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Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Proon, 19. Mai 2011.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Anscheinend hat der die Kreditraten ja bezahlt. Einem Kreditgeber falsche Daten zu geben ist zwar jetzt nicht so offiziell-legitim-rechtmässig, aber auch kein Kapitalverbrechen.

    Und solange der die Raten bezahlt hat, und nicht geplant hat sich die Summe auszahlen zu lassen um sich in die Karibik oder Südsee abzusetzen, kann man ihm eigenltich auch keine Bereicherungsabsicht unterstellen.

    9 Monate auf Bewährung finde ich da jetzt nicht zu wenig Strafe.

    Im Polizeidienst darf er imho schon noch bleiben, solange die Strafe unter 1 Jahr bleibt.

    Auch wenn ihm noch ein zweites Verfahren erwartet, denke ich das mit Glück die Gesamtfreiheitsstrafe bei so 11 Monaten auf Bewährung bleiben könnte, um im Polizeidienst bleiben zu können.
     
  2. NFS

    NFS Institution

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    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Wundert mich, daß noch keiner gefragt hat:
    Warum eigentlich Rechtssprechung?
     
  3. Proon

    Proon Senior Member

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    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    bravo, wie es ausschaut ist eben noch nicht alles verloren ... !
    Packen wir es an :winken:

    Gruß Proon
     
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!


    Das ist halt die Rechtsschreibung, was willst Du? :winken:
     
  5. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Als Linkshänder ganz klar mein Veto einlegen :mad:.

    Ihr wisst gar nicht, wie schwer das ist, das Bild auf einer Tasse nicht sehen zu können, obwohl man sie in der richtigen Hand (halten tun tut) hält :(.
     
  6. AW: Ein Hoch auf die deutsche Rechtssprechung!

    Rechtstaat. Und der Durchschnitt stimmt. :)