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Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von bmurki, 23. Juni 2007.

  1. bmurki

    bmurki Junior Member

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    Ich hatte bis vor 2 Jahren Satellit. Dann kam der Vermieter und meinte dass die Schüssel weg muss da sie die Fasade des Hauses stört. Nun habe ich vom A1 BvR 1320/04 Gerichtsurteil gehört das besagt dass man die Satellitenschüssel nur dann wegpacken muss wenn auch alle anderen Mieter im Haus dazu aufgefordert werden. Bei mir im Haus wohnen zwei ausländische Hausparteien die eine Satellitenschüssel benutzen. Kann ich mich nun auf dieses Gerichtsurteil beziehen?
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?

    Ausländische Mitbürger haben Sonderrechte.
    Du kannst Deine Schüssel auf dem Balkon anbringen oder in die Fensterbrüstung hängen.
    Du darfst dabei aber die Fassade nicht beschädigen.
    Das geht.
    Habe aber im Augenblick keinen Link zu der Fenstervariante.
     
  3. cocofixx

    cocofixx Senior Member

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  4. octavius

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  5. frankkl

    frankkl Talk-König

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    Meine Nachbaren haben auch Satschüsseln an die Hauswand gedübelt
    obwohl das ausdrücklich verboten ist...
    [​IMG]
    ...auf meiner anfrage zur anbringung einer Satschüssel,
    wurde mir die Genehmigung versagt !


    Wollte mal eine kleine Satschüssel ohne beschädigunung der Gebäudesubstanz anbringen (geht vielleicht als eine Mobilanlage durch :rolleyes: ).

    Dachte an sowas
    eine Fensterrahmenhalterung + eine Technisat DigiDish !

    [​IMG] [​IMG]


    :winken:

    frankkl
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juni 2007
  6. cocofixx

    cocofixx Senior Member

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    AW: Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?

    @ frankkl:

    und welche Begründung hat dein Vermieter dir gesagt, dass deine Nachbarn die (illegalen) Schüsseln nicht abmontieren müssen ? :confused:
     
  7. octavius

    octavius Board Ikone

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    Hallo Frank Kl.,

    kannst Du mal sagen, was jetzt der Vorteil ist, wenn Du jetzt in diesem Thread noch weitere Postings schreibst? [​IMG]

    Wir haben schon mindestens zwanzig Threads zum Thema Sat-Recht, wo Hunderte von Argumenten bereits diskutiert worden sind.

    Junior Member bmurki hatte offenbar keine Lust zum Suchen - oder er ist mit der Suchfunktion nicht zurecht gekommen.

    Lesen bildet. [​IMG] - Soll er doch erst mal die alten Threads in Ruhe studieren. Wenn er dann noch Fragen hat, kann er sich melden - und wir helfen gerne. [​IMG]

    Deine persönliche Situation ist eher untypisch. Das Bild, das Du ins Netz gestellt hat, spricht Bände. [​IMG]
    Ich an Deiner Stelle würde - unter Missachtung irgend welcher Verbote - einfach in Eigenregie eine Parabolantenne zum Empfang von 28 Grad Ost an die Wand klatschen und zwei "schielende Augen" für 19 und 13 Grad Ost dabei tun. Dann würde ich abwarten, ob der Vermieter mich verklagt - und mich auf Artikel drei des Grundgesetzes und auf das Willkürverbot berufen.
    Wenn nämlich die Nachbarn A und B eigene Parabolantennen benutzen dürfen, ist es doch ein Verstoss gegen das Willkürverbot, ausgerechnet mir das zu verbieten. [​IMG]

    Ich weiss aber nicht, ob Du Dir das leisten kannst, solche Prozesse zu führen. Mir ist die eigene Satelliten-Antenne wichtig, und dafür gebe ich auch Geld aus. Auf ein paar hundert Euro Prozessrisiko kommt es mir nicht an. [​IMG]

    Ausserdem kann ich gut argumentieren und habe meinen Anspruch auf die Parabolantenne für 28 Grad Ost excellent begründet.

    Kannst Du das auch? Oder würdest Du auf die Nase fallen? [​IMG]
     
  8. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?

    Es hat mein Vermieter vermieden sich dazu zuäussern
    und schrieb mir Ich sollte das Kabel nutzen !


    Bin ja noch guter hoffnung,
    das Ich bei einer kleinen DigiDish ohne beschädigung des Gebäudes nicht gleich aus der Wohnung fliege.



    ---
    Vielleicht tolleriert bmurki sein Vermieter ja eine kleine Satschüssel wenn das Gebäude nicht beschädigt wird...
    ---


    Ja klar,
    zum beispiel siehe oben zum direkten beandworten von Fragen :p


    :winken:

    frankkl
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juni 2007