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DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. März 2008.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Berlin - Das digitale Antennenfernsehen DVB-T macht Kabelfernsehen zunehmend überflüssig, begründet jedoch nicht die Kündigung von Kabel-TV-Anschlüssen.

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  2. PirX1454

    PirX1454 Senior Member

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    "Denn ein Kabelanschluss gelte laut Bundesgerichtshof als hochwertiger als DVB-T und daher als Maßnahme zur Wohnwertverbesserung. (ddp)"

    LÜGENBOLDE -
    ABKASSIERER -
    :eek: :wüt: :( :eek: :D :eek:
     
  3. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Ich persönlich würde DVB-C zwar ganz klar DVB-T vorziehen, finde es aber nicht richtig, dass Mieter einen Kabelanschluss auf gezwängt bekommen.

    Aber Einzelpersonen können sich halt nur sehr schlecht wehren.

    Wieso überhaupt Verträge von 20 Jahren?

    Werden dann auch die Preise 20 Jahren eingefroren, denn nur dann wäre ein 20 Jahresvertrag für mich Sinnvoll.

    Anfang der 90'er kostete unser Kabelanschluss im Monat 12,- DM, das wären 6,-€.

    Ansonsten macht ein 20 Jahresvertrag für mich keinen Sinn, was weiss ich, was mich der Anschluss in 20 Jahren kosten soll und was mir dann abgebucht werden würde.

    digiface
     
  4. Wesley Crusher

    Wesley Crusher Senior Member

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Wenn mein Vermieter mir mit der Miete gleichzeitig ein Zeitungs-Abo, einen Telefon/DSL-Anschluss bei der Telekom und auch noch einen Vertrag bei einem bestimmten Stromanbieter aufdrängen würde, käme bestimmt kein Richter auf die Idee, das als "Wohnwertverbesserung" zu betrachten.

    Es ist eigentlich erstaunlich, dass es Astra und Eutelsat nicht in den letzten Jahrzehnten geschafft haben, in Zusammenarbeit mit dem Installationshandwerk ein für die Wohnungswirtschaft ähnlich überzeugendes Konzept aufzustellen wie es die Kabelnetzbetreiber an die Vermieter verkaufen, und zwar zu geringeren Kosten, keinen 20 Jahres-Verträgen und mit mehr Programmen. Man stelle sich einmal ein Haus mit Empfang aller Satelliten von 42° Ost bis 30° West vor und zwei Sat-Leitungen für jede Wohnung. Das wäre wirklich "Wohnwertverbesserung".
     
  5. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Gut, könnte man natürlich sagen, dass Strom normal ist und der Anbieter nur eine Nebenrolle spielt.

    Aber der Vergleich mit DSL und einem bestimmten Anbieter, der ist gut!

    digiface
     
  6. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Selbstverständlich ist ein Kabelanschluss hochwertiger !
    Alleine schon wenn mann an die Menge und Vielfallt der angebotenen Programme denkt.

    Wer da ein Lügenbold oder Abkassierer sein soll, ist mir nicht klar !!
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    Du findet Zwangsverkabelung mit all der abzocke im digital Bereich also toll?
     
  8. krideg

    krideg Junior Member

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    die zwangsverkabelung ist für mich selber auch ein großes ärgernis.

    damit bin ich in der lage, die ÖR sender digital zu sehen.
    zudem habe ich als mieter auch keinerlei anspruch darauf, dass mir das signal in bestmöglicher qualität zur verfügung gestellt wird.
    stattdessen haben viele mietwohnungen auch 20 jahre alte verkabelungen und hausverteileranlagen. ob die die bestmögliche qualität darstellt?
    vom kabelanbieter, bzw. dessen service wurde mir bereits mitgeteilt, dass z.b. kabel deutschland lediglich für die verkabelung bis zum hausübergabepunkt verantwortlich sei, der rest ist sache des vermieters.
    und nachdem viele mieter heute noch analoges fernsehen auf röhren tv's empfangen, fällt diesen die teilweise erschreckend schlechte qualität auf neuen lcd/plasma geräten (wiederum abhängig von der qualität der jeweiligen geräte) gar nicht auf.

    ich zahle als mieter ca. 9 euro zwangsgebühr pro monat.
     
  9. LHB

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    da die free-tv-sender eh schrott sind und 11 euro für KD HOME günstig ist, sehe ich es nicht als abzocke an ! und die grundgebühr ist oftmals auch günstig, wenn sie eh mit der miete erhoben wird !
     
  10. LHB

    LHB Institution

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    AW: DVB-T-Empfang befreit Mieter nicht von Kabel-TV-Kosten

    das muss man aber auch relativ zur höhe der miete betrachten...so gesehn kostet kabel quasi oftmals nix.