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F: Gesetzt zur Abschaltung von Internetzugängen bei Urheberrechtsverletzungen ist in

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von teucom, 1. Januar 2010.

  1. teucom

    teucom Talk-König

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    Vom heutigen Neujahrstag an gilt in Frankreich das "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet". Wer illegales herunterlädt, bekommt zwei Verwarnungen per E-Mail. Danach wird ihm jedweder Zugang zum Internet für mindestens ein Jahr verwehrt, zusätzlich ggf Geldbuße bis 300.000 Euro und mehrjährige Gefängnisstrafe bis drei Jahren. Die französische Regierung setzt damit das von ihrem Chef Nicolas Sarkozy und der Unterhaltungsindustrie (dort ist Sarkozy gern gesehener Gastredner) seit Langem geforderte Modell der "abgestuften Erwiderung" mit dem "Three Strikes"-Ansatz um ("drei Urheberrechtsverletzungen, und du bist raus").

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  2. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: F: Gesetzt zur Abschaltung von Internetzugängen bei Urheberrechtsverletzungen ist

    Dann wird hoffentlich auch Sarko der Internetanschluss abgeklemmt, der nimmt es ja nicht so genau.

    Ansonsten: Sobald die Bevölkerung erstmal begreift was da getrieben wird, könnte es äußerst ungemütlich werden. Dem Urheberrecht wird jedenfalls ein Bärendienst erwiesen. Am Ende könnten nicht nur die Konzerne verlieren, sondern auch Künstler.
     
  3. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: F: Gesetzt zur Abschaltung von Internetzugängen bei Urheberrechtsverletzungen ist

    Wie wollen die Witzbolde eigentlich feststellen, ob jmd. was illegales runterlädt? Wer bspw. bei Rapidshare das File xyz.rar herunter lädt, das dazu noch mit einem Passwort versehen ist, hat ja wohl kaum was zu befürchten. Die Leute werden höchstens vorsichtiger, nicht ehrlicher.
     
  4. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: F: Gesetzt zur Abschaltung von Internetzugängen bei Urheberrechtsverletzungen ist

    Es wird sicher zu Schauprozessen kommen, bestrafe Einen erziehe hunderte.
     
  5. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: F: Gesetzt zur Abschaltung von Internetzugängen bei Urheberrechtsverletzungen ist

    Selbst das wird nicht funktionieren. Schocken lassen sich durch solche Aktionen nur Gelegenheitsdownloader, die sich vlt. mal an einen illegalen Download herangetraut haben. Die sind aber nach dem ersten Erwischen so geschockt, dass die zukünftig alles brav bezahlen. Diejenigen, bei denen es sinnvoll wäre, sind zu clever als das sie erwischt werden würden.

    Die werden immer hinterherhinken, solange es One-Click-Hoster gibt wird die ganze Geschichte niemals den von der Contentindustrie gewünschten Effekt haben. Die werden es zwar niemals einsehen, doch es ist so. Urheberrechtsverletzungen bei digitalen Erzeugnissen werden sich niemals mehr verfolgen lassen. Das Geschäftsmodell kann mit digitalen Erzeugnissen
    nicht funktionieren. Es ist Zeit für eine Kulturflatrate, die jeder Bürger mit einem festen monatlichen Betrag zahlen sollte und das Geld sollte dann entsprechend der Downloads direkt an die Künstler verteilt werden. Ich würde wetten, dass die meisten Künstler so einen wesentlich höheren Ertrag aus ihren Erzeugnissen hätten, selbst wenn der Betrag für die Flatrate sehr günstig (bspw. 10 EUR mon.) wäre.
     
  6. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: F: Gesetzt zur Abschaltung von Internetzugängen bei Urheberrechtsverletzungen ist

    Die Künstler müssen erstmal lernen sich selbst zu vertreten und die Zuhälter, genannt Agenten, auf den Mond zu schießen. Das sind immerhin 20% dafür, das man Aufträge ggf. nicht annehmen darf, weil eben Exklusiv vertreten.