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Existenzminimum vs. Existenzminimum

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von skykunde, 25. November 2010.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Existenzminimum vs. Existenzminimum

    Weil es sonst nicht in sein Denkschema passt, nach dem ja immer alle anderen schuld an seiner Situation sind. :rolleyes:
     
  2. doclektor

    doclektor Silber Member

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    AW: Existenzminimum vs. Existenzminimum





    Suuuuuuperrrr:eek:

    Alle ALG II Bezieher zum Gericht und lasst euch Scheiden,
    es ja umsonst:(

    Weißt Du eigentlich was Hartz IV Bezieher alles von den
    359,- € Lebensunterhalt Bezahlen müssen.?

    Informiere dich mal, dann siehst du es vielleicht anders.

    Also ich möchte kein Hartz IV Beziehen,
     
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Existenzminimum vs. Existenzminimum


    Ein sehr schöner blubb und so kontrolliert, so stubenrein.
    Schön das Du Zeit fandest Dich in die unteren Gefilde der dreckigen Gesellschaftschichten herabzulassen.
    Ich kann Dich auch gut leiden.
    Eines kannst Du mir glauben, mir sind diese Zeitgenossen auch suspekt und ich / wir ( die Kursteilnehmer ) sind super zufrieden solche Klientel nicht unter uns haben zu müssen.
    Auch haben schon einige Dozenten positive Äußerungen ob unserer Klasse und ihrer Lernbereitschaft geäußert, im großen und ganzen gehe es in den Klassen anders ab.
    Da bauen mich dann Darlegungen wie obige immens auf. Davon könnt ich mehr brauchen. ;)
     
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Existenzminimum vs. Existenzminimum

    Was man aber irgendwann mal wieder zurück zahlen muss.

    Nicht? Seit wann das denn? Das habe ich bei meiner letzten Wohnung auch so gemacht, da bin ich ohne Zustimmung der Arge umgezogen und musste halt den Rest der Miete von meinem Regelsatz bezahlen.

    Ah, Du bist ein Schuldnerberater stimmts oder hab ich recht? :winken:
     
  5. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Existenzminimum vs. Existenzminimum

    Ich tippe mal darauf, dass er entweder Rechtsverdreher ist, in der Richtung Schuldnerberatung oder aber auch in der Vermittlung arbeitet. Da wird er schon wissen, was man wie und wo bekommen kann. Denn dann muss er sich mit den Einkünften eines ALG-Beziehers auseinandersetzen.

    Seine Beobachtungen sind so verkehrt auch nicht. Denn die mache ich auch. Allerdings ist der Anteil der Meckerer doch eher klein und die meisten Klagen gehen immernoch zu Lasten vom ALG II selber.
    Als ich vor ein paar Jahren noch in so einer "Klasse" saß, haben mich die meisten mit ihrer negativen Einstellung und dem ständigen Fehlen einfach nur genervt. Da ist es schön zu sehen, wenn es doch besser geht. ;)

    Allerdings waren bei uns die Dozenten auch nicht so pralle, sodass ich mir kurze Zeit später meinen "Unterricht" einfach selber gestaltet habe. :D
     
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Existenzminimum vs. Existenzminimum

    Da hast Du an sich Glück gehabt, daß sie das ganze noch übernahmen, denn soweit ich weiß, darf man ohne Zustimmung derer eben nicht umziehen, da sonst die Kostenübernahme scheitern könnte.
    Wenn man 10 Monate zusammen ist, sollte es schon passen.
    Der Computermann handelt das alles zu forch ab, was einige ohne PC Kenntnisse doch arg zu schaffen macht, im großen und ganzen ist das aber schon sehr gut strukturiert.
    160 Stunden Office und Exxell und was es da noch so gibt.
     
  7. dittsche

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    AW: Existenzminimum vs. Existenzminimum

    In der Theorie ist das richtig was Du schreibst. Das Gericht kann innerhab von 4 Jahren prüfen, ob sich an der finziellen Situation etwas geändert hat und ob evtl. mangels Bedürftigkeit dann die gewährte Prozeßkostenhilfe zurückgezahlt werden muss.

    Wie gesagt: Kann ! Der Konjunktiv ist entscheidend. Die Amtsgerichte überprüfen oft gar nicht, beim Arbeitsgericht kann so eine Überprüfung schon mal vorkommen. Meist einmal nach einem oder nach zwei Jahren.

    Meistens passiert aber gar nichts.

    Hast auch PN :winken:
     
  8. Major König

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    AW: Existenzminimum vs. Existenzminimum

    Auch die Arge kann einem das umziehen nicht verbieten. Sollte die Arge einem Umzug nicht zustimmen dann ist es so, dass die die Kosten für den den Umzug nicht bezahlen. Ebenso bezahlen die nur den Höchstsatz an Miete, dass heisst, den Rest muss man selber aufbringen. Die bezahlen dann auch keine Kaution und falls man eine Nachzahlung bezüglich Betriebskosten hat, werden die auch nicht übernommen daher sollte man es sich sehr gut überlegen ob man ohne Zustimmung auszieht.
     
  9. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Existenzminimum vs. Existenzminimum

    Das ist korrekt, mir war aber auch so, als wenn man die Miete nicht bezahlt bekommt, irgendwie habe ich im Hinterkopf solche Fälle aus dem letzten Jahr.
    Mal nachgucken.
     
  10. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Existenzminimum vs. Existenzminimum

    Das erzählen die Dozenten doch immer und jedes mal.
    Soll die Leute auch zusätzlich motivieren.
    In der Regel machen bei Maßnahmen die die keinen Bock haben innerhalb der ersten Woche krank so das die dann davon ausgeschlossen werden und übrig bleiben die Motivierten.
    Normal wollen die doch bei den Anträgen auf Weiterbewilligung nur wissen ob sich u.a. deine Adresse geändert hat? :confused:
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