1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Das Bundeskartellamt, die DFL und 50+1

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von Realo Flyer, 8. März 2023.

Schlagworte:
  1. Realo Flyer

    Realo Flyer Board Ikone

    Registriert seit:
    13. November 2021
    Beiträge:
    4.453
    Zustimmungen:
    1.588
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Zur Erinnerung und um die Erinnerung wieder ein wenig aufzufrischen.
    Am 31.05.2021 hat das Bundeskartellamt der Deutschen Fußball Liga (DFL) seine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung zur sog. 50+1-Regel mitgeteilt.
    Kurz gesagt: es kann eine 50+1 Regelung geben.
    Diese kann aber wegen diverser Vereine nicht umgesetzt bzw. angewandt werden.
    Qu: Bundeskartellamt - Homepage - Vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamtes zur 50+1-Regel der DFL

    Am heutigen 08.03.2023 legt die DFL ein Zusatzangebot zur 50+1 Regel ab mit der das Bundeskartellamt leben kann
    Qu: Bundeskartellamt - Homepage - Vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamtes zur 50+1-Regel der DFL

    Um es kurz zu machen: es soll zu den drei Vereinen Bayer 04 Leverkusen, TSG 1899 Hoffenheim und VfL Wolfsberg keine Ausnahme zur Förderausnahme mehr geben.
    RB Leipzig kann also nichts mehr in die Richtung machen und diesen Status erreichen.
    Zusätzlich soll aber bei diesen drei Vereinen folgendes umgesetzt werden
    Eine Ermöglichung einer Mitgliederpartizipation, die derjenigen bei 50+1-konformen Fußballklubs nahe kommt, soll nach dem Zusagenangebot erreicht werden, indem die Förderklubs den Mitgliedern ihrer ehemaligen Muttervereine Partizipation und Transparenz durch indirekte Mitentscheidungsrechte gewähren müssen.

    Das Verfahren beim Bundeskartellamt ist noch nicht beendet. Im nächsten Schritt erhalten die weiteren Verfahrensbeteiligten – Fußballklubs und Investoren – Gelegenheit, zu dem Zusagenangebot der DFL Stellung zu nehmen.


    Qu: Bundeskartellamt - Homepage - DFL legt Zusagenangebot im 50+1-Verfahren vor
     
  2. Realo Flyer

    Realo Flyer Board Ikone

    Registriert seit:
    13. November 2021
    Beiträge:
    4.453
    Zustimmungen:
    1.588
    Punkte für Erfolge:
    163
    Zusätzlich muss man noch sagen das 50+1 nicht EuGH komform ist.
    Aber wo kein Kläger da kein EuGH-Richter.

    Nur als Bundesliga Fan und Verteidiger von 50+1 soll man jetzt schon beten das der TSV 1860 München mit einem Investor Hasan Ismaik nie in die 2. Bundesliga aufsteigt weil dann ist Feuer am Dach.
    Denn mit der 3. Liga und der DFB tut er sich das nicht an, eher schon mit dem Verband der die beiden höchsten Ligen veranstaltet.
    Und das ist halt die DFL mit Bundesliga und 2. Bundesliga.
    Und das Hasan Ismaik das machen will hat er schon mehrmals anklingen lassen.