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Geblitzt mit 26 kmh zuviel!!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von direktor, 12. Januar 2010.

  1. direktor

    direktor Platin Member

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    Hi Leute!!
    Habe heute ein Schreiben bekommen`Ordnungswidrigkeit`. Bin mit 26 Kmh geblitzt worden in geschlossener Ortschaft, nach Abzug der Toleranz 23 kmh zuviel.:D:D Jetzt soll ich Stellung nehmen, ob ich oder nicht ich gefahren bin? Unbedingt Angaben machen, steht hier. Ich kenne es so(unter 20 kmh zuviel)....= €. Jetzt unbedingt Stellung nehmen keine Strafe angegeben??
    Was soll ich schreiben zu meinem Gunsten?? Ich gebe es ja zu habe es auch damals gemerkt:wüt: Mit vieviel muß ich rechnen?? Hat jemand Erfahrung?? ( da gibt es schon einige, oder):winken:
     
  2. axeldigitv

    axeldigitv Board Ikone

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    AW: Geblitzt mit 26 kmh zuviel!!

    Das gibt 100€ und 3 Punkte
     
  3. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Geblitzt mit 26 kmh zuviel!!

    durchgooglen, es gibt einen offiziellen Gebührenkatalog. Ab EUR xx gibt es Punkte.

    Katalog unterscheidet zwischen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft.
     
  4. axeldigitv

    axeldigitv Board Ikone

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  5. Mazurek96

    Mazurek96 Junior Member

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    AW: Geblitzt mit 26 kmh zuviel!!

    So steht das da garantiert nicht drin. Niemand kann gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen, daher sind Angaben zur Sache niemals Pflicht.
     
  6. LHB

    LHB Institution

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    AW: Geblitzt mit 26 kmh zuviel!!

    ich bin für führerscheinentzug!
     
  7. pzl64

    pzl64 Senior Member

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    AW: Geblitzt mit 26 kmh zuviel!!

    Angaben zur Person musst du machen, eine Aussage zum Hergang kannst du machen musst du aber nicht.
    Ich hab keine Angaben zum Sachverhalt gemacht, dann standen 4 Wochen später die Grünen bei mir im Wohnzimmer und haben sich das Bild auf den Unterlagen an geguckt und mit mir verglichen, es war eindeutig. Unter diesen Umständen wurde mir geraten die Sache zuzugeben.
    Nach weiteren 4 Wochen kam dann der Bescheid...

    grüße
    pzl
     
  8. direktor

    direktor Platin Member

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    AW: Geblitzt mit 26 kmh zuviel!!

    OK, das stimmt, habe das falsch verstanden, hier steht:`´Sie sind aber in jedem Falle-auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben-verpflichtet, die Fragen zur Person 1 richtig zu beantworten.:D:D
     
  9. meisi

    meisi Senior Member

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    AW: Geblitzt mit 26 kmh zuviel!!

    Das muss aber dringend per Gesetz geändert werden wegen der Kinder und dem ganzen Terror.;)
     
  10. dittsche

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    AW: Geblitzt mit 26 kmh zuviel!!

    Das ist ein weites Feld.

    Zugeben würde ich diese Sache erstmal nicht, sonst hast Du schon verloren. Die Erfahrung zeigt, dass ca. in 50 % aller Bußgeldakten Fehler sind, die eine Einstellung des Verfahrens rechtfertigen.

    Die meisten Fehler sind:

    - keine oder schlechte Lichtbilder von Fahrer bzw. Kennzeichen
    - fehlender oder fehlerfahter Eichschein
    - fehlender Beschilderungsplan ( wichtig z.B. in Baustellenbereichen)
    - falsch kalibrierte oder falsch aufgestellte Meßgeräte
    - Verjährung

    Wenn Du rechtschutzversichert bist, würde ich zum Anwalt gehen. Der soll die Akte anfordern ( kannst Du selber nicht ) und nach Fehlern suchen.

    Selbst wenn die Akte sauber aufgearbeitet ist, kann man oft mit der Bußgeldbehörde oder auch noch mit dem Richter handeln ( Erhöhung Bußgeld - dafür das Fahrverbot weg ; Beschränkung des Fahrverbotes auf private Fahrten usw. )

    Kann man schon viel machen, gegen so einen Bußgeldbscheid :winken: