
    10. Juli 2003
    Beiträge:
    632
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Hallo hermann485 ;)

    Ich entnehme mal aus deinem Post, daß es sich um eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen handelt.

    Ich bin der Meinung, daß es sich hier ähnlich wie bei Mietwohnungen verhält. Ihr als Eigentümergemeinschaft könnt dem Antennenbetreiber, ebenso wie ein Vermieter, dementsprechend Auflagen zum Betrieb und dem Aufstellungsort der Satellitenantenne erteilen, solange der Empfang ortsüblicher Programme nicht erheblich beeinträchtigt, wenn gar unmöglich gemacht wird.

    Der Verkuender
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2004
  4. Creep

    Creep Guest

    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Hast Du die Genehmigung allgemein erteilt? Nicht fuer eine bestimmte Schuesselgroesse? Einfach widerrufen duerfte nicht ganz einfach sein, da er mit seiner Investition auf Deine Genehmigung (zumindest auf angemessene Zeit) vertrauen durfte (Treu und Glauben). Du waerst u.U. schadensersatzpflichtig. Wenn jedoch erst von einer 60er Schuessel die Rede war, dann ohne Rueckfrage eine 120er montiert wurde, sieht die Sache anders aus.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Moin,
    ich höre immer wieder dieses Argument. Was ist das für ein Haus? Ist es denkmalgeschützt? Oder ein historisches Fachwerkhaus? Woring genau besteht die "erhebliche negative Beeinflussung"?

    Versteh mich bitte nicht falsch, aber dieser Begriff wird für meinen Geschmack sehr oft überstrapaziert.

    Würde z.B. ein neonfarbener Sonnenschirm auch eine "erhebliche negative Beeinflussung" darstellen? Oder wie steht es damit, wenn jemand (wie man es oft sieht) den Balkon als Gerümpellager verwendet?

    Worin genau besteht nun der Unterschied, ob nun irgend etwas in Augen mancher "störendes" sich am Balkongeländer oder sichtbar auf dem Balkon befindet?

    Außerdem gehen die Gerichte mittlerweile dazu über, immer häufiger im Sinne des Bewohners zu entscheiden, da es ein deutliches Missverhältnis zwischen den per Kabel und den per Satellit empfangbaren Sendern gibt.

    Deshalb würde ich es nicht auf irgendwelche "rechtlichen Schritte" ankommen lassen, sondern mit dem Mieter/Eigentümer versuchen, eine vernünftige Lösung zu finden. Ggf. wäre ja eine Lösung, die Antenne umzulackieren, was in der Regel problemlos möglich ist -- selbstverständlich auf Kosten derjenigen, die sich "gestört" fühlen. Teuer ist das nicht.
    Wäre ich der Antennenbesitzer, ich würde mich jedenfalls nicht darauf einlassen, trotz Genehmigung meine Antenne "in" den Balkon zu versetzen. Denn da nimmt sie nicht unerheblich Platz weg und könnte zudem auch nicht ohne Verletzung der Bausubstanz befestigt werden.

    Gag
     
  6. SOIS

    SOIS Talk-König

    Registriert seit:
    17. Juli 2003
    Beiträge:
    5.392
    Zustimmungen:
    1.710
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Eine geeignete Seite wäre z.B. www.mieterbund.de
     
  7. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

    Registriert seit:
    19. September 2003
    Beiträge:
    8.152
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Gag hat vollkommen Recht.

    Was habt ihr denn für ein tolles Haus, dass eine SAUBERE Sat-Schüssel das so verschandelt? Ich finde dieses Verhalten ziemlich arrogant. Wenn das jetzt irgendeine runtergekommene Rostbeule mit abgestehenden Kabeln ist, okay, aber wenn sie sauber montiert wurde, was ist daran auszusetzen??? Ich persönlich finde eine Schüssel eher eine Zierde für ein Haus, ich schau gerne die Sat-Schüsseln anderer Leute an.

    Es gibt Leute, die wollen eben ein paar gescheite Sender sehen als nur den Casting-Billig-Schrott auf RTL & Co, sprich BBC und so weiter. Und jemandem das mit dem Grund "es sieht blöd aus" zu verwehren ist mehr als unfair. Hinter dem Balkon würde er wohl kaum Emfpang haben.

    Und die Gerichte würden ähnlich urteilen.

    Ein Haus ohne Sat-Empfang ist für mich ein Grund da nicht einzuziehen...
     
  8. rebell

    rebell Junior Member

    Registriert seit:
    19. Dezember 2002
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Kein Recht auf eine Parabolantenne an der Balkonbrüstung!

    Landgericht Berlin
    Az.: 10 C 150/02
    Urteil vom 25.02.2003

    Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Wer als Wohnungsmieter gerne Satellitenfernsehen sehen möchte, kann nicht einfach eine Parabolantenne an seiner Balkonbrüstung befestigen. Der Hauseigentümer kann darauf bestehen, dass ein Mieter seine Parabolantenne (auch bei zusätzlichen Kosten!) auf dem Dach installiert.

    Sachverhalt: Eine Mieterin hatte an ihrer Balkonbrüstung gegen den Willen des Hauseigentümers eine Parabolantenne befestigt. Der Hauseigentümer wollte hingegen, dass die Mieterin die Parabolantenne auf dem Dach des Hauses installiert.

    Entscheidungsgründe: Nach Ansicht der Richter des LG Berlin kann ein Hauseigentümer verlangen, dass der Mieter seine Parabolantenne zu angemessenen Kosten und Bedingungen an einem optisch weniger störenden Ort aufstellt. Bis zu 770 € an Extra-Ausgaben sind hier nach dem LG Berlin zumutbar.

    .ra-****.de/_themes/auto/aautorule.gif
    dann noch dieses

    Urteile

    Mieter haben kein generelles Recht auf Anbringung einer Parabolantenne zum Rundfunk- und TV-Empfang. Auch das Europäische Gemeinschaftsrecht vermittelt keinen Anspruch des Mieters auf Genehmigung der Installation einer Parabolantenne durch den Vermieter, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 82 S 382/2002).

    Dann haben wir aber auch noch das EU Recht:


    In einer aktuellen Mitteilung hat die Europäische Kommission aktiv zur Bedeutung des Satellitenempfangs Stellung bezogen. Die Forderung lautet, dass jeder EU-Bürger das Grundrecht auf eine Satellitenantenne hat. Dies würde zum einen mehr Rechtssicherheit schaffen und zum anderen den grundlegenden Prinzipien des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU entsprechen. Das Papier, das am 27. Juni in Brüssel veröffentlicht wurde, gibt europäischen Verwaltungen und Unternehmen ein "Referenzinstrument" an die Hand, damit tatsächliche und potenzielle Hemmnisse für die Nutzung von Sat-Anlagen abgeschafft oder verhindert werden. Denn zu einem freien Warenverkehr, so die Kommission, gehört auch die Information. „Die Verbraucher müssen sie daher frei von jeder ungerechtfertigten Einschränkung nutzen können“, erklärte EU-Binnenmarktkommissar Fritz Bolkenstein. Im Klartext: Wenn ein Sender oder eine Dienstleistung über das Kabel nicht empfangen werden kann, hat der Mieter das Recht auf eine Parabolantenne.

    Die EU-Mitteilung macht deutlich, dass es keine Diskriminierung der unterschiedlichen Übertragungswege geben darf. Die Mitgliedstaaten müssten daher dafür sorgen, dass dieses Recht nicht durch Steuern oder behördliche Verbote eingeschränkt werde. Einige Anbieter von Sat-Empfängern proklamierten gleich ein Recht auf „freie Schüssel“ für alle Mieter. Dies ist jedoch falsch, denn das Kommissionspapier brachte lediglich zum Ausdruck, dass die Staaten selbst keine Hindernisse aufbauen sollten. Im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter gelten daher noch immer die von den Gerichten festgelegten Grundsätze.

    Die TV-Landschaft befindet sich auch durch mehr Programme und neue digitale Technik im Umbruch. Auf drei Wegen kommt das TV-Programm zu uns ins Wohnzimmer: Antenne (terrestrisch), Kabel oder Satellit. Noch werden analoge und digitale TV-Signale parallel ausgestrahlt. Doch nach Plänen der Bundesregierung soll bis 2010 die analoge Übertragung eingestellt werden. Spannender ist aber die Frage, welcher der drei Übertragungswege wirklich zukunftsträchtig ist. Die terrestrischen Anlagen veralten und sind spätestens im Jahre 2010 - sobald die analoge Übertragung eingestellt wird - nicht mehr nutzbar. Der Kabelanschluss ist schon jetzt wegen der monatlich anfallenden Gebühren wenig attraktiv. Und die Sorge macht sich breit, dass nach dem Verkauf des Telekom-Kabelnetzes an den US-Konzern „Liberty Media“ die Preise weiter steigen werden. Zum einen ist die Kapazität der Netze technisch eingeschränkt, zum anderen ist der Verbraucher davon abhängig, welche Sender und Dienste der jeweilige Netzbetreiber einspeist. Dass diese Vorauswahl naturgemäß nicht alle Wünsche berücksichtigen kann, ist offensichtlich. Hier setzt die „Grundfreiheit des Binnenmarktes“ an. Ein Verbraucher soll jederzeit auf das gesamte Angebot an verfügbaren Waren- und Informationsdiensten zurückgreifen können. Wer eine Satellitenempfangsanlage nutzt, hat dieses Problem nicht. Hier schlagen nur die Anschaffungskosten zu Buche. Ist die Parabolantenne erst einmal installiert, gibt es zahlreiche frei zugängliche Programme und Dienste, die über Satelliten verbreitet werden. Sie erleichtern die Verflechtung unserer verschiedenen Kulturen, indem sie die Grenzen aufheben und gleichzeitig die Bevölkerung mit den neuen Techniken der Telekommunikation vertraut machen.

    EU-weit gibt es bereits über 38 Millionen Haushalte, die mit Satellitenempfangsanlagen ausgestattet sind. Und es könnten bald wesentlich mehr sein.

    Die Immobilienwirtschaft steht nach der Veröffentlichung des Positionspapiers vor neuen Herausforderungen. Nach Ansicht von Medienrechtler Dr. Dieter Dörr wird sich in wenigen Jahren die gesamte deutsche Mietrechtsprechung ändern. Der Mieter kann zwar nach bisheriger Rechtsprechung die Vermietererlaubnis einfordern um eine Satellitenempfangsanlage zu installieren, wenn er alle damit verbundenen Kosten trägt. Bei vorhandenem Kabelanschluss hatte der Mieter jedoch keinen Anspruch auf eine Parabolantenne. Von diesen älteren Grundsätzen wich das LG Hamburg bereits ab: Eine mobile, nicht fest montierte Schüssel auf dem Balkon sei erlaubt (Az. 316 S 17/99). Wer in seiner Wohnung nur Kabelanschluss anbietet kann daher zukünftig Probleme bekommen. Die Empfehlungen lauten daher: Besser frühzeitig eine Gemeinschafts-Satellitenanlage zu installieren um einen Rechtsstreit mit Mietern zu vermeiden.

    Verfasser:
    Manuel Mojedano

    Quellen
    das gesammte www unter Nutzung von Google

    Anmerkung von mir: Freie Entscheidung für alle ob Sat ja oder nein!!!
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2004
  9. sdl

    sdl Silber Member

    Registriert seit:
    25. Juni 2004
    Beiträge:
    767
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Wie gesagt, habe jetzt leider keine Quelle mehr da und weiß auch demzufolge den Sachverhalt nicht mehr 100%ig.
    Jedenfalls hatten in diesem Fall der Vermieter und der Mieter Streit und dann ging es hin und her. Jeder würgte dem anderen eines rein, wo es nur ging und letztendlich wurde die Genehmigung der Satschüssel zurückgezogen und der Mieter mußte dem folgen.
    Es war aber, wenn ich mich recht erinnere auch noch Kabelfernsehen verfügbar im Haus.
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    64.826
    Zustimmungen:
    39.316
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Genehmigung Anbringung Schüssel

    Hm, also ich stehe in diesem Fall voll auf der Seite der Wohnungsbesitzer (oder Vermieter). Der Bewohner hat eine Vorteuchung falscher Tatsachen betrieben und eine andere, größere Schüssel angebracht als er angegeben hat.

    Ich selbst hätte diese Art der Anbringung (außerhalb des Balkons) nicht erlaubt. Dies beeinträchtigt in der Tat die Optik vollkommen unnötig. Was der Bewohne auf seinem Balkon macht würde mir egal sein, alles andere ist eine optische Verslamung.

    Wie ich schon geschrieben habe geht mein Vermieter jetzt auch "härter" vor. Schüsseln auch auf dem Balkon bedürfen der Zustimmung, und wenn diese Vorliegt wird mit dem Hausmeister auch auf dem Balkon der geeignete Standort gesucht.