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Finnland führt Bedingungsloses Grundeinkommen ein

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von uklov, 7. Dezember 2015.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    Ich kenne sie nicht, aber kennst du die finnischen Gesetze?
    Und immer wieder diese Floskel mit Diskriminierung ist ermüdend.
    Aber Gesetze und Verfassungen sind änderbar und emtewe hat schon recht, dass man auch speziell in der derzeitigen Situation, sich für Zuwanderer nicht zusätzlich attraktiv machen sollte.
    Ich kann mir kaum vorstellen, dass hier genanntes mit aus aller Welt's Armutsflüchtlingen gelingen kann.
    Von daher müsste jenes bei Einführung, an eine mehrjährige (schon bestehende) Staatsbürgerschaft gebunden sein.
    Und das Klientel was nicht arbeiten will, muss in einem gesunden Verhältnis stehen, zu denen die ihrem Tagewerk nachgehen.

    Aber ob so was alles längerfristig mach- und durchführbar ist (BGE) - keine Ahnung.
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    @Holladriho
    Naja, als Floskel würde ich es nicht bezeichnen. Wie stellst du dir das sonst vor? Leute, die schon seit Jahren in Finnland leben und ein Daueraufenthalt haben sollen nix bekommen während die einheimischen 800€ "bedinungslos" bekommen. Selbst wenn finnländische Gerichte auf Grund von entsprechenden Gesetzesänderungen anders als sonst entscheiden sollten, so wird eine Klage vor dem EuGH auf jeden fall Erfolg haben.
     
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Nenne es Floskel oder inflationsartig gebrauchtes Wort, man kann es manchmal schon gar nicht mehr hören oder lesen...
    Wie auch immer, einen "Dreh" findet man meistens, wenn man gewillt ist etwas durch zu setzen.

    Und wenn D zum Bsp. Verträge mir nichts dir nichts aussetzen kann, kann es durchaus sein, dass andere Länder dies künftig auch versuchen werden. Oder halt unabhängig von der EU ihre Gesetze machen.
    Aber warten wir ab, was man von Finnland, das (B)GE betreffend, demnächst so lesen wird.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Wie kommst Du darauf? Der EuGH hat doch sogar schon mal entschieden, daß man Sozialleistungen sehr wohl beschränken darf.
     
    Gast 144780 gefällt das.
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Aber nicht für bereits und seit langem im Land lebende Ausländer. Du verwechselst hier was.... ;)
     
  6. atomino63

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    Weshalb sollte man ein BGE nicht auf Finnen beschränken können? Finnland ist ein eigenständiger Staat. Der kann für mein dafür halten auch entsprechende Gesetze erlassen. Wer das BGE beziehen möchte, der sollte dann eben auch die finnische Staatsbürgerschaft inne haben und seinen tatsächlichen Aufenthalt nachweisen können. Noch ist über eine konkrete Formulierung der Bedingungen für die Berechtigten nichts bekannt. Ob das ganze dann funktioniert, bleibt erst mal abzuwarten. Hört sich zwar ein wenig sozialistisch aber doch spannend an.
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ihr seid lustig. Wie stellt ihr euch das vor -Davidstern am Ärmel und schon gibt's kein BGE? Wenn das so einfach wäre, hätte man doch jetzt schon alle Ausländer von sozialen Leistungen ausschließen können. :cool:
     
  8. atomino63

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    Nun, es reicht ein einfacher Personalausweis. Irgendwo muss man das BGE ja erstmals beantragen um es zu beziehen. Das ist doch nicht schwer verständlich oder?
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Doch. Da stellt sich ebenfalls ein Türke mit Daueraufenthalt und fragt wie es mit ihm weitegehen soll ohne BGE. Was willst du mit all diesen Leuten machen?
     
  10. atomino63

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    Nichts. Sind ja keine Finnen. Wenn es in Finnland ein BGE gibt, muss es doch nicht für jeden gelten. Man kann so etwas prinzipiell an die Staatsbürgerschaft und den tatsächlichen Aufenthalt binden. Darin sehe ich kein Problem. Wer kein Finne sein möchte und sich nicht im Land aufhält, der fällt für das BGE aus. Wo ist das Problem?
     
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