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DVD Sicherheitskopien bei eBay

Dieses Thema im Forum "Kino, Blu-ray und DVD" wurde erstellt von amondaro, 20. September 2004.

  1. amondaro

    amondaro Silber Member

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    Hallo,da ich normaler Weise auf der Dx´ler Seite bin ,und heut mal hier was
    zum Thema Sicherheitskopien fragen will.

    Ich bin schon ne weile bei eBay und schau auch ab und an nach DVD´s.
    Und da ist mir augefallen das da jemand Sicherheitskopien von
    älteren Filmen anbietet,wie z.b. Breakfast Club dieser hier in
    Deutschland und Europa nicht als DVD in Deutscher Sprache
    angeboten wird.

    Er bietet sie nicht direkt an,sondern er macht ein Angebot,als
    gutes Beispiel Breakfast Club als Original Verschweißte VHS Band.
    Und dazu eine Sicherheitskopie als DVD-R ,die wie eine Original
    DVD aussieht mit Druck oder Aufkleber auf dem Rohling.

    Zu sehen bei eBay Bewertungsprofil Nick www-jenskaehler-de
    oder www-empire-movietore-de,ist die selbe Person.

    Ich habe es der Ebay Sicherheits schon zweima gemeldet,nichts!!

    Soviel ich weiß darf man Sicheheitskopien nicht an dritte weitergeben
    nach dem Neuen Deutschen Urheberrecht,auch nicht mit einen
    Original VHS Band.

    Ich selber bin immer froh,wenn ich dort was kaufe das es Original ist
    und keine Kopie.

    Was noch daran heftig ist,er betreibt eine Videothek.
    Wo er doch normaler es wissen sollte das dies Strafbar ist was er dort
    bei eBay macht. Hompage www.empire-moviestore.de

    Meine Frage an euch,ist dies was er dort macht rechtens ???


    Liebe Grüsse

    a.m.o.n.d.a.r.o
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. September 2004
  2. Eckauge

    Eckauge Junior Member

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    AW: DVD Sicherheitskopien bei eBay

    Privatkopien verkaufen ist immer illegal. Punkt.
     
  3. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: DVD Sicherheitskopien bei eBay

    Sooo klar ist das aber auch wieder nicht :D

    Er verkauft schließlich die Original-VHS-Kassette und gibt die DVD sozusagen als unentgeltliches Extra dazu. Da die alten VHS-Kassetten idR keinen Kopierschutz haben, war es ja auch legal, davon eine Kopie anzufertigen. Wenn er jetzt beides weggibt, was genau ist dagegen einzuwenden?

    Außerdem denke ich, dass die EBay-Leute schon sehr genau wissen, ob und wie sie auf solche Beschwerden reagieren. Normalerweise sind die ja auch nicht gerade zimperlich.

    Auch kann ich eigentlich nicht verstehen, warum man sich darüber unbedingt beschweren will. Es entsteht doch niemandem ein Nachteil dadurch, dass er eine DVD zur Videokassette (die es ja, so wie ich das verstanden hab, nicht als DVD zu kaufen gibt) dazu gibt.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: DVD Sicherheitskopien bei eBay

    Original VHS hatten auch fast alle MV drauf. Nur ghanz selten kam es vor das kein Kopierschutz verwendet wurde.
    Glaubst du allen ernstes das er die Original VHS Kassette überhaupt haben will?
    Gruß Gorcon
     
  5. SVB2001

    SVB2001 Senior Member

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    AW: DVD Sicherheitskopien bei eBay

    Doch als Alibi
     
  6. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: DVD Sicherheitskopien bei eBay

    Das glaub ich natürlich auch nicht. Nur entsteht doch niemandem ein Schaden. Letztendlich bekommt der Verkäufer doch nur seinen Aufwand bezahlt.

    Ich weiß wirklich nicht, warum man jemanden deswegen bei EBay anschwärzen muss. Das ist imo so, als wenn man aus lauter Gehässigkeit Falschparker verpetzt.
     
  7. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: DVD Sicherheitskopien bei eBay

    Aaaaaalso:

    Punkt 1: Er verkauft die original VHS
    Punkt 2: Er gibt die DVD dazu

    Hat er die Kopie zur VHS noch vor der Verschärfung des neuen Ihrwisstschongesetzes angefertigt, macht er sich damit auch nicht strafbar. Hat die VHS hingegen kein MV, darf er ja auch jetzt noch Kopien machen.

    Also alles im grünen Bereich, da er die Kopie ja mit dazu gibt. Und das ist erlaubt. eBay hätte da schon längst etwas gemacht, wenn dem nicht so wäre. Da sind die schnell.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: DVD Sicherheitskopien bei eBay

    § 53 UrhG
    Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch






    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

    (2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

    1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
    2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
    3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
    4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
      • a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

    Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich

    1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
    2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
    3. das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

    Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.



    (3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

    1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder
    2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.



    (4) Die Vervielfältigung

    • a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,

      b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
    ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.





    (5) Absatz 1, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.

    (6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind. (7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
     
  9. Eckauge

    Eckauge Junior Member

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    AW: DVD Sicherheitskopien bei eBay

    Sehe ich anders.
    Die Kopie ist im Preis enthalten und somit wird diese auch bezahlt.
     
  10. PapaJoe

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    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: DVD Sicherheitskopien bei eBay

    :eek:
    Olle Petze! ;)

    Wobei ich selbst bei ebay sowas weder anbieten noch kaufen würde.
    Wozu gibts Videotheken? :):rolleyes: