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der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von goto2, 10. Februar 2005.

  1. goto2

    goto2 Board Ikone

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    lt dem medien gesetz der rundfunk anstalten ,
    des grundgesetz der BRD ,
    hat man ein einklangbares echt auf dem
    empfang aller ortsüblich ausgestrahlten sender
    die über antennne ausgestraht werden
    den empfang diese in der wohnung.

    der sender H3 ist über das kabelnetz bei uns nicht zu empfangen. dieser sender wird aber regunal
    über DVB-T bei uns vom sendetrum ausgestrahlt
    und ist über das DVb-T oder Sat zu empagen,
    aber nicht im kabelnetz.
    hin und wieder laufen doch mal auch schöne
    filme/sendungen auf H3 .
    z.b. freitags die aktuelle sendung vom ct verlag.
    diese wird dann zwei tage spähter auf anderen sendern
    wiederholt.

    so etwas kann man u.u. als fristlose kündigung
    eines kabelvertrages begrüden,
    auch wenn sich die HW weigert, muß sie die kündigung
    akzeptieren, da hier gegen den grundsatz verstoßen wird .
    sollte der vermieter oder die hausverwaltung einem weiter zum kabelanschluss zwingen,
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2005
  2. horst72

    horst72 Gold Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Eigentlich wollte ich mir jeden Kommentar verkneifen, aber denkst du eigentlich erst mal nach über das was du schreibst?
    Hessen Fernsehen ist in allen Kabelnetzen im ARD-Digitalpaket zu empfangen.
     
  3. goto2

    goto2 Board Ikone

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    1.)lesen
    2.)denken
    3.)posten

    bei uns ist dieser Sender nicht zu bekommen,
    und H3 muß ohne großen zusätzlichen Aufwand
    zu bekommen sein,
    u.a. gibt es bei uns keine digital boxen für kabel zu kaufen,

    da es sich erst einmal um einen öffentlich rechtlichen sender handelt muß das in der grundversorgung mit drin sein,
    zum 2. dieser über DVB-t gesendet wird.
    beim Kabel Anschuß zahlt man bereits eine zusätzliche Grundgebühr
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Der Aufwand digital im Kabel zu Empfangen ist nicht größr als mit DVB-T denn dafür braucht man ebenso einen Receiver.
    Die gibts in jedem Elktroladen und sogar in fast allen Marktketten.
    Der Sender ist wie schon gesagt in jedem Kabelnetz drinn der auch die ÖR digital enthält.
    Gruß Gorcon
     
  5. vinyl

    vinyl Gold Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    LOL. Ich muss sagen, ich hab selten einen Beitrag gelesen, über den ich so herzhaft lachen konnte - vor allem wegen der Halb- und Unwahrheiten. Ich schlage mal vor, Du liest Dir das Grundgesetz durch. Dann liest Du Dir vielleicht Dein "medien gesetz der rundfunk anstalten" durch (keine Ahnung was Du damit meinst, den Mediendienstestaatsvertrag oder den Rundfunkstaatsvertrag - Du solltest Dir aber vielleicht auch mal ansehen, was die Länder z.T. in Landesmediengesetzen beschlossen haben). Dann denkst Du erstmal drüber nach. Dann liest Du alles nochmal, und guckst Dir die entsprechenden Änderungen bei DVB-T an. Dann denkst Du nochmal drüber nach und formulierst irgendwann mal Deine Frage in anständigem Deutsch.

    Kauf Dir einfach einen DVB-C Empfänger (ja, die gibts im Handel zu kaufen), damit hast Du Hessen Fernsehen im ARD-Digitalpaket.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2005
  6. FilmFan

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Ach, wenn Du das doch nur einmal selbst beherzigen würdest. :rolleyes:
     
  7. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Wobei es dann heißen müsste:

    denken,schreiben,lesen,denken,korrigieren,posten.

    @goto2: ob du es glaubst oder nicht, aber die Sprache kennt Regeln zum einfacheren Lesen durch andere hier ;)
     
  8. PapaJoe

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Warum bloß gibt es bei uns kein einklagbares Recht
    auf die Pflicht zur Einhaltung der deutschen Recht-
    schreibung? :eek:

    Aber wahrscheinlich hast du als Kind zuviel Fernsehen
    geguckt! Solltest auch mal ein Buch lesen, das bildet! :)
     
  9. horst72

    horst72 Gold Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Ich vermute mal, das goto2 deutsch nicht als Muttersprache hat. Da sollte man nicht gleich urteilen.
    Ich möchte nur wissen, woher er seine Anschauung nimmt.
     
  10. oli

    oli Platin Member

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