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tm3 (ehemals Family TV)

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von Franz_Brandwein, 8. Juli 2016.

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  1. Postfach

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    Da ist es ja eigentlich auch nicht mehr verwunderlich, dass bei Blizz keine der vorher verfügbaren Verbreitungsplattformen (Magine, Zattoo) mehr zur Verfügung steht. Trotzdem verwunderlich, das Teleshopping Anbieter dort trotzdem ihre Sendefenster platzieren.

    Wenn bei family tv das Gericht entschieden hat so wird auch die Astra Ausstrahlung sowie die Verbreitung via Kabel sehr schnell von den Betreibern gestoppt werden.

    Den kleineren Online-Plattformen ist es ja scheinbar egal ob die Sender eine gültige Lizenz haben.

    Nachtrag: Die beiden bei Blizz unter Empfang aufgeführten Dienste TV.de und Couchfunk haben den Sender auch nicht mehr im Programm. Somit steht ja scheinbar nur noch der eigene Livestream als Verbreitungsplattform zur Verfügung
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. August 2018
  2. orionk53

    orionk53 Guest

    Ich meine, diese "Sendergruppe" ist eigentlich keine Meldung mehr wert ...
     
    PC Booster gefällt das.

  3. Stimmt aber selbst die Bezeichnung Sendergruppe ist eigentlich Falsch;):D
     
  4. Blue7

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    Glaube eher er kam auf die Seite zu welche ja einiges löschen bzw. umschreiben musste
     
  7. Postfach

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    Verwunderlich ist nur, dass beim Sender Blizz ja schon eine höhere Instanz (Bayerische Verwaltungsgerichtshof) den Widerruf der Sendelizenz bestätigt hat. Da frage ich mich wie dort das Hauptverfahren rechtshängig sein soll.
     
  8. Gast 209735

    Gast 209735 Guest

  9. Wambologe

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    Der Verwaltungsgerichtshof hat nicht den Widerruf der Sendelizenz bestätigt, sondern den Wunsch von Timo C. Storost nach der "Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Widerruf einer medienrechtlichen Zulassung" abgelehnt.

    Das Verwaltungsgericht München und der Verwaltungsgerichtshof haben bislang auch nur geurteilt, "dass sich der Bescheid der Antragsgegnerin im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach als rechtmäßig erweisen wird".

    VGH München, Beschluss v. 06.11.2017 – 7 CS 17.1899 - Bürgerservice
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. August 2018
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  10. Postfach

    Postfach Senior Member

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    @Wambologe

    Danke für die Info.


    Da ist Family TV jetzt aber nicht mehr vertreten.
     
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