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Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von klebnikow, 16. Dezember 2004.

  1. Gagravarr

    Gagravarr Senior Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Auch ich halte den Vergleich mit Folterungen wie im Irak in diesem Fall für vollkommen unangebracht.

    1. Wurde eine körperliche Gewalt nur angedroht, aber nicht ausgeübt. Die Androhung sehe ich eigentlich mehr als ein Nötigung. Bei der Ausübung der körperlichen Gewalt sähe das Ganze schon anders aus.

    2. Den Notwehr-Paragraphen gilt nicht nur zum Schutz des eigenen Lebens, sondern auch, wenn Dritte in Gefahr sind. Aus diesem Grund ist der "finale Rettungsschuss" bei Geiselanahmen ja auch legitim.

    3. Finde ich, dass durch diese Diskussion (damit meine ich jetzt nicht explizit diesen Thread) wirkliche Folter ein wenig verharmlost wird. Vielleicht sollte man hierzu mal einen betroffenen Chilenen oder Iraker befragen...
     
  2. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Wenn ich hier teilweise die Äußerungen lese, dann bin ich der Meinung, dass ihr es nicht anders verdient habt, als früher oder später (eher früher) in einem schönen 1984 zu leben. Wenn ich hier von Gag lese "Was ist besser: Annehmen, dass Kind sei tot, und damit billigend in Kauf nehmen, dass es sicher sterben wird, falls es doch noch am Leben sei?", dann bleibt mir nur weiter fortzufahren ...

    ALSO auch verdachtsunabhängige Ermittlungen, Bespitzelungen, Aufzeichnung jeder einzelnen Bewegung jedes Menschen, egal ob es seine Bewegungen zu Fuß oder mit dem Auto sind oder ob es seine Telefonate, angesurfte Internetseiten oder seine Emails sind. Alles wird für die nächsten 100 Jahre aufgehoben, denn irgendwann könnte sich davon ja noch was als "wichtig" oder "interessant" herausstellen in einem Verfahren gegen ihn oder einen seiner Freunde/Verwandten. Und wer nichts zu verbergen hat, wird mit der totalen Überwachung auch kein Problem haben.

    Bereiten wir dem Polizeistaat doch ganz langsam seinen freien Weg in unser Leben. Jetzt schreien bestimmt schon wieder alle Daschner-Freunde, was das damit zu tun hat, aber fängt es nicht immer klein an ?

    Gruß

    n0NAMe
     
  3. tarak

    tarak Neuling

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Ui, in diesem thread hat sich ja wieder die Crème de la Crème des (talk)forums versammelt. :D
    Da konzentriert man sich für ein paar Tage aus Zeitgründen auf 2 threads und schon hat man wieder eine schöne, lange Diskussion zum Nachlesen.

    Jetzt gebe ich auch mal meinen Senf dazu.

    Ich bin mir nicht sicher, ob es hier um die Anwendung eines Mittels des "unmittelbaren Zwanges" geht. Wenn dem so wäre, handelt es sich um keinen Rechtsbruch.

    Aber gehen wir mal davon aus, daß es nicht so ist.

    In diesem Fall hat Daschner Recht gebrochen.
    Er ist davon ausgegangen, daß er dem geständigen Befragten damit Informationen abgewinnen kann, die das Leben der Geisel retten können.
    Problematisch ist dabei natürlich, daß auch ein Geständnis noch kein Beweis ist - es sollen ja schon Leute aus allen möglichen und unmöglichen Beweggründen Geständnisse abgelegt haben, die völlig unschuldig sind.
    Andererseits ist auch ein Urteilsspruch keine Garantie - es wurden schon Leute freigesprochen, die sich dann doch als Täter erwiesen und umgekehrt wurden schon Leute verurteilt, was sich nachher als Irrtum herausstellte.
    Daschner hat also in diesem Szenario Recht gebrochen und müßte sich der Konsequenzen bewußt sein.
    Wenn ich davon ausgehe, daß er sich der Konsequenzen bewußt war bewundere ich seine Opferbereitschaft - er hat im Angesicht der Konsequenzen ohne Rücksicht auf seine Person eine eigene Verurteilung riskiert, um das Leben der Geisel zu retten.
    Vielleicht ist das so eine Art Zivilcourage.
    Nun ist die Frage, wie diese Konsequenzen auszusehen haben.
    Wenn Daschner riskiert, daß er verurteilt wird, sollte im Gegenzug die Option bestehen, daß sein Vorgehen im Nachhinein gerechtfertigt wird und ihm die strafrechtliche Verfolgung erspart bleibt.
    Gegen eine strafrechtliche Verfolgung bin ich bei nüchterner Betrachtung der Sachlage allemal.
    Anderenfalls ist das ja ein Zeichen, nur ja keine Entscheidungen zu treffen, die zwar umstritten sind, die man aber als der Situation angemessen betrachtet - auch unter Inkaufnahme möglicher Konsequenzen.
    Um die dienstrechtlichen Konsequenzen wird er nicht herumkommen - die Vorstellung vom Schützen Àrsch, der alle Befehle verweigert, damit auf eigene Faust den Krieg gewinnt und schlußendlich hoch dekoriert wird ist ein uralter Soldatenmythos - findet aber in der Realität meines Wissens keine Entsprechung.
    Das ist aber keine Frage von Recht und/oder Gerechtigkeit, sondern eine Frage der Befehlskette.

    *******

    Was mich aber jetzt ins Grübeln bringt ist die Tatsache, daß ich den Text, der unter #1 von klebnikow gepostet wurde - auf der Suche nach möglichen Details zu ev Daschner-Urteilen - hier wortwörtlich wiedergefunden habe, wo wiederum auf diesen Urheber verwiesen wird.

    Unter diesen Umständen erscheint mir der Polizeistaat-Vorwurf irgendwie in einem anderen Licht.
     
  4. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Nur mal eine ganz andere Annahme. Der Entführer, Mörder hätte doch gleich nachdem ihm irgendwas auch nur andeutungsweise angedroht worden wäre sagen können dass er sein Opfer bereits umgebracht hat. Das ganze wäre wahrscheinlich gar nicht so weit gekommen wenn der Typ nicht ausgerechnet auch noch Jura studiert hätte wenn ich das noch richtig in Erinnerung hab. Und weil er dann gemeint hat dass sie ihm eh nicht draufkommen hat er wohl gedacht dass er als Amateurbandit durchkommt.

    Gruss Uli
     
  5. Gagravarr

    Gagravarr Senior Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Bedenkt doch bitte auch, zu welchen Zweck Folter in der Justiz bei totalitären Systemen normalerweise eingesetzt wird:

    - Erpressung eines Geständnisses (würde in einem funktionierenden Rechtsstaat eh nichts bringen, da solch ein Geständnis nicht erkannt wird)

    - Preisgabe von "Gesinnungsgenossen"

    - Bei öffentlicher Folter zur Einschüchterung von Gleichgesinnten

    - Ausübung von Rache- oder Machtgelüsten

    All diese Kriterien spielten in diesem speziellem Fall keine Rolle, daher halte ich es für unhaltbar ein mildes Urteil gegen Daschner als den Anfang vom Ende unseres Rechtstaates zu sehen. Dazu kommt noch der prsönliche Faktor, Daschner ist mit der Familie des Opfers persönlich bekannt. Alles in allem wohl ein ziemlich einmalige Ausnahmesituation, in der sich Daschner da befunden hat.

    Hier halte ich die vielen Initiativen zu angeblichen Terrorbekämpfung für viel gefährlicher, was den Erhalt des Rechtsstaates betrifft.
     
  6. klebnikow

    klebnikow Junior Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Da ist mir tatsächlich ein Maleurchen passiert. Ich hatte es wirklich von einer anderen Seite kopiert und habe dabei nicht drauf geachtet woher die es hatten. Also sorry. Bei diesem Urheber kommt mir auch langsam Zweifel auf über das ganze Hickhack.

    Aber grundsätzlich ändert sich an meiner Meinung des absoluten Folterverbots nichts. Nur in diesem speziellen Fall war es vielleicht wirklich von Nöten. Das hat den Herrn Daschner ja nach aktuellem Stand immerhin um 10.000 € erleichtert.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Hier die News von ntv.de

    Ich denke, in diesem Fall hat das Gericht richtig gehandelt. Ist aber meine persönliche Meinung...
     
  8. tarak

    tarak Neuling

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Na Gott sei Dank.
    Ich dachte schon, Du bist Thomas Meyer-Falk. :D
    Deiner Meinung.

    Wobei natürlich anzumerken ist, daß es sich nicht um Folter, sondern um Androhung handelte.
    Sonst wäre er wohl icht so billig davongekommen.
     
  9. klebnikow

    klebnikow Junior Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Ich versetz mich mal in die Lage. Ich werde verhaftet aufgrund von falschen Ermittlungen. Ich sitze unschuldig in einer Zelle und hab evtl. noch keinen Kontakt zur Außenwelt gehabt. Wenn dann einer kommt und mir mit allen möglichen Foltervariationen droht, würd ichs mir vielleicht nicht mehr lange überlegen, dann doch ein Geständnis abzulegen. (Mit der Hoffnung es später doch noch rückgängig zu machen - Anwalt etc.)

    Seit neustem gibts Internet auch im Knast:D Ne Quatsch ich lass meine Beiträge im Forum immer von meinem Anwalt erledigen:D
     
  10. tarak

    tarak Neuling

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Das wäre interessant.
    Jemand gibt zu, ein Kind getötet zu haben und gibt dann den Ablageort der Leiche an - an dem sie tatsächlich gefunden wird.
    Dann widerruft er sein Geständnis.

    Das wären wohl amerikanische Verhältnisse - wo ein überführter Verbrecher straffrei ausgehen kann wenn man den Ermittlern einen Formfehler nachweist.

    Darüber habe ich auch schon nachgedacht.
    Immerhin ist die Seite so verfaßt, als würde er sie persönlich gestalten.