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Dachantenne und Vermieter

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von _Andreas_, 30. Mai 2005.

  1. _Andreas_

    _Andreas_ Neuling

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    Hallo,

    sorry falls diese Frage schon woanders beantwortet wurde aber ich habe nichts gefunden.

    Wie ist dass denn mit der Dachantenne und dem Vermieter.

    Über die "alte" Dachantenne kann man ja ab heute in München keine analogen Programme mehr empfangen, bzw. werden diese abgestellt.

    In meinem Mietvertrag steht, dass der Vermieter entweder eine Dachantenne betreiben muss oder Kabelanschluss gewähren muss (beides je nach dem über Betriebskosten abgerechnet).

    Nun ist es so, dass mein Vormieter (ich ziehe ab 01.06. neu ein), für das Kabel noch extra bezahlt hat. Sprich es war nicht in den Betriebskosten drin. Das heißt also das der Vermieter für den Empfang über Antenne gewährleisten muss.

    Aber wenn über die Dachantenne jetzt noch etwas empfangbar sein soll, dann muss es doch das digitale Fernsehen sein, oder?
    Weil analoges gibt es ja nicht mehr.
    Und wenn es das digitale ist, dann muss es doch dann auch alle 22 Programme sein, oder?
    Also kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass er die Dachantenne (falls nötig) DVB-T tauglich ausrichtet, da ich sonst ja gar nix mehr rein bekomme, oder?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen und ich habe nicht zuviele fragen gestellt.

    Werde übrigens nach Gießing ziehen ins EG und befürchte, dass ich auf die Hausantenne angewiesen bin um DBV-T zu empfangen, deswegen wäre ich ganz schön gearscht wenn der Vermieter nichts "umstellt", falls dies nötig wäre.
     
  2. Silverbird

    Silverbird Senior Member

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    AW: Dachantenne und Vermieter

    Der Kabelanschluß wurde ja gewährt und ist offensichtlich betriebsbereit. Für die Kabelmiete muß der Mieter selber aufkommen. ( Also seperat vom Mietvertrag )

    Ob nun die vorhandene Antennenanlage überhaupt die neuen digitalen Kanäle empfangen kann, ist in deinem Falle nicht vom Belang.

    Der Kabelanschluß ist ja in der Wohnung vorhanden und betriebsbereit. Somit wurde der Mietvertrag erfüllt. Mit viel Glück kannst du mit der bereits vorhandenen Antennenanlage oder einer eigenen Innen,- oder Außenantenne DVB - T empfangen.

    Der Vermieter hat seine Pflicht erfüllt. Ggf. verändert dieser aber noch die vorhandenen Antennen im Bezug auf eine DVB - T Tauglichkeit. Oder hat es bereits getan. Das Recht dazu hast du nicht. Die "Gewährleistungspflicht" ist mit dem Vorhandensein eines Kabelanschlusses gegeben.
     
  3. _Andreas_

    _Andreas_ Neuling

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    AW: Dachantenne und Vermieter

    Danke für deine Antwort.

    Ja ein Kabelanschluss ist vorhanden, aber im Mietvertrag steht ja dass entweder eine Antenne betrieben werden muss (deren Kosten dann per Betriebskosten abgerechnet werden)

    ODER

    Kabelanschlussnetz gewährleistet werden muss, wobei dann die monatliche Gebühr dafür mit den Betriebskosten abgegolten ist.



    Da der Mieter vor mir ja seperat Kabel bezahlt hat (also die zusätzlichen Kabel Programme empfangen wollte), muss ja dann zumindest punkt 1 (also das mit der Dachantenne) zutreffen, damit der Vertrag erfüllt ist.
    Vestehst du was ich meine?

    gruß
    Andreas
     
  4. CBrenneis

    CBrenneis Silber Member

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    AW: Dachantenne und Vermieter

    Könnte man auslegen. Der Vermieter muss dir die Wahl "Antennen *oder* Kabel" ermöglichen oder es gilt "entweder oder", also wenn der Vermieter Kabel bereitstellt muss die Antenne nicht mehr sein... :confused: .
     
  5. Silverbird

    Silverbird Senior Member

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    AW: Dachantenne und Vermieter

    Er könnte die Antenne auch vom Dach nehmen. Anderen Mieter, die ggf. noch nicht verkabelt sind dann aber die Leitung legen lassen.
     
  6. mamici

    mamici Senior Member

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    AW: Dachantenne und Vermieter

    Wenn der Vormieter das Kabel separat bezahlt hat, solltest Du vielleicht erstmal klären, ob dies ein privater Vertrag des Mieters war, mit dem der Vermieter garnichts zu tun hatte. Dann mußt Du diesen ja wohl auch nicht übernehmen.

    Dann sollte der Vermieter auch in der Pflicht sein, eine funktionierende Antennenanlage zur Verfügung zu stellen oder eben für das ganze Haus Kabel oder eine Sat-Anlage anzubieten. Darüber haben die Mieter meiner Meinung nach bei Neuanschaffung auch noch Mitbestimmungsrecht.

    Wenn Du es ganz genau wissen willst, würde ich mich mal bei einer Mietervereinigung in deiner Stadt erkundigen (oder das tut jemand anderes aus Deinem Haus, der in einem Mietverein ist). Das Thema sollte ja eigentlich jeden im Haus interessieren.

    mfg