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Einvernehmliche Einigung mit dem Käufer - wie vorgehen(ebay)?

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von r123, 21. Januar 2009.

  1. r123

    r123 Guest

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    Ich habe bei ebay etwas per Auktion verkauft. Jedoch habe ich mich mit dem Käufer, weil mir der Kaufpreis zu niedrig war und ihm zu hoch, einvernehmlich geeinigt, dass wir den Kauf "rückgängig" machen. Auch habe ich außerhalb von ebay bereits einen neuen Käufer gefunden. Wie mache ich das bei ebay, dass ich die Gebühren für den (de facto doch nicht erfolgten) Verkauf nicht bezahlen muss? Kann mir jemand der richtigen Link nennen oder sagen, was ich anklicken muss? Wenn ich eingeloggt bin, sehe ich auf der mein-ebay Seite den verkauften Artikel und daneben die Möglichkeit verschiedene Funktionen auszuwählen (z.B. "als bezahlt markieren", "wiedereinstellen", "Gebot ein unterlegenen Bieter" etc.), aber nicht wie "einvernehmlicher Rücktritt von Käufer und Verkäufer" o.ä..
    Wäre über eure Hilfe sehr erfreut
     
  2. Nala

    Nala Silber Member

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    AW: Einvernehmliche Einigung mit dem Käufer - wie vorgehen(ebay)?



    Also, bei ebay einloggen, mein ebay aufrufen und ziemlich unten links steht seitlich "Probleme klären". Dem Link folgen und die Artikelnummer eingeben und ferner die Option "Transaktion abbrechen" wählen. Der Käufer erhält dann von ebay eine Mail, in dem er gebeten wird, dieses zu bestätigen. Tut er das, wird die Provision storniert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Januar 2009
  3. r123

    r123 Guest

    AW: Einvernehmliche Einigung mit dem Käufer - wie vorgehen(ebay)?

    Okay, danke. Hatte mir schon gedacht, dass das der Punkt sein wird; auch wenn ich kein Problem mehr mit dem Käufer klären will, da wir schließlich schon alles geklärt haben. Deshalb war ich mir eben doch nicht ganz sicher, ob das wirklich der richtige Punkt ist und einfach ausprobieren konnte ich es nicht, weil die Meldung kommt, ich kann "Problem klären" erst am ... (sind 7 oder 10 Tage nach dem Auktionsende) auswählen. Naja, muss ich warten, obwohl schon längst alles mit dem Käufer geklärt wurde.
    Aber danke Dir für Deine Antwort, da ich jetzt zumindest sicher weiß, dass das der richtige Punkt ist.
     
  4. bilingue

    bilingue Junior Member

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    AW: Einvernehmliche Einigung mit dem Käufer - wie vorgehen(ebay)?

    Was passiert, wenn der Käufer, dann doch nicht einwilligen sollte, weil er ein wenig :eek: ist? Erfolgt bei Nichteinwilligung des Käufers dann überhaupt eine Rückzahlung der ebay-Provision an den Verkäufer?
    Ich habe was verkauft, aber der Käufer ist ein Ausländer, hat bei ebay eine Münchner Adresse von einem angeblichen Freund, Rechtsanwalt XY hinterlegt, schreibt in total schrägem Deusch, fragte NACH dem Kauf, ob er per Paypal zahlen kann u. will nun ins Ausland geliefert haben, beides hatte ich ausgeschlossen. Er will nun anscheinend vom Kauf zurücktreten u. die Transaktion abbrechen. Wenn er aber nun nicht auf "Transaktion abbrechen" einwilligt (weil er es nicht versteht o. warum auch immer), was passiert dann mit der Provision an ebay?
     
  5. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Einvernehmliche Einigung mit dem Käufer - wie vorgehen(ebay)?

    Die Verkaufsprovision (nicht aber eine mögliche Einstellgebühr) wird dir immer erstattet, wenn ein Geschäft nachträglich rückgängig gemacht wird. Und letzteres kannst du ja auch ohne Einwilligung des Käufers - z.B. wenn dieser nicht zahlt.
     
  6. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Einvernehmliche Einigung mit dem Käufer - wie vorgehen(ebay)?

    Du wartest einfach ein paar Tage (Minimum sind 4, ich warte meist 10) und gehst dann auf "Probleme klären" und da auf "Ich habe mein Geld noch nicht erhalten". Der Käufer bekommt eine Nachricht und hat dann weitere 4 Tage Zeit zu bezahlen. Macht er das nicht, kannst du die Transaktion selber abbrechen und musst keine Gebühren/Provision bezahlen bzw. bekommst diese erstattet.

    Du hast dazu maximal 36 Tage nach Verkauf Zeit. Danach wird die Provision fällig, egal ob ihr euch einig geworden seid oder nicht.

    Auf PayPal o.Ä. musst du dich nachträglich nicht einlassen. Ihr habt euch dann halt nicht einigen können und du kannst nach o.g. Fristen und Vorgehen den Fall schließen.
     
  7. Proon

    Proon Senior Member

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    AW: Einvernehmliche Einigung mit dem Käufer - wie vorgehen(ebay)?

    ... es soll aber auch noch ein Leben ohne die Bucht geben ;-) !

    Gruß Proon
     
  8. bilingue

    bilingue Junior Member

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    AW: Einvernehmliche Einigung mit dem Käufer - wie vorgehen(ebay)?

    also ich habe nun doch auf "habe Zahlung nicht erhalten" geklickt und nicht auf "Transaktion abbrechen", weil ich nun doch nicht aufgrund der Antworten hier wusste, was passiert, wenn er dem Transaktionabbruch nicht zustimmt. Ich wollte eigentlich nett sein u. auf "Transaktion abbrechen" gehen ("bei Zahlung nicht erhalten" bekommt er ja eine Verwarnung), da aber für mich nicht klar war und ist, ob ich bei Verweigerung seinerseits zum Abbruch, dann noch eine "2. Chance" bekomme und danach immer noch einen nicht bezahlten Artikel melden kann, bin ich gleich auf "nicht bezahlter Artikel" gegangen.