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Fußball-Liga reicht wegen TV-Zentralvermarktung Klage gegen Kartellamt ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Januar 2009.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Frankfurt/Main - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wird das Bundeskartellamt wegen dessen Entscheidung in Sachen Zentralvermarktung verklagen. Das gab die DFL heute bekannt.

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  2. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    AW: Fußball-Liga reicht wegen TV-Zentralvermarktung Klage gegen Kartellamt ein

    Es drehte sich darum, den Kunden angemessen an der Monopolsituation und der damit möglichen Preis-Maximierung zu beteiligen. Außerdem sollte ein Minimum an Konkurrenz vorhanden sein, sprich eine wenigstens kleine Wahlmöglichkeit für den Kunden (entweder auf Premiere Live-Übertragung oder zeitnah in der Sportschau Ausschnitte des "Kernspieltages", welcher wiederum von der DFL auf Samstag gelegt wurde). Dass die DFL keine Interessen hat, kundenorientierte Lösungen zu entwickeln, hat sie ja zur Genüge bewiesen.
     
  3. tomsrot

    tomsrot Platin Member

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    AW: Fußball-Liga reicht wegen TV-Zentralvermarktung Klage gegen Kartellamt ein

    Die Geldgeilheit der DFL kennt keine Grenzen
     
  4. svg

    svg Gold Member

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    AW: Fußball-Liga reicht wegen TV-Zentralvermarktung Klage gegen Kartellamt ein

    Sollte es dazu kommen, das die DFL Recht bekommt, bin ich aber auch dafür, dass die DFL sich an den Kosten für den Polizeiaufwand beteiligt. Dann sollen die Vereinbe doch dafür sorgen, dass die Polizei vernünftig bezahlt wird. Stellt euch vor, Bayern spielt gegen 60 und kein Polizist ist dabei. Oder Schalke gegen Dortmund oder noch krasser ein Bundesligist gegen einen holländischen Verein. Da wird immer nach Polizei gerufen, aber bezahlen will sie niemand.
     
  5. tomsrot

    tomsrot Platin Member

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    AW: Fußball-Liga reicht wegen TV-Zentralvermarktung Klage gegen Kartellamt ein

    Bin vollkommen Deiner Meinung. Die Vereine zahlen jedem, der zwei Beine hat und nicht umfällt horrende Gehälter, aber wenn sie sich an den Kosten für Polizeieinsätze beteiligen sollen kneifen sie. Ich glaube so etwas nennt man Schmarotzer an der Allgemeinheit
     
  6. solid2000

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    AW: Fußball-Liga reicht wegen TV-Zentralvermarktung Klage gegen Kartellamt ein

    Jedem steht es frei den Weg über gute deutsche Gerichte einzuschlagen. Mal sehen was bei rumkommt. :D
     
  7. Premier4All

    Premier4All DigiLiga BR Vorsitzender Premium

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    AW: Fußball-Liga reicht wegen TV-Zentralvermarktung Klage gegen Kartellamt ein

    Wären die Rechte noch nicht vergeben wären jetzt zu diesem Thema bestimmt 500 Beiträge abgegeben worden! :p:D:winken:
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Fußball-Liga reicht wegen TV-Zentralvermarktung Klage gegen Kartellamt ein

    Was für eine grenzenlose Gier noch im Sport herrscht.
     
  9. stargazer01

    stargazer01 Platin Member

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    AW: Fußball-Liga reicht wegen TV-Zentralvermarktung Klage gegen Kartellamt ein

    Das Beste für die Bundesliga, also Kohle, mehr Kohle, noch mehr Kohle und das meiste immer schön für den FCB. Das schafft einen sportlich fairen Wettbewerb und Attraktivität. Euren Kommentaren zum Thema Kosten für den Polizeieinsatz kann ich nur zustimmen. Da muss man nur mal Konzertveranstalter fragen. Die bleiben auch auf den Kosten für Security sitzen. Es ist schon traurig, wenn man versucht italienische oder englische Verhältnisse zu schaffen. Deren Fussball ist, zumindest in Italien, keineswegs besser als in Deutschland, nur teurer. Aber es ist wohl ein typisch deutsches Problem, Fehler machen zu müssen, die in anderen Ländern vorher schon offensichtlich wurden.
     
  10. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Fußball-Liga reicht wegen TV-Zentralvermarktung Klage gegen Kartellamt ein

    Ach, und im Buli-Stadion gibt es keine Ordner in Konzertstärke? Bei Konzerten gibt es außerdem genauso Polizeieinsätze rund um den Veranstaltungsort. Vielleicht nicht so massiv, aber immerhin...

    Wie dem auch sei: Es gab keine Verfügung des Kartellamts, lediglich eine Empfehlung, bevor die Rechte ausgeschrieben wurden. Also kann eine Klage auch nicht zum Erfolg führen.