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Falschinformation bei Vertragsabschluss per Telefon

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von mttg, 4. September 2013.

  1. grauli

    grauli Junior Member

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    AW: Falschinformation bei Vertragsabschluss per Telefon

    Bin September-Kündiger mit bisher Komplett mit TV digital und go für 34,90 Euro.
    Heute kam der 1. Brief: Welt und 1 Paket, ein weiteres und HD geschenkt, ohne go für 24,90 Euro bei 12 Monaten Laufzeit. Ein weiteres Paket (dann komplett) kann für 10 Euro dazugebucht werden. Von der TV digital ist nicht die Rede. Ich warte noch ab!
     
  2. digisatelli

    digisatelli Wasserfall

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  3. Hinkelstein8

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    AW: Falschinformation bei Vertragsabschluss per Telefon

    Du solltest das auch machen. Ich gehe von aus das Dir S+B HD 3 in der VB
    bestätigt wurden.:winken:
     
  4. digisatelli

    digisatelli Wasserfall

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    AW: Falschinformation bei Vertragsabschluss per Telefon

    Die stehen da bestimmt nicht drin.
    Sonst wäre er der erste mit schrftl. HD 3 bestätigt.
     
  5. BudeII

    BudeII Junior Member

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    AW: Falschinformation bei Vertragsabschluss per Telefon

    Nein, so ist das nicht ganz. Der Vertrag wurde ja mündlich am Telefon geschlossen und die da gesprochenen Worte zusammen mit der veröffentlichen AGB von Sky sind der Vertrag! Die von Sky zugeschickte Vertragsbestätigung fasst dies nur in einem Dokument zusammen.

    Wenn ein Zeuge das Telefongespräch mitgehört hat (und das auch vorher angekündigt wurde) und man bereit ist sein Recht einzuklagen sollten die Chancen nicht schlecht sein. Sinnvoll ist der Aufwand aber nicht und damit rechnet Sky halt.
     
  6. kalle68

    kalle68 Junior Member

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    AW: Falschinformation bei Vertragsabschluss per Telefon

    seh ich genauso, aber hilfe wird er hier nich bekommen, weil doch alles sehr sky-freundlich ist ( alle kritischen kommentare werden gelöscht oder du kriegst massiv gegenwehr von sogenannten usern) mal sehn wie lange dein eintrag da ist
     
  7. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    AW: Falschinformation bei Vertragsabschluss per Telefon

    Verstehe nich wo das Problem sein soll, wenn man sich von Sky verarscht fühlt, kann man die Verlängerung des Vertrages innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

    Wer es noch nicht kapiert hat, die ganzen HD-Feeds gibt es nur mit einem Vollpreis-Abo. Sky Go gibt es auch nur noch, wenn man Sky Welt zum Vollpreis gebucht hat.
     
  8. mttg

    mttg Junior Member

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    AW: Falschinformation bei Vertragsabschluss per Telefon

    Das es die HD-Feeds nur bei Vollpreis gibt stimmt ja auch nicht. Diese sind ja in dem Angebot von den letzten Codes die bei ebay drin waren, die Mitarbeiterwerbeabos drin enthalten. Somit sind die Abos auch mit Rabatt. Ich begreife es auch nicht wieso da nicht klipp und klar sowas im Vertrag drin steht. Mein Abo sieht für mich wie das Vollzahler Abo aus, wo nur der Rabatt extra drin steht. Bzw. einem am telefon bei Abschluss so ein Mist erzählt wird, der nicht stimmt.

    Kann ich das Paket morgen unfrei verschicken? Oder wie sieht das aus? Dann geht der ganze kram zurück, genug rumgeärgert. Einmal Sky und nie wieder. erste Erfahrung mit dem Laden, gleich negativ.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. September 2013
  9. NeuerUser2013

    NeuerUser2013 Junior Member

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    AW: Falschinformation bei Vertragsabschluss per Telefon

    Einfach ne Sprachaufzeichnung machen und den CCA vorher drauf hinweisen, dass du das Gespräch ebenfalls mitzeichnest und ob er damit einverstanden ist. Technisch ist das kein Problem und nach 5 Min Smalltalk vergisst der Agent eh, dass man mit aufzeichnet :)

    Alles was dort zugesagt wird, ist dann auch ohne Wenn und Aber so gültig (und der Agent seinen Job los...).

    Das heißt nicht, dass ich ddas so mache. Aber rechtlich sind auch telefonisch geschlossene Verträge absolut wasserdicht. Im B2B sogar ohne Widerrufsrecht für den Gewerbetreibenden. Bei denen ist das richtig hart :)
     
  10. NaIch

    NaIch Senior Member

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    AW: Falschinformation bei Vertragsabschluss per Telefon

    In den Fällen zieht sich Sky auf "Irrtum des CCA" zurück. Du kannst dann vom Vetrag zurücktreten.
    Es bleibt am Ende gleich: das "irrtümlich" zugesagte bekommst du nicht.