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Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von w-sky, 1. Februar 2008.

  1. w-sky

    w-sky Senior Member

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    Seit dem 5.7.2006, also zum heutigen Zeitpunkt seit rund 19 Monaten, müssen Kabelanschlussnutzer, die in einem Mehrfamilien- oder Mietshaus wohnen und über einen Rahmenvertrag "verkabelt" sind, monatlich ein zusätzliches Entgelt zahlen, um "Digital Free" sehen zu können - z.B. 2,90 € bei Kabel Deutschland. Das Unternehen spricht irreführenderweise von "Aufrüstung auf digitalen Empfang", was eine glatte Lüge ist, denn nichts wird aufgerüstet und digitales Fernsehen im Kabel gibt es im Übrigen seit 10 Jahren. (Links: Kabel Deutschland, ARD-Digital)

    Vielleicht ist das nicht allen bekannt: Vor Juli 2006 war Digital Free zwar auch schon verschlüsselt, aber kostenlos. (Von einer einmaligen Aktivierungsgebühr in Höhe von 14,50 € und evtl. 6,90 € Versandkosten für die SmartCard abgesehen.)

    Wer einen eigenen Vertrag für den Kabelanschluss hat, sollte zum selben Zeitpunkt eine Preiserhöhung von 14,13 auf 16,90 €/Monat hinnehmen - damit war Digital Free zwar inklusive, aber mit 2,77 € mehr fast genauso teuer. Ein Widerspruch war möglich, aber danach konnte Digital Free natürlich auch nicht mehr ohne Monatsentgelt freigeschaltet werden. (Link: Artikel Test-Magazin)

    Ich meine, das ist nicht akzeptabel und müsste vor Gericht gebracht werden. Ist es denn rechtmäßig, dass die Kabelnetzbetreiber auf diese Weise doppelt kassieren? Sie bieten Hausbesitzern, Vermietern, Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaften seit jeher günstige Rahmenverträge an, damit diese nicht ausrechnen, dass eine Sat-Anlage mit Hausverteilung auf Dauer günstiger ist. Eigentlich ein faires Geschäft, aber wenn es in einem Haus den Rahmenvertrag gibt, kann ein einzelner Mieter oder Wohnungsbesitzer daraus nicht aussteigen und muss über die Nebenkosten seinen Anteil in Höhe von ca. 7,50 € zahlen.

    Ich bin mir sicher: Vor die Wahl gestellt, einen Einzelanschluss für 16,90 oder eine eigene Antenne (DVB-T/S) zu nutzen, würden die große Mehrheit der Haushalte sich gegen den Kabelanschluss entscheiden. Daher ist die preisreduzierte Zwangsverkabelung durch den Mietvertrag schon bedenklich, und ganz sicher nicht zum Nachteil der Kabelnetzbetreiber.

    Nur damit nicht genug - für die digitalen "eigentlich-nicht-Pay-TV"-Sender soll man extra bezahlen, und da sehe ich Betrug. Denn:

    - ein monatliches Entgelt für kostenlose Programme zu verlangen ist unredlich,
    - weil jeder Kabelnetzbetreiber in seinem Gebiet Monopolist im Bereich TV-Kabel ist, darf es eine solche willkürliche und allein vom Unternehmer festgesetzte Preispolitik nicht geben,
    - die Kabelnetze sind seit 10 Jahren digital und die Signale werden ohne eine angebliche "Aufrüstung" auch ohne Freischaltung (verschlüsselt) geliefert,
    - die Sender sind entweder ortsüblich terrestrisch empfangbar und müssten als Grundversorgung unverschlüsselt sein,
    - ...oder sind "Free to air" via Sat empfangbar - man könnte sogar das zur "Grundversorgung im Rahmen der üblichen technischen Möglichkeiten" zählen,
    - in absehbarer Zukunft wird das analoge Kabelfernsehen abgeschaltet, und damit würde das Monatsentgelt für Digital Free zu einer Zwangsgebühr zur Aufrechterhaltung der Informationsfreiheit werden.


    Soviel dazu. Kommentare, Ergänzungen?

    .....
    PS: Was für ein Aufstand wegen 2,90 €, könnte manch einer sagen. Andere haben sich über die 21,40 € für die Zustellung einer SmartCard für Digital Free aufgeregt, aber da bitte ich einfach längerfristig zu denken: 2,90/Monat sind 34,80/Jahr, 69,60 € in zwei Jahren usw. ... Ganz zu schweigen davon, dass Digital Free bei anderen Netzbetreibern noch teurer ist (z.B. weil nur in Verbund mit einigen "echten" Pay-TV-Programmen, wie bei TeleColumbus für 4,90/Monat).
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    @w-sky

    ist das digitale Programmangebot mit dem analogen identisch oder ist das digitale Angebot größer ? Afaik hast du digital eine größere Programmauswahl als analog. Kabel Deutschland erbringt also eine zusätzliche Leistung.

    Auch das mit dem Monopol ist so eine Sache, denn nicht Kabel Deutschland verbietet dir eine Schüssel, sondern dein Vermieter. Wenn du 2,90 € für das "digitale Upgrade" zahlen musst, dann zahlst du die Entgelte für den Kabelanschluss im Rahmen eines Vertrages zwischen Vermieter und Kabel Deutschland. Wenn dein Vermieter mit Kabel Deutschland nur einen Vertrag über den "analogen Kabelanschluss" hat, besteht die Möglichkeit dennoch das zusätzliche digitale Angebot zu nutzen, wenn du mit Kabel Deutschland zusätzlich einen Vertrag "digitales Upgrade" abschliesst. Würde Kabel Deutschland dir dieses Angebot nicht machen, müsstest du darauf warten, dass der Vermieter seinen Vertrag über den "analogen Kabelanschluss" in einen Vertrag über den "digitalen Kabelanschluss" ändert.

    Kabel Deutschland entstehen für das erweiterte digitale Programmangebot zusätzliche Kosten. Zum einen halten z.B. VG Media und GEMA ordentlich die Hand auf, zum anderen bekommt Kabel Deutschland die Transponderkapazitäten von Astra auch nicht geschenkt. Diese zusätzlichen Kosten darf Kabel Deutschland nunmal auf interessierte Kunden umlegen.

    Der Verweis darauf dass die digitalen Programme nur gegen Entgelt zu sehen sind macht wenig Sinn, denn für den Empfang der analogen Programme zahlst du doch auch schon monatliche Entgelte.

    Die Behauptung, dass du doppelt für Leistungen zahlen mußt ist nicht korrekt, denn das Grundangebot, eben der analoge Kabelanschluss zahlst du über den Vemieter. Alles was du darüber hinaus nutzen willst, wie z.B. das digitale Programmangebot, mußt du extra zahlen.

    Ich persönlich finde es völlig im Ordung, wenn du Kritik an der Geschäftspolititk von Kabel Deutschland äußerst, aber gleich auch den Begriff "Betrug" zu verwenden, halte ich doch für völlig übertrieben. ...
     
  3. karlmueller

    karlmueller Gold Member

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Arbeitest du wohl bei KDG?

    Ne im Ernst, was in Deutschland mit Kabel abgeht ist echt Betrug im wahrsten Sinne des Wortes!

    Die KNBs leisten ordentlich Lobbyarbeit / Bestechungen bei den Vermietern / Genossenschaften damit alle Häuser Zwangsverkabelt werden, die Kabelgebühren auf alle zwangsmässig umgelegt werden und SAT-Schüsseln streng verboten werden!

    Dies schliest mindestens 40% der dt. Bevölkerung von einer freien Wahl des Empfangsweges aus und ist damit eine eigentlich absolut unzulässige Wettbewerbsverzerrung!

    Die ach so tollen Wettbewerbshüter drücken aber halt nen Auge zu (auch aufgrund entsprechender Lobbyarbeit / Bestechungen)!

    Wohl auch weil es (bis auf die kleinen machtlosen Mieter) keine ernstzunehmenden Gegner gibt, die ein Interesse an einer freien Empfangswegwahl für alle hätten.

    Würde SES Astra z.B. mit Entavio durch kommen und dann für SAT auch ne monatliche Grundgebühr verlangen, hätten die ein kommerzielles Interesse, das auch die Mieter frei zwischen SAT und Kabel wählen können. Dann würde sich an der Situation sicher bald was ändern.

    Aber im Moment ist es Astra wurscht wie viele SAT-Zuschauer sie haben, denn verdienen tun sie an denen eh nichts und bei DVB-T ist es das selbe!

    Höchstens die IPTV Anbieter könnten da ein kommerzielle Interesse für eine freie Empfangsweg Wahl haben, aber die Fallen im Moment mit ihren paar 1000 Kunden einfach noch nicht ins Gewicht!

    Aufgrund dieser absoluten Monopolstellung und Kundenbindung können KNBs in Deutschland in Grunde machen was sie wollen, zumal die Behörden (wegen guter Lobbyarbeit / Bestechung) ja auch noch meist hinter ihnen stehen!

    Ohne schei. wenn ich mal nen paar Millionen über hab, dann kauf ich nen kleines Kabelnetz! :)

    Denn KNBs haben in Deutschland die Lizenz zum Geld drucken!

    mfg

    karlmueller
     
  4. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Der Kunde hat zwar eine größere Auswahl aber Kabel-Deutschland hat keinen Mehraufwand (wenn man von der Grundlosverschlüsselung absieht).
    Die Tranponder hätten sie aber überhaupt nicht benötigt wenn sie die Sender wie andere Kabelanbieter einfach direkt eingespeist hätten.

    Sie lassen sich also einfach etwas bezahlen wovon der Kunde keinen Nutzen hat, im Gegenteil dem Kunden enstehen dadurch nur unnötige Kosten und ein erhblich größerer Aufwand an Technik.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    @karlmueller

    ... das "Satverbot" hat meist nichts mit dem Kabelanschluss zu tun. Und auch nicht längst jeder Vermieter, zwingt seine Mieter den Kabelanschluss bezahlen zu müssen. Oftmals kann der Mieter das selbst entscheiden, auch wenn die Installation einer Satanlage untersagt ist. Vielerorts stehen noch DVB-T und neuerdings auch IPTV zur Auswahl.

    Für Mieter großer Wohnbaugesellschaften sieht es da meist aber anders aus, denn die müssen meist den Kabelanschluss bezahlen, auch wenn sie mit z.B. dem DVB-T-Angebot zufrieden wären. Diese Mieter müssen auch nicht selten jährlich mit der Erhöhung der Miete rechnen.

    Jeder Hauseigentümer darf selbst entscheiden, welche Art von Empfangsanlage er in seinen Mietobjekten installieren lässt. Das der sich für meist für den Kabelanschluss entscheidet hat nicht zuletzt praktische Gründe.
    Kabel Deutschland hat bei weitem nicht mit jedem Hauseigentümer Verträge zur Versorung der Wohnobjekte, denn hier mischen die NE4-Betreiber auch kräftig mit.

    Hier in meiner Region haben nicht alle Wohnobjekte einen Kabelanschluss von Unitymedia. Z.B. Netcologne ist auch in Bonn aktiv, wobei das aber erst ab einer bestimmten Anzahl von zu versorgende WE möglich ist. Die ewt ist heir auch gut vertreten, wobei die das Signal über Unitymedia oder Netcologne beziehen, vereinzelt aber auch eigene Kabelkopfstation betreibt. Auch kenne ich Fälle aus der Region, wo der Vermieter eine lokales Unternehmen beauftragt hat, eine eigene Kopfstation aufzubauen. Für den Vermieter ist das letztendlich billiger, aber für die Mieter blieb das monatliche Entgelt unverändert.

    Seit Unitymedia und Kabel Deutschland die digitalen Angebote eingführt haben, gibt es seitens der NE4-Betreiber einen Trend zur eigenen Kabelkopfstation, was zum Einen wirtschaftliche Gründe zum anderen aber auch mehr Unabhängigkeit von NE3-Betreibern bedeutet.

    Unitymedia hatte zum 1.1.2007 die Preise für Mehrnutzerberträge zum Teil drastisch erhöht, was bei einigen Wohnungsbaugesellschaften sauer aufgestossen ist. Ein Jahr später hat Unitymedia 300.000 versorgte WE weniger. Unitymedia hatte einen Schnitt gemacht, wobei es eben Kollateral-Schäden gegeben hat. Heute bietet Unitymedia Eigentümer von Mietobjekten attraktive Vetragsmodelle an. Diese Verträge beinhalten u.a. die Moderniserung der Hausverteilung. Außerdem haben die Mieter z.B. die Möglichkeit für einmalig 39 € eine Internetflat zu erhalten, die hat zwar nur 128kbit/s, aber für Gelegenheitsurfer, die derzeit noch mit 'nem Modem hantieren, ist das ein attraktives Angebot.
    Einen digitalen Kabelreceiver inkl. Smartcard kann der Mieter direkt bei Unitymedia ordern. Dabei fallen lediglich Versandkosten an. Die Wartung und Kundenbetreuung wird bei diesen Verträgen von Unitymedia übernommen. Diese Verträge haben i.d.R. eine Mindestvertragslaufzeit von mind. 10 Jahren, die Konditionen sind Verhandlungssache.
    Unitymedia verdient dabei erstmal so gut wie gar nichts. Langfristig betrachtet wird Unitymedia davon profitieren, denn warum z.B. sollten sich die Mieter mit einer 128Kbit/s Internet zufrieden geben, wenn auch 32 Mbit/s möglich sind und dabei auch eine Telefonflat enthalten ist. Warum sollte man einen anderen Anbieter wählen, für den man neues Equipment benötigt und der letztendlich auch nicht presiwerter ist ?
    Mit der Modernisierung der Hausverteilung ist der Installationaufwand deutlich reduziert.
    Bei Problem in der Hausverteilung kann Unitymedia bei diesen Verträgen vor Ort tätig werden.
    Heute kämpft Unitymedia noch mit Kunden, die aufgrund ihrer Probleme in der Hausverteilung die Hotline blockieren. Unitymedia hat in sehr vielen Fällen gar nicht die Möglichkeit, die Problem vor Ort zu beheben, weil die Hausverteilung Fremdeigentum ist. Leider ist es häufig so, dass der Vermieter im mtl. Kabelentgelt Wartungskosten berücksichtigt, aber wenn es mal was zu modernisieren gibt, machen sie einen Rückzieher.

    Die Kabelnetzbetreiber wie Unitymedia und Kabel Deutschland haben heute defintiv kein Monopol mehr, denn sie bekommen vermehrt Konkurrenz von NE4-Netzbetreiber, die sich immer häufiger von den NE3-Netzen abkoppeln. Die NE3-Betreiber können noch lange keine Preise diktieren, denn damit riskieren die, dass die Vermieter, vor allem große Wohnungsbaugesellschaften, nach Alternativen suchen.

    Welchen Preis der Mieter für den Kabelanschluss zahlt, hängt in erster Linie von den Verträgen ziwschen Kabelnetzbetreiber und Vermieter ab. Je mehr Serviceleistungen enthalten sind, desto höher fällt das mtl. Kabelentgelt für die Mieter aus.

    Und von dem ganzen mal abgesehen: das mtl. Kabelentgelt liegt bei großen Objekten nicht selten zwischen 5 und 10 €.
    Kunden mit Einzelnutzervertrag zahlen keinen Aufpreis für das zusätzliche digitale Angebote. Der Preis beträgt 16,90 €, egal ob das digitale Angebot genutzt wird oder nicht. Diese Kunden können ohne Aufpreis Receiver und Smartcard bei Kabel Deutschland ordern, wobei sie lediglich die Versandkosten zahken. Der Threadersteller zahlt nach eigenen Angaben mtl. 7,50 € für seinen Kabelanschluss und jammert, dass er für das digitale Angebot 2,90 € zusätzlich zahlen muß. Damit zahlt er insgesamt 10,40 € im Monat, was immer noch weniger ist, als Kunden mit Einzelnutzervertrag zahlen müssen.

    Aber was will der Verbraucherschutz überhaupt machen ? Rein rechtlich gibt es da nichts zu bemängeln. Aber der Verbraucherschutz entscheidet heute mal so morgen mal so. Unitymedia hatte im Rahmen der "jetzt digital"-Kampagne den Verbraucherschutz einbezogen und auch die damit verbundene Preiserhöhung wurde mit dem Verbraucherschutz kommuniziert und der hatte dagegen nichts einzuwenden. Als Unitymedia mit der Kampagne und der damit verbundenen Preiserhöhung für den analogen Kabelanschluss an die Öffentlichkeit ging, wollte der Verbraucherschutz davon nichts mehr wissen. Der Verbraucherschutz kämpft eh mit stumpfen Waffen, zumindest was den Kabelanschluss angeht. Meist wird nur angeprangert, aber Erfolge sind nur extrem selten zu vermelden ...
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    ... z.B. VG Media verlangt ein höheres Urheberentgelt, wenn Programme ihrer Mitglieder digital im Kabel eingespeist werden ...
     
  7. amsp2

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    *gähn*
     
  8. karlmueller

    karlmueller Gold Member

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Aber genau da ist das Problem:

    Der Vermieter bestimmt den Anbieter und handelt die Verträge aus!

    Der Mieter muss dann meistens zahlen und nehmen was der Vermieter ausgehandelt hat, egal ob er will oder nicht!

    Aus Mietersicht ist jeder KNB ein Monopolist, denn der Mieter hat keine Möglichkeit den KNB zu wechseln -> Monopol!

    Wie sonst könnte z.B. NefTV für Kabel Internet mit 16 Mbit/s 40 Euro / Monat verlangen, während man bei KD für das gleiche Geld 30 Mbit/s + Phone Flat bekommt.

    Ganz einfach, obwohl meist beide KNBs technisch in Nürnberg verfügbar wären, ist der Mieter meist an einen der beiden gebunden, sonst würde der freie Wettbewerb solche Preisunterschiede wohl unmöglich machen!

    Das ist der Witz hier!

    Mit welchem Recht darf ein Vermieter für alle seine Mieter die Empfangsart bestimmen und allen Mietern einen Kabelanschluss und die hierdurch anfallenden Gebühren raufzwingen egal ob der Mieter den haben will oder net????

    Ich versteh nicht warum hier das manche als so Selbstverständlich ansehen, das ein Mieter verpflichtet ist einen Kabelanschluss zu zahlen nur weil der Vermieter das möchte!

    Was wäre denn wenn der Vermieter kommen würde und sagen:

    Ich hab nen Vertrag mit sagen wir mal ALDI ausgehandelt, ihr bekommt dort 15% Rabatt, dürft aber alle eure Lebensmittel nur noch bei ALDI kaufen. Lebensmittel wo anders zu kaufen ist verboten in meinen Wohnungen!

    Wäre das für euch auch OK????

    Jeder Mieter sollte selber bestimmen dürfen wie er seine TV-Signale empfängt!

    Möglich wäre das durchaus!

    Wenn jemand SAT will, dann muss er eben auf sein kosten eine SAT-Anlage aufs Dach bauen (der Vermieter sollte gesetzlich verpflichtet sein das zu dulden!), will jemand DVB-T dann gilt gleiches nur mit einer Terrestrik-Antenne wenn der jenige nicht mit einer Zimmer Antenne schauen will, will jemand Kabel dann macht er selbst einen Einzelnutzervertrag mit dem KNB seiner Wahl!

    Wollen mehrere das Gleiche, so können diese sich ja zusammen tun, die Kosten für die Antennenanlage aufteilen oder dann als Gruppe wieder einen Mehrteilnehmervertrag für Kabel aushandeln!

    Das wäre fair und korrekt, nur würde der Vermieter daran halt nichts mehr verdienen!

    mfg

    karlmueller
     
  9. paul71

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Das ist doch Unsinn... Die "Verkabelung" von Wohnhäusern und überhaupt der Ausbau des BK-Kabelnetzes ist seinerzeit als grosser Fortschritt angesehen worden. An sich ist es das ja, die Möglichkeiten der Breitbandanschlüsse sind ja bekanntlich sehr gross. Was die einzelen Anbieter daraus machen, ist natürlich eine andere Geschichte, aber speziell im Fall der KDG kann man (für deutsche Verhältnisse) nicht meckern und schon gar nicht von "Betrug" reden. Ich verstehe ehrlich gesagt diesen emotionsgeladenen Beitrag im Zusammenhang mit der KDG nicht, da die Preis-Leistungs Relation bei üblichen Mehrnutzer-Verträgen (ca. 7-8 Euro/Monat + digital) eigentlich sehr gut ist.. Es gibt andere Kandidaten (KMS, Telecolumbus...) die einen Cable-Provider "spielen", aber nicht einen Penny wert sind.

    Eine vollwertige Sat-Zwischenfrequenz Verteilung ist bei grossen Anlagen nicht einfach zu realisieren, bei älteren Häusern ohne baulich vorgesehene Sternverkabelung eigentlich gar nicht. Erfahrungsgemäss sind die Kosten für den Aufbau und Wartung einer ZF-Anlage eher höher als die eines MN-Kabelanschlusses. Ähnliches gilt für die privaten Kabelkopfstationen, hier kommt auch noch erschwernd hinzu, dass die mit der Wartung und Einstellung beauftragten Firmen meistens mit der Technik überfordert sind...
     
  10. Eifelquelle

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    AW: Digital Free Monatsgebühr - Fall für Verbraucherschutz?

    Ich verstehe eh nicht, was diese Aufregung soll. Ich empfehle einfach in Zukunft den Mietvertrag zu lesen, bevor man ihn unterschreibt!