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Eigentümergemeinschaftsvertrag stärker als Informationsfreiheit ?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von onzlaught, 8. Mai 2010.

  1. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    Tach,
    ich erstelle hier mal ein fiktives Szenario zur Diskussion der Rechtmässigkeit
    des Vorgehens der ( fiktiven ) Szenarioparteien:

    Grundlagen :
    Reihenhaussiedlung , einzelne Besitzer , Eigentümergemeinschaftsvertrag
    über Erscheinungsbild der Häuser , gemeinsame BK Verteilung , gemeinsame
    Grünanlage etc.

    Szenarioeröffnung :
    GemeinschaftsBKanlage defekt, nur ein HÜP für alle Häuser,
    keine seperate Stammleitung sondern undurchsichtige, nirgends
    dokumentierte Direktverkabelung von Haus zu Haus bzw. Dose
    zu Dose, letzten Häuser Maximalpegel 35dB ( analog ).

    Monatelang diskutiert Hausverwalter mit Kabelgesellschaft wegen
    der Probleme. Kabelgesellschaft verweist auf einwandfreies Signal
    am HÜP.
    Die am stärksten betroffenen Parteien erwägen einen Ausstieg aus
    dem Gemeinschaftskabelvertrag und Umstieg auf Satempfang,
    Andere Eignetümerparteien verweisen auf Eigentümergemeinschaft
    und untersagen das Anbringen von Satschüsseln.

    Nun die Fragen:
    1. Darf ein betroffener Mieter einer Eigentümerpartei fristlos kündigen und ausziehen?
    Dieser bezieht sich auf längerfristige Nichtbehebung von Mängeln.
    2. Wäre die Eigentümergemeinschaft dem Mieterlosen Vermieter
    gegenüber schadensersatzpflichtig betreffs des Mietausfalls bedingt durch
    die Nichtbehebung der mehrmals angemahnten Mängel ?
    3. Würde einer Klage der Eigentümergemeinschaft, die Demontage
    einer von einem einzelnen Hausbesitzer an seinem Haus angebrachtem
    Satschüssel, stattgegeben ?

    Hab bewusst ein sehr detailliertes Szenario entwickelt um mehrere
    Teilsituationen für den technisch/rechtlich Interessierten in einem Thread
    zusammenzufassen.

    Bin auf Eure Meinungen gespannt.
     
  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Eigentümergemeinschaftsvertrag stärker als Informationsfreiheit ?

    Reihenhäuser die gemeinschaftliche Zugänge, Spielplätze oder Garagen haben sind ja nicht ungwöhnlich. Wenn tatsächlich auch die Reihenhäuser Teileigentum einer Gemeinschaft sind, gelten die Regelungen einer Teilungserklärung in gleicher Weise wie bei Eigentumswohnungen.
    Bei der Frage dürfte das Rechtsverständnis von Juristen und Nichtjuristen weitgehend deckungsgleich sein: Wenn Mängel dauerhaft nicht beseitigt werden, begründet dies ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Anlass.

    Die anderen Fragen würde ich in Juristenforen zur Diskussion stellen, hier wird das eher eine Dampfplauderei auslösen.
     
  3. satmanager

    satmanager Institution

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    Philips 75" UHD 4k Android / 3D (WZ)
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    Onkyo TX-NR807 AV-Verstärker
    Kathrein CAS90
    2x GT-Sat Breitband-LNB
    Jultec JRS0504-8T im BB-LNB-Modus (a²CSS2)
    Empfang 19+28
    eingespeiste Video-Überwachungskamera mit Tonübertragung
    Erdung - äußerer und innerer Blitzschutz (PA) - nach DIN
    AW: Eigentümergemeinschaftsvertrag stärker als Informationsfreiheit ?

    3. nimm ne Selfsat (z.B. die neue H30D1) und keinen stört es weil die von Anfang an keiner als SAT-Antenne ausmachen kann (ist eben ne "Klimaanlage" wenn jemand fragt !).

    1.+2. das hier ist ein SAT-Forum, deine Fragen musst du in einem Rechts-Forum stellen.