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Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von amsp2, 23. Juni 2008.

  1. #67

    #67 Guest

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    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Oh, wie beruhigend. Nur interessiert das deine Bank gar nicht. Denen genügt der Begriff "Einzugsermächtigung". Ob du die möglicherweise zweckgebunden erteilt hast, wird nicht geprüft. Soviel Zeit haben die gar nicht. Und wenn dir die KFZ-Steuer dann 60mal in der Stunde abgebucht wird, ist das der Bank auch egal, solange dein Konto gedeckt ist. Das Problem hast im Zweifel du.
    Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich mal einer von einem Bänker seines Vertrauens erklären ließe, wie das mit Einzugsermächtigungen so funktioniert.
    Abgesehen davon ist es grundgesetzwidrig, daß man die Steuer ausschließlich per Einzugsermächtigung zahlen kann. Über den Zugang zu seinen Konten hat jeder Bürger selbst zu entscheiden, nicht dieser Spitzelstaat.
     
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Und?

    Kann von mir aus auch 1000 mal abgebucht werden.

    Dann klickt man online auf "Lastschrift zurückgeben" oder geht zur bank ;).

    Man erteilt ja keinen Abbuchungsauftrag sondern einen Einzugsermächtigung.
     
  3. the great sparky

    the great sparky Silber Member

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    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    finde ich ne interessante these: nur gegen welchen grundgesetzartikel wird da verstoßen? ist das vom verfassungsgericht tatsächlich bereits beschieden oder "nur" deine meinung?
     
  4. AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    In erster Linie interessiert es MICH, weil Einzugsermächtigungen erteile und auch widerrufe.:)
    Für die Kontrolle meines Kontos bin ICH verantwortlich.
    Sollte sich jemand trotz nachweisbarem Widerruf an meinem Konto vergreifen, wir zurückgebucht (ja das geht ganz fix) und es gibt eine Strafanzeige.

    Grundgesetzwidrig? Erklär mal....


    PS: Wäre "der Bürger" nicht säumig, seine Kfz-Steuer zu zahlen ......;)
     
  5. #67

    #67 Guest

    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Im Grunde läuft es auf Artikel 2 Absatz 1 hinaus. Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte, hergeleitet eben aus jenem Artikel, der die allgemeine Handlungsfreiheit schützt. Vorläufig ist dies meine Meinung und die meines Anwalts. Aber der Klageweg wird schon beschritten. Schaun mer mal. ;)
    Jenes Grundrecht kann im Allgemeininteresse beschnitten werden, und Steuereintreibung ist unstrittig von Allgemeininteresse, aber ob einige säumige Zahler ein solches Vorgehen rechtfertigen, bezweifle ich doch stark. Es geht ja nicht darum, die Steuer nicht bezahlen zu müssen. Aber mit der Abgabe einer Einzugsermächtigung gibt du die Kontrolle über Höhe und Zeitpunkt der Zahlung vollständig ab. Damit bist du in deiner Handlungsfreiheit insoweit eingeschränkt, als daß du entsprechende Beträge auf deinem Konto vorhalten mußt. Einen Steuerbescheid bekommst du von der Zulassungsstelle nämlich nicht überreicht... Da der Staat aber die Steuersätze laufend ändert, rsp. diese ohnehin einer Progression unterliegen (Stichwort Abgasnorm), stehst du als Bürger zunächst im Regen, bis das Finanzamt tatsächlich zugeschlagen hat. So kann es nicht gehen. Zumindest muß dem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, die Steuer auch auf anderem Wege entrichten zu können.
    Erschwert wird der Gang zum Bundesverfassungsgericht durch den Umstand, daß das Bundesgesetz die konkrete Eintreibung der KfZ-Steuern in die Kompetenz der Länder stellt. Es obliegt also jedem einzelnen Bundesland, ob es von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Steuer per Einzugsermächtigung einzutreiben.
    @atze93: Sorgfältig mitgelesen?
     
  6. AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Ach du grüne Neune....:eek:

    Ich gehe mal davon aus, dass du kein Gehaltsempfänger bist?

    PS: Die Höhe der Steuer und der Zahlungstermin sollten einen Kfz-Halter übrigens bekannt sein....:)
     
  7. #67

    #67 Guest

    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Die Höhe hätte mir das Finanzamt mitzuteilen. Tut es aber nicht. Die Steuer wird laut Gesetz sofort fällig. Sofort bar bezahlen darf ich nicht und es ginge ja auch nicht, weil ich von der Zulassungsstelle keinen Steuerbescheid bekomme. Also räumt mir das Finanzamt faktisch ein Zahlungsziel ein. Jenes wiederum will es selbst bestimmen, ohne mir mitzuteilen, wie weit dieses gefaßt ist. Das schränkt mich in meiner Handlungsfreiheit ein. Ist doch ganz leicht zu verstehen.
    Außerdem möchte ich diesen Generalverdacht nicht so einfach hinnehmen. Wenn der Staat Probleme mit säumigen Steuerzahlern hat, kann das nicht meine Sache sein und ich habe kein Verständnis dafür, daß man mich in diesen Topf mit hineinwirft. Es ist eine Frechheit sondergleichen.
    Im übrigen könnten wir noch über den Datenschutz der unzähligen Einzugsformulare reden oder über den Umstand, daß ich bei der aktuellen Datensammlungswut dieses Staates kein Vertrauen in das Versprechen habe, man sammele die Einzugsermächtigungen wirklich nur für die KfZ-Steuer...