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Die aktuelle BGH-Entscheidung VIII ZR 5/05

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von octavius, 30. Mai 2006.

  1. octavius

    octavius Board Ikone

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    Liebe Satelliten-Freunde,

    wir hatten vor einiger Zeit hier im Forum ein ausgesprochen Satelliten-freundliches Urteil des Landgerichts Berlin diskutiert. [​IMG]

    Verständlicherweise fand dieses Urteil bei den Satelliten-Freunden viel Zuspruch. [​IMG]

    Der Kabel-freundliche Vermieter war mit dem Urteil des LG Berlin nicht einverstanden, legte Revision ein und zog vor den Bundesgerichtshof.

    Die Entscheidung des BGH zu diesem Thema finden wir hier:

    VIII ZR 5/05 vom 16.11.2005:

    "Anspruch deutscher Mieter polnischer Herkunft auf Duldung einer Parabolantenne - gemeinschaftsrechtliche Dimension"

    [​IMG]

    Wenn ich das Geschäftszeichen bei Google einsetze, kommt z.B. dieses PDF-Dokument heraus:

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...tum=2005-11-16&nr=34852&anz=14&pos=13&Frame=2

    Bedauerlicherweise hat der Bundesgerichtshof einen grossen Teil der satelliten-freundlichen Argumentation des LG Berlin zurück genommen.

    Zitat:
    Was heisst das?

    Das Landgericht Berlin vertrat die Auffassung, dass die inhaltliche Prüfung, ob jemand ein besonderes Interesse am Empfang ausländischer Radio- und Fernseh-Programme hat, nicht mehr zeitgemäss ist und die Gerichte sich hier auf ein Terrain begeben, wo es um die persönliche Wertschätzung bzw. die Präferenzen des Einzelnen bei der Auswahl seiner Programme geht. Eine objektive Prüfung - so das LG Berlin - sei den Gerichten kaum möglich oder jedenfalls kaum zumutbar.

    "Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts" (gemeint ist das LG Berlin) - also entgegen der Meinung des LG Berlin will der BGH daran festhalten, dass auch in Zukunft eine fallbezogene Abwägung erfolgen soll:
    Für die Satelliten-Freunde ist dieses Urteil ein Teilerfolg.

    Bedauerlich ist, dass die wesentlich weitreichendere Auffassung des LG Berlin vom BGH zunächst zurückgewiesen worden ist.

    Eine verfassungsrechtliche Prüfung dieses BGH-Urteils durch eine höhere Instanz steht noch aus - ist aber auch nicht zu erwarten, weil in dem hier vorliegenden Einzelfall die Mieter ihre Satelliten-Schüssel offensichtlich bekommen werden.

    Insofern werden die Mieter jetzt nicht vor das Bundesverfassungsgericht oder den EuGH in Luxemburg ziehen. [​IMG]

    Aus meiner Sicht erteilt dieses Urteil aber auch ganz klar den Ansprüchen der Kabbel-Lobby eine Absage. [​IMG]

    Ich erinnere an den hier im Forum bereits mehrfach zitierten Anga-Präsidenten Thomas Braun, der einen ähnlichen Fall dahingehend interpretieren wollte, das Gerichtsurteil sende ein klares, kabel-freundliches Signal an die Wohnungswirtschaft.

    Der BGH will, dass wir fallbezogene Abwägungen treffen.

    1.) Am Anfang steht immer der Blick auf das Programm-Angebot der Kabelanlage.

    siehe oben:
    Wer heute eine individuelle Parabol-Antenne errichten will, kommt - bei einem kritischen Vermieter - nicht umhin, sich intensiv mit dem Programm-Angebot der Kabel-Anlage zu beschäftigen, und zwar inklusive aller darin enthaltner (kostenpflichtiger) Zusatz-Angebote.

    2.) Reicht mir das, oder reicht mir das nicht?

    3.) ist die geplante Parabol-Antenne geeignet, mir das Leben in meiner jetzigen Wohnung erheblich angenehmer zu gestalten?

    4.) Was ist meine persönliche Bedarfs-Analyse?

    Welche zusätzlichen Sender will ich haben? In welchem Umfang würde ich diese TV- und Hörfunk-Programme tatsächlich nutzen?

    5.) Wie viel Geld möchte ich maximal in eine solche Parabol-Antenne investieren?

    Zusammenfassend kann man sagen, dass derjenige, der einen gut begründeten Antrag auf die eigene, individuelle Parabol-Antenne stellt, damit gute Chancen hat. Einen "Persilschein" gibt es allerdings (noch) nicht. [​IMG]

    Wer die Vor-Entscheidungen lesen möchte: Landgericht Berlin, Entscheidung vom 30.11.2004 - 65 S 229/04 - und AG Charlottenburg, Entscheidung vom 17.05.2004 - 211 C 207/03.

    Ich würde mich freuen, wenn der eine oder andere Satelliten-Freund zu diesen Urteilen kritisch Stellung nimmt.
     
  2. DeJe

    DeJe Board Ikone

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    AW: Die aktuelle BGH-Entscheidung VIII ZR 5/05

    Tja, viel Müll um einen Haufen Bullshit.
    Letzendlich zu deutsch: Friß oder stirb. ;)

    Nix mit grenzenloser Freiheit oder Informationsvielfalt. Schau gefälligst das was dir der Kabelanschluß vorsetzt. Und wenn du dafür löhnen mußt (Kabel) statt es kostenlos zu erhalten (SAT) mußt du das akzeptieren!

    Toll sage ich da nur! Nur gut das ich ein EFH mein eigen nenne und 100 Schüsseln abbauen könnte ohne auf solche A. angewiesen zu sein. :D

    Nicht falsch verstehen, Teilerfolg ist Teilerfolg. Die Frage ist aber. Warum soll ich mich überhaupt mit Jemand rumärgern wenn ich mein Fernsehen lieber über SAT bekommen möchte?
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Mai 2006
  3. tom-l

    tom-l Senior Member

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    AW: Die aktuelle BGH-Entscheidung VIII ZR 5/05

    Solange alle Urteile sich immer nur auf Ausländer beziehen, sehe ich das nicht als Fortschritt in irgendeiner Art... es muss endlich (evtl. gesetzlich) JEDEM freigestellt sein, ob er Programme per Sat oder Kabel empfangen will (und das Interesse der Hauseigentümer kann jederzeit gewahrt werden, indem man z.b. die am Sat-Empfang interessierten Mieter dazu verpflichtet, sich nur eine einzige Gemeinschaftsanlage anzuschaffen, und diese gemeinschaftlich zu bezahlen/betreiben)
     
  4. sailordodo

    sailordodo Junior Member

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    AW: Die aktuelle BGH-Entscheidung VIII ZR 5/05

    @tom-l:
    Seh ich eigentlich genauso, was macht man aber mit folgendem Szenario:

    Vermieter Alfred hat eine Wohnanlage für 10 Parteien, im Keller hat er einen Kabelanschluß bereitgestellt. Unter seinen Mietern ist eine türkische Familie und eine Polnische. Diese haben gerichtlich gegen den Vermieter erwirkt dass Sie eine Sat-Analge anbringen dürften. Seitdem zieren zwei Schüsseln die Fassade. Den anderen Mietern wird das Kabelfernsehen zu teuer und manche der gewünschten Programme können sie über das Kabel auch nicht empfangen. Sie schließen sich zusammen und bitten den Vermieter eine Gemeinschaftsanalge installieren zu dürfen, immerhin würde sich dann sogar die Schüsselanzahl von derzeit zwei auf nur noch eine reduzieren. Der Vermieter stimmt zu, jedoch möchte er den Installationsort festlegen. So weit so gut. Die beiden Familien die schon Sat-Empfang haben sehen aber nicht ein warum sie sich an den Kosten beteiligen sollten, schließlich haben sie bereits in ihr System investiert. Letztendlich scheitert es nun doch eine Gemeinschaftsanalge zu installieren!

    Solche Probleme sehe ich dann auftauche, aber wär dieses Szenario realistisch?
     
  5. b.theobald

    b.theobald Senior Member

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    AW: Die aktuelle BGH-Entscheidung VIII ZR 5/05

    Ich halte dieses Szenorio für durchaus realistisch. Aber es kann doch nicht sein dass man wegen jedem Müll in Deutschland ein Gericht bemühen muss.

    Also ich möchte nicht dass irgendwann ein Richter entscheiden muss ob ich bestimmte TV Programme brauche oder nicht. Wohne zwar zur Miete mit Zwangskabel, jedoch dürfte ich auch ne Schüssel installieren
     
  6. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Die aktuelle BGH-Entscheidung VIII ZR 5/05

    Vorallem wenn man nicht weiss wer mit wem säuft.
     
  7. tom-l

    tom-l Senior Member

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    AW: Die aktuelle BGH-Entscheidung VIII ZR 5/05

    Da gibt es eine ganz einfache Lösung nämlich eine gesetzliche Regelung, dann wären die Gerichtsurteile hinfällig, und die Gerichte würden auch zukünftig nicht mehr mit Klagen zu diesem Thema belastet.
     
  8. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Die aktuelle BGH-Entscheidung VIII ZR 5/05

    Ich vermute dann kommt sowas, wie zum Schutz vor Raubzuschauern, ist Satellitendirektempfang nur noch über die Germanen-Position xx,x°C erlaubt. Mieter werden auf Kabel und IPTV verwiesen. :eek: