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"Ermächtigungsgesetz" für Staatsmedizin - Die DDR-Methoden der unfähigen Frau Schmidt

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von SchwarzerLord, 24. August 2006.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: "Ermächtigungsgesetz" für Staatsmedizin - Die DDR-Methoden der unfähigen Frau Sch

    Man beachte die 30 Jahre vorher, in denen man Rücklagen bilden konnte.
     
  2. Jazzman

    Jazzman Guest

    AW: "Ermächtigungsgesetz" für Staatsmedizin - Die DDR-Methoden der unfähigen Frau Sch

    Bei einem Stundenlohn von 4€ (Gartenbau) oder 5€ (Wachschutz)??

    Ich gönne Dir bestimmt Dein Gehalt, aber Du blendest absolute Relaitäten in diesem Lande völlig aus. Klar das man dann auch gegen eine solidarische KV ist.
     
  3. Jazzman

    Jazzman Guest

    AW: "Ermächtigungsgesetz" für Staatsmedizin - Die DDR-Methoden der unfähigen Frau Sch

    Eben nicht. Soweit ich weiß sind ALG-I eben nicht wie ALG-II-Empfänger automatisch versichert (da.h. AA zahlt Beiträge), und dort gibt es viele ohne KV. Wie eben auch viele Selbstständige und Alleinerziehende (erst kürzlich mit der Mutter einer Alleinerziehenden ohne KV gesprochen).

    Wie gesagt - z.Zt. ca. 500.000 = Tendenz steigend. Berichtet wird darüber seit 3, 4 Jahren.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: "Ermächtigungsgesetz" für Staatsmedizin - Die DDR-Methoden der unfähigen Frau Sch

    Es gibt keine solidarische Versicherung. Sowas ist Unfug. Ein solidarisches System kann ausschließlich über Steuern aufgebaut werden.
     
  5. Golphi

    Golphi Gold Member

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    AW: "Ermächtigungsgesetz" für Staatsmedizin - Die DDR-Methoden der unfähigen Frau Sch

    Zur Realität gehört aber auch, dass ich als Selbständiger aus der AOK regelrecht vertrieben wurde, obwohl ich nicht vor hatte, zu einer privaten Kasse zu wechseln.

    Ende der 90er ist man auf die Idee gekommen, meinen Beitrag, den ich ja zu 100% bezahle, mehr als zu Vervierfachen, egal was ich für ein Jahreseinkommen hatte. Das war einfach nicht mehr darstellbar und auf Dauer ein finanzielles Risiko. Also mußte ich mir etwas Neues suchen.



    Golphi
     
  6. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: "Ermächtigungsgesetz" für Staatsmedizin - Die DDR-Methoden der unfähigen Frau Schmidt

    Ist das nicht etwas weltfremd ?

    Armenkasse :

    Was wäre deines Erachtens nach denn die "Mindestversorgung", die jedem zustehen würde ? Ab wann wird der Sauerstoff-Hahn zugedreht ?

    Wie weit kommt man mit 20 € pro Kopf ?

    Private Versicherung :

    Es gäbe Abertausende von unterschiedlichen Prämien. Wer bestimmt den den "Risikozuschlag" für welche Erkrankung oder für welches daraus ggf. entstehende Risiko. Werden zukünftig per Gen-Analyse Risikozuschläge "auf Verdacht" eingeführt, da es ja Familiäre Veranlagungen gäben könnte ?


    Das ist doch das Dilemma von Kopfprämie, Bürgergeld und wie die Modelle der ach so schlauen Politiker heissen.

    Um was es den Politikern im übrigen geht, ist an die Rücklagen der PKVen heranzukommen. Das ist nämlich wertvolles Geld.
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: "Ermächtigungsgesetz" für Staatsmedizin - Die DDR-Methoden der unfähigen Frau Sch

    Und? Diese Beiträge des AA an die KV sind indirekt bereits vom Arbeitslosengeld abgezogen. Das ist der gleiche Irrglaube, wie der, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Versicherungsbeiträge bezahlt. Dann wird halt das Bruttogehalt niedriger ausgegeben. Trotzdem zahlt der AN den vollen Betrag und der AG keine Versicherung.
     
  8. Jazzman

    Jazzman Guest

    AW: "Ermächtigungsgesetz" für Staatsmedizin - Die DDR-Methoden der unfähigen Frau Sch

    Ein System ist solidarisch wenn alle entsprechend ihrem Gehalt einzahlen und die Kosten aus dem gemeinsamen Topf bezahlt werden.

    Allerdings wäre eine Bürgerversicherung auch gerechter als das wir jetzt haben.
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: "Ermächtigungsgesetz" für Staatsmedizin - Die DDR-Methoden der unfähigen Frau Schmidt

    Was bitte soll an einem gehaltsgebundenen Tarif solidarisch sein? Das setzt zum einen voraus, dass Menschen bei gleichem Gehalt auch gleich schwer arbeiten. Und dass die Lebenskosten bei gleichem Einkommen auch gleich hoch sind.

    Ist aber kein Wunder, dass diese Dinge außer acht gelassen werden. Besteht doch die Gefahr, dass man dann selbst auf der Seite der zu-wenig-Zahler landet.
     
  10. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: "Ermächtigungsgesetz" für Staatsmedizin - Die DDR-Methoden der unfähigen Frau Schmidt

    Das bringt aber sehr viele Variablen in's Spiel

    1. Oft wird genau mit diesem Argument zu Felde gezogen : " Gleiches Geld für Gleiche Arbeit"
    2. Es gibt zuviele unterschiedliche Arbeitsfelder, die sich nur schwer miteinander vergleichen lassen. Wie vergleicht man schwer körperliche mit schwer geistiger Arbiet ?
    3. Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche. Der eine lebt asketisch. Der andere möchte es doch etwas "gediegener" haben.