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Festplatte bei Conrad zurückschicken?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von PC Booster, 4. Oktober 2011.

  1. PC Booster

    PC Booster Foren-Gott

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    Hallo,

    darf man das auch wenn man sie schon ausprobiert hat?

    Gruß
     
  2. AW: Festplatte bei Conrad zurückschicken?

    sofern online gekauft und noch innerhalb der 14 Tage (Fernabsatzgesetz) , ja...
     
  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Festplatte bei Conrad zurückschicken?

    Stimmt das darf man. Das ist auch der Fluch der Online-Händler, dass man gebrauchte Ware wieder zurück nehmen muss wodurch man einen herben Verlust erleidet, denn z.B. gebrauchte Festplatten kann man nur schwerlich wieder verkaufen, ganze besonders Händler wie Conrad, Otto und Co, die keinen Gebrauchtmarkt haben.
     
  4. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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  5. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Festplatte bei Conrad zurückschicken?

    Oh tatsächlich, habe ich garnicht gewußt. :winken:
     
  6. bibimaus11

    bibimaus11 Neuling

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    AW: Festplatte bei Conrad zurückschicken?

    Natürlich, kannst du sie zurückgeben. Wie willst du sie denn ausprobieren, wenn du sie nicht angemacht hast. Um 14 Tage liegen noch drin - oder?
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Festplatte bei Conrad zurückschicken?

    Du darfst mit dem Gerät letztlich dasselbe machen, wie du es auch in einem Geschäft hättest tun dürfen. Dazu gehört auch, dass du ein Gerät in Betrieb nimmst, um seine Funktion zu testen. Du darfst es allerdings nicht in Gebrauch nehmen. Klingt schwammig, ist es auch.

    Beispiel: Du darfst das Paar Bergschuhe zu Hause anprobieren und damit auch herumlaufen. Wenn du es allerdings dann für deine Bergtour am Wochenende trägst, kannst du sie danach nicht mehr zurückgeben.

    Bei anderen Sachen sind die Grenzen fließend. Klar ist: Der Händler darf einen Wertersatz von dir fordern, wenn du die Sache "verschlechterst", was über das gewöhnliche testen/probieren hinaus geht.

    Es gibt das wegweisende Gerichtsurteil zu einem Wasserbett, das der Kunde befüllt hat und wegen Nichtgefallens zurückgeben wollte. Der Händler hat dies verweigert, was vor Gericht kein Bestand hat. Um das Wasserbett in seiner Funktion testen zu können, muss es selbstverständlich befüllt werden.

    Ich mache das so: Wenn ich z.B. ein Handy bestelle und ausprobieren will, dann lasse ich sämtliche Schutzfolien drauf und fasse es praktisch mit Samthandschuhen an. Auch die Verpackung öffne ich sorgsam, gleiches gilt für das Zubehör. Sofern ich eigene Kabel habe, dann benute ich die, so dass ich die mitgelieferten nicht auseinander rupfen muss.

    Wenn man sich einfach zum Grundsatz nimmt, die Sache so zu behandeln, als gehöre sie nicht einem selbst, dann ist das in der Regel kein Problem.
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Festplatte bei Conrad zurückschicken?

    Bei nem Handy oder Schuhen ist die Lage eindeutiger. Weil da ist ja üblich das man es/sie im Laden ausprobieren kann. Also darf man es bei Onlinekauf auch zuhause machen.

    Bei der Festplatte wärs aber so, das man eigentlich auch im Laden nicht ausprobieren kann. Deshalb denke ich das du da auf die Kulanz des Händlers angewiesen bist.