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digital?/telecolumbus?/kabelanbieter?

Dieses Thema im Forum "Analog-Ecke" wurde erstellt von wendigo2k, 11. August 2008.

  1. wendigo2k

    wendigo2k Neuling

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    hi, ich steh grad ziemlich ratlos da von neuen Begriffen überhäuft... Nachdem heute ein Brief von der Telecolumbus über eine Preiserhöhung bei mir eintrudelte wegen Umstellung auf digital und so und ich gerade überlege ob ich widerspreche oder nicht komme ich auf immer mehr fragen was denn nun aus meinem Fernsehanschluss wird... Wenn ich widerspreche und die telecolumbus meinen Vertrag irgendwann kündigt, bekomme ich dann auch von anderen anbietern einen Fernsehanschluss egal wo ich wohne? oder ist das regional irgendwie gebunden? Ich zahle im Monat bis jetzt ca. 6,50€ für Kabelfernsehen mit allen normalen Sendern (öffentliche und private wie Pro7, achja Vox is seit kurzem verschwunden), auf der Internetseite von Telecolumbus lese ich aber nur von einem Monatskabelanschlusspreis von 20€ und 4,99€ nur für die öffentlichen Sender? ich will doch nur ganz normal fernsehen... Gibt es überhaupt noch irgendwo analoge Anschlüsse? Kann ich nicht einfach weiter normal meinen Fernseher an die Fernsehbuchse anschließen und alle Sender ganz einfach haben? Wenn ich jetzt der Erhöhung auf 8,99€, was ich ziemlich viel finde dafür, dass ich wegen meiner Wohnung gezwungen bin Kabelfernsehen zu benutzen, zustimme, brauche ich dann neue teure Geräte um fernzusehen? Vielen Dank im vorraus für eure Antworten
     
  2. koby

    koby Junior Member

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    AW: digital?/telecolumbus?/kabelanbieter?

    das günstigste wäre es, wenn es bei dir dvb-t gäbe. ansonsten musst du den normalen monatlichen kabelanschlusspreis zahlen. die 4,99€ bei tele columbus musst du nur zahlen, wenn du die privaten digital sehen willst. wenn dir analog ausreicht, dann eben nicht
     
  3. rodib

    rodib Junior Member

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    AW: digital?/telecolumbus?/kabelanbieter?

    Absender



    Tele Columbus Kundenservice GmbH
    Postfach 110 108

    10831 Berlin Datum: ….

    Widerspruch zur Erhöhung Ihrer Preise für Kabelanschluss

    Vertragsnummer: ….
    Referenznummer: ….
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich nehme Bezug auf Ihr Preiserhöhungsverlangen und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten wollen. Ich verweise insoweit auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln. Für den Fall, dass Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein sollten, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Dies gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise. Ich fordere Sie auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nachzuweisen. Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen. Die für den Kunden mit erheblichen Nachteilen verbundene Versorgungseinstellung darf nur angedroht werden, wenn eine berechtigte Forderung feststeht. Wenn es aber wegen Erhebung des Unbilligkeitseinwands gerade an einer fälligen Forderung fehlt, ist die Androhung einer Versorgungssperre unzulässig und möglicherweise sogar strafbar. Da Ihre Forderung wegen des von mir erhobenen Unbilligkeitseinwands bis auf Weiteres nicht fällig wird, gilt dies auch für den darin enthaltenen Erhöhungsbetrag. Andererseits ist mir bewusst, dass ich für die bezogene Leistung einen angemessenen Preis bezahlen muss. Bis dieser feststeht, zahle ich den bislang gezahlten Preis weiter. Mit einer Erhöhung/Anpassung der Preisstruktur bin ich nicht einverstanden, so lange sich Ihr Angebot nicht wesentlich verändert. Bisher ist Ihr Angebot nur schlechter geworden. Seit der Umstellung funktionieren einige Sender u.a. RTL digital nicht mehr. Hiermit beschränke ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung auf den Einzug von € 10,86, die dem bisherigen Preis entspricht. Darüber hinaus gehende Abbuchungen sind von der Einzugsermächtigung nicht gedeckt. Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Schließlich bitte ich darum, mir den Erhalt dieses Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen.
    Mit freundlichem Gruß


    Mustermann/Unterschrift