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Einseitige Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Digitalfan, 8. April 2016.

  1. Digitalfan

    Digitalfan Platin Member

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    VKI: Einseitige Preiserhöhung bei Sky ist gesetzwidrig
     
  2. ronnster

    ronnster Board Ikone

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    Es handelt sich hierbei aber um Österreich und nicht Deutschland...ehe es Jubelstürme gibt.
     
    Ludwig II gefällt das.
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Außerdem geht es hier um einen Fall aus 2013. Nicht umsonst hat Sky die AGB diesbezüglich Ende November 2014 an die aktuellen EU-Vorgaben angepasst. Anlass war eine Grundsatzentscheidung des EuGH wegen rechtswidriger Preiserhöhungsklauseln bei Stromanbietern.

    Und nebenbei: Nicht nur Sky hat deswegen Ende 2014 ihre AGB dementsprechend angepasst.
     
    MtheHell und Ludwig II gefällt das.
  4. TomG222

    TomG222 Junior Member

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    Wer in Deutschland Vertrag amTelefon machte und kein AGB abschloss dabei, kann auch bei der Preiserhöhung seinen Vertrag zum Tag der Erhöhung kündigen. Wenn er keine AGB im aktuellen Vertrag hat.
    Online gibt es ja Kreuz für AGB. Aber am Telefon? Das soll jeder prüfen, der Vertrag nicht mehr will.
     
  5. ercor

    ercor Gold Member

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  6. Rohrer

    Rohrer Guest

    Schau mal auf den ersten Kommentar auf dieser Seite!
    Bei Deinen Link gilt auch, er ist für Österreich gültig.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. April 2016
    MtheHell gefällt das.
  7. MtheHell

    MtheHell Board Ikone

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    Es geht auch um denselben Sachverhalt wie im OP: Sky hat 2013 Rundschreiben mit Preiserhöhungen verschickt, die nicht mit den damaligen AGB zu vereinbaren waren.
    Ist bis auf einen weiteren Kratzer im Image aber auch für aktuelle Verträge nicht so interessant - da hat die Rechtsabteilung schon längst dran gearbeitet in der Zwischenzeit.