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Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von amsp2, 23. Juni 2008.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Nein, das ist nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden, das ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz so verankert und damit bindend. Deswegen glaube ich Nelli nicht, dass er das Auto erst dieses Jahr angemeldet hat und keine Einzugsermächtigung abgegeben hat. Nur bei Altfahrzeugen, die vor 11/2005 zugelassen wurden, gibt es noch diese Zahlkarten. Oder bei Leuten, bei denen der Einzug mangels Deckung nicht durchgeführt werden konnte (was ich Nelli jetzt aber nicht unterstellen will :winken: )

    Unsinn ist auch, dass dann gleichzeitig andere Steuern mit eingezogen werden dürfen. Man gibt nur die Erlaubnis für die Kfz-Steuer. Richtig ist, dass ein eventuelles Guthaben (z. B. bei einer Abmeldung) mit offenen Steuerschulden verrechnet werden kann. Das ist aber nichts neues, das war schon immer so.

    Grund für die zwingende Einzugsermächtigung war, dass viel zu viele Bürger ihre Kfz-Steuer nicht oder zu spät bezahlt haben und damit ein ernormer Verwaltungsaufwand entstanden ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2008
  2. Jazzman

    Jazzman Guest

    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    In anderen Ländern gibt es Bürgerkriege mit Millionen Flüchtlingen, "nur wir Deutschen hängen da noch meilenweit zurück".... :winken:

    Tja, die BRD-Politiker bauen freiwillig eine DDR² nach - hätte mir das jemand vor 15 Jahren gesagt, ich hätte die Person einweisen lassen. Scheinbar gibt es nicht nur Inkarnation, sondern auch eine Instant-Inkarnation... :wüt:
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Mit keinem Wort habe ich das gutgeheißen, ich habe das nur festgestellt :confused:

    Zentrale Verwaltung von Daten bringen immer Risiken mit sich.

    :winken:
     
  4. meisi

    meisi Senior Member

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    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Genau das ist der Grund.

    Ich habe gelesen das NRW jährlich hinter 20-25 Mio. € her läuft.
     
  5. #67

    #67 Guest

    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Horud schreibt hier groben Unfug und niemand sollte diesen glauben. Deswegen folgende Korrekturen:
    1. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz nennt die Einziehung per Lastschrift als eine Möglichkeit, stellt die Entscheidung hierüber aber in die Kompetenz der Landesbehörden.
    2. Eine Einzugsermächtigung gilt niemals nur für eine Rechnung oder eine Steuer. Sie ist ein Blankoscheck. Jeder, der im Besitz einer Einzugsermächtigung ist, kann zu jeder beliebigen Zeit jeden beliebigen Betrag von diesem Konto einziehen. Das gilt auch für das Finanzamt. Man kann zwar innerhalb von 6 Wochen das Geld zurückbuchen lassen, das funktioniert aber nur, wenn das Gegenkonto noch existiert resp. sich darauf Geld befindet. Gut, beim Finanzamt wird es nicht das Problem sein. Aber wie sind die Unmengen an Blankoschecks auf ihren Wegen von den Zulassungsstellen zu den Finanzämtern vor mißbräuchlichem Zugriff geschützt? Einfache Antwort: Gar nicht.
    3. Es mag säumige Steuerzahler geben. Dies kann aber kein hinreichender Grund für diesen eklatanten Verfassungsbruch sein. Dem Schnüffelstaat geht es nur darum, auf einfachem Weg uneingeschränkten Zugang zu den Konten der Bürger zu bekommen.
     
  6. DeltaEagle

    DeltaEagle Senior Member

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    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Wo hast du das denn her?

    Abgesehen davon das das meistens wohl eh nciht überprüft wird ab eine erlaubnis vorliegt.
     
  7. meisi

    meisi Senior Member

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    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Und noch einmal
     
  8. #67

    #67 Guest

    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Und was möchtest du mir mit diesem Pamphlet sagen?
     
  9. meisi

    meisi Senior Member

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    AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Vom wandern gehen die Schuh kaputt.
     
  10. AW: Einwohnermeldeämter veröffentlichten Daten im Internet

    Die Einzugsermächtigung wird ausschliesslich für den Einzug der Kfz-Steuer des zuzulassenden Fahrzeugs erteilt. (Steht übrigens auch so auf dem Formular). Weder sonstige Forderungen noch Blankoscheck....:)