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Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von noeler, 30. März 2010.

  1. noeler

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    Moin zusammen.

    vorab einige Infos.
    Ich bin beruflich viel unterwegs und teilweise viele Monate nicht in Deutschland.

    Folgende Situation. Ich finde dazu nicht viel via Google.

    Im Februar 2009 gab ich eine meine Armbanduhren zur Reparatur ab.
    Marktwert in 2009 = ~ 4.000 Euro.
    Man wollte meine Telefonnummer und gab mir einen "Abholschein" ohne den gibts die Uhr nicht.

    Mai 2009 rief man mich an, die Uhr ist fertig. Kosten ~ 500 Euro.

    ich war zu dem Zeitpunkt unterwegs und habe es danach komplett vergessen. Nov. 2009 war ich wieder in Deutschland.

    Vor 2 Wochen viel mir ein :eek: das in Frankfurt ja noch eine meiner Uhren rumfliegt. Der Juwelier hat sich seit Mai 2009 auch nicht mehr gemeldet. Eine Anschrift von mir hat er nicht, nur die Telefonnummer.

    Ich also hin, mit dem Zettel und dann kam die Antwort:

    Wir haben Sie in 05.2009 informiert, eine Abholung erfolgte nicht, die Uhr wurde verkauft. Erloes - Reparaturkosten = die Kohle die ich noch bekomme.

    Toll auch, dass eine 4.000 Euro Uhr (Marktwert in 2009, nicht Neupreis) zu einem Preis von 800 Euro verkauft wurde :eek: Verkauft im Herbst 2009.

    Es wurde bestaetigt, dass mit dem Anruf in 05.2009 die Pflicht vom Juwelier getan war mich zu unterreichten.

    Nun meine Frage. Kennt sich jemand damit aus ob das so einfach geht, welche Fristen haette der Juwelier einhalten muessen, hat er sie eingehalten? Bin etwas angepisst, wieder auf dem Weg ins Ausland. Werde das wohl, vor Abflug, noch einem Anwalt uebergeben. Mal sehen was der so sagt.
     
  2. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Nur deine Telephonnummer bei einer "4000€ Uhr" angegeben zu haben, dürfte dir wohl zum Verhängnis werden.
    Die Fristen kenne ich allerdings auch nicht.
     
  3. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Das würde ich auch machen.

    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen das der Juwelier hier gleichwertigen Ersatz schaffen muss.
     
  4. noeler

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Das aber normal. Es ist auch keine kleine Klitsche oder unbekannter Juwelier. Ich sag nur den Namen hier nicht...
     
  5. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Dann bleibt dir erstmal nur ein Blick in die Geschäftsbedingungen des Juweliers.
     
  6. mobafan

    mobafan Silber Member

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Die interessieren gar nicht, da eine solche Klausel in den AGB unwirksam wäre.
     
  7. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft


    Welche Klausel meinst du?
     
  8. horud

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Maßgeblich dürfte das Pfandrecht im BGB sein (§§1204 ff). Denn die Uhr diente dem Juwelier als Pfand für seine Forderung an dich.

    Grundsätzlich darf er das, er muss das dir aber vorher angezeigt haben. Euer beider Problem ist, dass du nur die Telefonnummer angegeben hast, unter der du offensichtlich auch nicht erreichbar warst. Wenn der Juwelier nachweisen kann, dass er alles versucht hat, mit dir in Kontakt zu treten, hast du schlechte Karten. Aber er muss das nachweisen können, so mir nichts, dir nicht kann er das nicht machen.

    Fristen? Hm, Fälligkeit der Forderung -> Androhung der Pfandverwertung, Verwertung dann frühestens einem Monat nach Androhung.

    Bin jetzt aber kein Anwalt, ist nur meine pers. Meinung
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2010
  9. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Das ist der entscheidende Punkt. So würde ich das auch sehen.
    Es muß in den AGB eine Festlegung dafür geben, ansonsten gelten die recht langen normalen Verjährungsfristen.

    Hier mal ein Beispiel wie eine solche Klausel aussieht:
    HVS Lösbar GmbH AGB's
    (weiter unten der Punkt "Aufbewahrungsfrist")
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2010
  10. PapaJoe

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    AW: Gegenstand vergessen aus Reparatur abzuholen. Wurde verkauft

    Das ist ja nun kein Grund dafür, den Laden monatelang auf seinen (deinen)
    Reparaturkosten sitzen zu lassen. Irgendwie muss er ja seine Kohle auch
    erwirtschaften und kann nicht jahrelang darauf warten, ob der Kunde vllt.
    irgendwann bezahlen kommt.

    Eine Verwertung nach 6 Monaten scheint mir auch etwas übereilt. Diese
    Frist ist allerdings nicht unüblich, der Ausgang eines Rechtsstreites wird
    ganz sicher nur vom Richter abhängen.