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Einzugsermächtigung entziehen, aber wie?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Reindeer, 28. August 2006.

  1. Reindeer

    Reindeer Senior Member

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    Sicherheitshalber würde ich BIG P gerne nicht in die Lage versetzen, im nächsten Monat unberechtigterweise nochmal Geld von meinem Konto zu holen. (Hab hier ja einiges gehört im Forum)

    Meine Bank sagt aber, es gibt keine Möglichkeit, dies von meiner Seite aus zu tun, sondern ich solle Premiere schriftlich die Einzugsermächtigung entziehen und dann regelmäßig mein Konto checken. Innerhalb von 6 Wochen könne ich dann bezüglich falscher Abbuchungen Widerspruch einlegen.

    Das wundert mich eigentlich, gibt es keine Möglichkeit, über meine Bank zu verhindern, dass Premiere noch was abbucht? Bislang lief das im monatlichen Lastschriftverfahren (glaube ich), es gibt aber keinen Überweisungsauftrag, sondern Premiere holt sich die Gebühren auf Basis meiner Bankdaten, die ich damals ja zum Vertragsstart übermittelt habe.

    Wie macht ihr das?
     
  2. fug001

    fug001 Silber Member

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    AW: Einzugsermächtigung entziehen, aber wie?

    Deine Bank hat recht. So funktioniert es und nicht anders. Und innerhalb von 6 Wochen kannst Du zu Unrecht abgebuchte Beträge zurückbuchen lassen.

    Aber Achtung: P. meldet sich relativ schnell mit Inkasso-Büro, deshalb nur wirklich zu Unrecht abgebuchte Beträge zurückgehen lassen, sonst wirds teuer.
     
  3. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Einzugsermächtigung entziehen, aber wie?

    genauso. Bzw. ich jetzt nicht mehr, da Prepaid (also komplett im Voraus bezahlt.

    Einzugsermächtigung entziehen würde ich, solange das Aboverhältnis noch besteht nicht, da es nur unnütz Arbeit macht. Du musst die Abogeb. manuell überweisen und Direkt-Bestellungen sind m.W. nicht mehr möglich. Das Lastschriftverfahren an sich ist sicher. Wird etwas falsch abgebucht gehst Du zur Bank und lässt das Geld zurückholen bzw. erledigst das selsbt online.

    Einfacher sollte in der Regel ein Telefonat/Mail mit dem jeweiligen Unternehmen sein, wo Du der Meinung bist, dass dieses falsch abgebucht hat.

    EDIT: wie widerrufen? Ganz einfach, Schreiben mit Kundennummer etc. an Premiere und Einzugsermächtigung widerrufen. "..hiermit widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für Konto XYZ ..."
     
  4. Reindeer

    Reindeer Senior Member

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    AW: Einzugsermächtigung entziehen, aber wie?

    Danke für die schnellen Antworten. Nun bin ich auch bezüglich des Bankwesen ein wenig schlauer.
    Hoffentlich bleiben mir Falschabbuchungen im nächsten Monat erspart, weil das Rückbuchen ja Geld kostet???
     
  5. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Einzugsermächtigung entziehen, aber wie?

    Was wurde denn falsch abgebucht und hast Du das Premiere mitgeteilt? Vielleicht irrst du dich ja auch, oder P hat den Fehler schon bemerkt und korrigiert. Schu doch mal online nach, das geht neuerdings wieder.

    Rückbuchen kostet für Dich nichts, für Premiere schon.
     
  6. KleineZicke

    KleineZicke Senior Member

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    AW: Einzugsermächtigung entziehen, aber wie?

    ihr könnt die einzugsermächtigung entziehen, entweder mündlich ode rschriftlich . einfach anrufen oder schreiben. das wars dann wird eure bankverbindung da gelöscht. und ihr überweist selber. ganz einfach
     
  7. Broker

    Broker Senior Member

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    AW: Einzugsermächtigung entziehen, aber wie?

    Die Kosten für die Rückbuchung trägt derjenige, der zu Unrecht abgebucht hat...nicht der Kontoinhaber.

    Sollte P. abbuchen, einfach zur Bank gehen und die Lstschrift "zurückreichen".
     
  8. Reindeer

    Reindeer Senior Member

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    AW: Einzugsermächtigung entziehen, aber wie?

    Danke für eure tollen und schnellen Antworten. :) Habt mir sehr geholfen. :)
     
  9. tixraider

    tixraider Gold Member

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    AW: Einzugsermächtigung entziehen, aber wie?

    Dies ist nur teilweise Richtig.

    Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift binnen sechs Wochen ohne Angabe von Gründen widersprechen. Der Belastungsbetrag wird dann mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutgeschrieben und dem Konto des Zahlungsempfängers wieder belastet. Der Widerruf muss unverzüglich nach Entdeckung der fehlerhaften Buchung erfolgen.

    Seit dem Urteil des BGH vom 6. Juni 2000 (AZ: XI ZR 258/99) besteht eine erweiterte Widerspruchsmöglichkeit. Der Kunde kann die Lastschrift unbegrenzt (bzw. bis zur Verjährung) zurückgeben. Allerdings besteht nach diesem Urteil die Möglichkeit für die Bank folgendes in den AGB zu vereinbaren: Widerspricht der Kunde innerhalb 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses so wird ebenfalls eine Rückbuchung erfolgen. Nach Ablauf der sechs Wochen kann der Kunde nur noch widersprechen, wenn er dem Begünstigten keinen Einzugsauftrag erteilt hat. Jedoch liegt hier die Beweislast beim Kunden.

    Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Klausel ist ein Hinweis in den AGB sowie im Rechnungsabschluss auf die Folgen. Diese Voraussetzung ist bei deutschen Kreditinstituten im Regelfall umgesetzt, so dass in der Praxis eine Rückgabemöglichkeit bis sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses besteht.

    Kommt also auf den Einzelfall an und auf die AGB der Bank.

    Gruss :winken:
     
  10. torxuser

    torxuser Neuling

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    AW: Einzugsermächtigung entziehen, aber wie?

    Grundsätzlich muß man unterscheiden zwischen:

    a) Einzugsermächtigung

    b) Abbuchungsauftrag

    Bei (a) bekommt der Lieferant die Genehmigung vom Konto abzubuchen und der Kunde das Recht dieses zu widerrufen und/oder bei der Bank innerhalb von 6 Wochen zu widersprechen. Beim Widerspruch wird das Geld sofort zurückerstattet, da die Bank die Berechtigung nicht einzeln überprüft. Die Kosten der Rückbuchung trägt zunächst grundsätzlich der Lieferant. Allerdings sollte man die AGB des Lieferanten auf eine Klausel durchsuchen, ob die Rückbelastungskosten beim Kunden zurückgeholt werden können. In jedem Fall sollte man deshalb erst beim Lieferanten widerrufen und erst bei Mißachtung des Widerrufs bei der Bank die Rückerstattung anmelden.

    Bei (b) erteilt man dem Lieferanten praktisch einen Freibrief für Abbuchungen vom Konto. Diese Genehmigung muß vom Lieferanten der Bank nachgewiesen werden. Der Kunde kann nur noch beim Lieferanten widersprechen. Bei der Bank kann man nicht viel erreichen. Das ist für Verbraucher sehr übel. Bloß nicht sowas vereinbaren.