1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Ermittlungsverfahren gegen Youtube eröffnet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Oktober 2009.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

    Registriert seit:
    25. Januar 2007
    Beiträge:
    119.721
    Zustimmungen:
    2.144
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Hamburg - Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat wegen des Verdachts von Urheberrechtsverletzungen ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Plattform Youtube und deren Muttergesellschaft Google eröffnet.

    Komplette Nachricht in neuem Fenster öffnen
     
  2. amsp2

    amsp2 Wasserfall

    Registriert seit:
    6. Mai 2004
    Beiträge:
    7.890
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Ermittlungsverfahren gegen Youtube eröffnet

    Was hat Strafrecht mit Urheberrecht zu tun? Zumal das Urheberrecht wohl eher ein Verwerterrecht ist.

    Warum überhaupt klagen? Ein paar Milliönchen und das Recht wird selbst vom Verfassungsgericht, siehe Frankreich, entsprechend zurecht gebogen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2009
  3. z/OS

    z/OS Platin Member

    Registriert seit:
    17. September 2002
    Beiträge:
    2.134
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Technisat HD S2
    AW: Ermittlungsverfahren gegen Youtube eröffnet

    Natürlich ist das Urheberrecht Teil des Strafrechts. Das Urheberrecht stellt bestimmte Dinge unter Strafe.
    Zivilrechtliche Anspüche können aus Strafttaten folgen, aber das ist ein anderes Thema.
    Gruß
    Thomas

    § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2009
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48