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DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. März 2008.

  1. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Man muß es aber so sehen sehen, dass der Kabelanschluß wie ein Fahstuhl, Fahradkeller, Schneeräumdienst und Putzfrau fürs Treppenhaus zum Haus gehört. Ob man den Fahrstuhl nutzt oder die Treppe auch selbst putzen könnte ist hierbei nicht von Interesse - man muß es halt mitzahlen.
     
  2. Gorcon

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Die Überschrift ist leider viel zu pauschal denn so wie sie dort steht ist es falsch!
    Man kann sehr wohl seinen Kabelanschluss kündigen wenn man ihn nicht braucht (oder anderwertig seine Programme empfängt). Das dies nicht möglich ist wenn der Vermieter einen Kabelvertrag mit dem Anbieter geschlossen hat, ist eine ganz andere Geschichte. Mit genug Druck von vielen Einwohnern wird man da aber auch etwas ereichen können hier sind vor mehren Jahren daher in allen Wohnungen diese Kosten aus den Nebenkosten entfernt worden und jeder Mieter kann sich selbst aussuchen wie er etwas empfangen will und ob überhaupt.

    Gruß Gorcon
     
  3. NFS

    NFS Institution

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Mietwucher ist noch einmal ein Thema für sich...
     
  4. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Das ist nicht ganz richtig. Wenn in deinem Mietvertrag z.B. von einem Anschluss an das Breitbandkabelnetz die Rede ist, dann muss dir der Vermieter auch den Zugang zu dem, was bis zum Hausübergabepunkt angeliefert wird, ermöglichen. Ein alter Anschlussverstärker, der die Frequenzen oberhalb von 450 Mhz nicht verstärkt, müsste dann vom Vermieter erneuert werden. ;)
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Das muß man nicht so sehen. Ich nenne dies Sittenwidrig wenn Leute für den Kabelanschluss automatisch zahlen müssen.

    Hier jedenfalls kann man den Kabelanschluss komplett kündigen und viele Mieter machten das auch.
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Aha und deswegen ist Zwangskabel also in Ordnung?

    Tolle Logik.:rolleyes:
     
  7. LHB

    LHB Institution

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    wir haben nichtmal einen balkon...also von daher...
     
  8. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    In der Meldung steht " DVB-T macht Kabelfernsehen zunehmend überflüssig "

    Diesen Satz halte ich für schlichtweg falsch. Es wäre interressant zu wissen, wer denn verantwortlich für diese Meldung ist.
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Warum? Gerade in den Gebieten mit den PrivatTV ist DVB-T für viele eine alternative.
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Ja, hier bei mir wirds vielleicht bald akut. Wenn das PREMIERE Programm noch weiter runtergewirtschaftet wird, werd ich wohl kündigen. Ausserdem droht hier die Grundverschlüsselung + NDS. Leider zahl ich aber knapp 4 Euro über die Miete mit, die werd ich nicht los. Aber den Rest der Gebühren schon.