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Duldungserklärung

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von tesky, 20. August 2009.

  1. tesky

    tesky Talk-König

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    Guten Morgen,

    ich habe vor, in der nächsten Zeit auf digitalen Sat-Empfang umzustellen (momentan noch analoges Kabelfernsehen bei primacom). Mein Vermieter (kommunale Wohnungsgesellschaft) legt mir da auch keine Steine in den Weg und meinte, ich solle ihm die Duldungserklärung bringen, er würde sie unterschreiben.

    Ich habe nun eine formuliert, die ich ihm in den nächsten Tagen ins Büro bringen möchte. Da ich aber im Internet keinen Vordruck oder etwas in der Art gefunden habe, weiß ich nicht, ob das, was ich geschrieben habe, auch ausreicht. Es wäre schön, wenn Ihr Euch folgendes einmal ansehen könntet:

    Ich weiß, es ist nicht viel, wusste aber da auch nicht mehr zu schreiben, zumal ich ja möchte, dass er die auch ohne Änderungen unterschreibt.

    Was haltet Ihr davon?
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2009
  2. berniebaerchen

    berniebaerchen Senior Member

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    AW: Duldungserklärung

    Hmmmmmmmm.
    Ohne dass ich Jurist bin, würde ich sagen, dass das ein Freifahrtschein ist.

    Vielleicht besser:

    Sehr geehrter Herr xyz,

    hiermit genehmigen wir Ihnen die Anbringung einer Satellitenempfangsanlage auf dem Balkon bis zu Ihrem Auszug. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keinerlei Eingriff in die Bausubstanz erfolgt. Ferner ist das äußere Erscheinungsbild des Hauses zu wahren.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  3. Devport

    Devport Senior Member

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    AW: Duldungserklärung

    Wenn er die Duldungserklärung selbst schreiben darf, ist meiner Meinung nach seine kurze Variante besser. Ein Freifahrtschein ist das noch lange nicht. Auch ohne dass es schriftlich fixiert wird, ist davon auszugehen, dass er bei der Montage das Haus nicht zerstören darf. Dein Vorschlag für eine Erklärung gibt dem Vermieter alle Möglichkeiten im Nachhinein den Rückbau zu fordern. Die Befestigungsschrauben sind bereits ein Eingriff in die Bausubstanz und geben dem Vermieter alle Rechte, eine Demontage zu verlangen plus Schadenserstaz für die Löcher. Das äussere Erscheinungsbild zu wahren, ist subjektiv und bei Anbringung einer Satellitenschüssel gar nicht möglich und legt bei Misfallen alle Demontagerechte in die Hand des Vermieters. Er sollte doch eher seine eigene Seite vertreten und nicht die der Gegenseite und sich selbst schon alle möglichen Fallen stellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2009
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Duldungserklärung

    ich als fiktiver Vermieter würde mich nicht auf "bis zu ihrem Auszug" einlassen, sondern stattdessen auf ein "bis auf Weiteres" bestehen, was beinhaltet, dass die Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann und nicht erst beim Auszug in 30 Jahren ;).
     
  5. Devport

    Devport Senior Member

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    AW: Duldungserklärung

    Wenn der Vermieter dies bemängelt, kann man es immer noch ändern - aber man muss sich die Steine ja nicht schon im Voraus in den Weg legen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2009
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Duldungserklärung

    Das sehe ich auch denn bis auf weiteres würde bedeutet das einen Tag später die Antenne schon nicht mehr geduldet wird.
     
  7. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Duldungserklärung

    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Also ich habe schon vor, in die Bausubstanz so wenig wie möglich einzugreifen. Will auch nicht durch die Balkontür bohren, sondern Flachkabel darunter durch legen. Wenn ich jedoch schreibe, "es erfolgt kein Eingriff in die Bausubstanz" könnte der Vermieter von mir verlangen, die Schüssel nur mit einem Ständer aufzustellen und nicht an die Hauswand anzubohren. Das Wort "anbringen" halte ich da für dehnbarer.

    Das "bis auf Weiteres" finde ich ungünstig. Es ist nach meinem Empfinden zu schwammig. "Bis auf Weiteres" kann ja auch nur ein Jahr sein, ich möchte die Schüssel shon bis zu meinem Auszug anbringen dürfen. Es bringt mir nicht, wenn der Vermieter nach einem Jahr sagen kann: "So Sie hatten jetzt bis auf Weiteres eine Sat-Schüssel, montieren Sie diese jetzt bitte wieder ab."
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2009
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Duldungserklärung

    Vielleicht die Größe noch etwas eingrenzen, nach der Formulierung kann er dort ja ein Radioteleskop aufbauen :D

    Gruß
    emtewe
     
  9. HeinzPSX

    HeinzPSX Junior Member

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    AW: Duldungserklärung

    Hi,

    ich glaube nicht das der Vermieter es erlauben wird die Antenne am Gebäude zu befestigen, wenn doch würde ich es auch direkt mit rein schreiben.

    Noch was grundsätzliches, es kann dir niemand verbieten eine SAT-Schüssel per Balkonständer aufzustellen. Dafür benötigt man kein Genehmigung von niemandem!

    Wenn du im Inet recherchierst (z.B. im Forum von recht.de) wirst du das sehen. Es wird übrigens damit begründet das die Schüssel somit jederzeit rückbaubar ist und somit die optik keine Rolle mehr spielt, sonst könnte man auch jeden verklagen der einen hässlichen Sonnenschirm aufgestellt hat. ;)
     
  10. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Duldungserklärung

    Ich werde mal morgen im Büro vorbeischauen und schauen was er sagt. Es schien mir nicht, als wüsste er, was er unterschreibt. :) Unter Umständen baue ich noch ein, dass es nur ein 85cm-Spiegel sein soll.
    Das mit dem Balkonständer lässt sich wahrscheinlich nur bedingt umsetzen, da die Sat-Schüssel ganz rechts in die Ecke muss, damit ich Empfang habe.