1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

d-box nach Vertragsende weg - was nun?

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von dboxverlierer, 18. Dezember 2001.

  1. dboxverlierer

    dboxverlierer Neuling

    Registriert seit:
    18. Dezember 2001
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    Folgendes Problem:

    Vor einigen Monaten ist mein PW-Abo ausgelaufen, stammte also noch aus DF1-Zeiten. Ich hatte eine d-box 1 zur Miete. Diese habe ich nach Vertragsende zurückgeschickt.

    Jetzt meldet sich PW und meint, die Box sei nicht in Hamburg angekommen. Das Problem: Ich habe den Einlieferungsbeleg nicht mehr... [​IMG] Ich weiß, Schuld eigene, aber es hilft ja nun nix. Bin vor einigen Wochen umgezogen. Vielleicht ist er sogar doch noch irgendwo und ich finde ihn nur nicht. Ich werde auf jeden Fall nochmal suchen, aber gehen wir mal für einen Moment davon aus, ich finde ihn nicht.

    PW hat angekündigt, mir die Box mit DM 810,- in Rechnung zu stellen. Dabei haben die Jungs offenbar die 150,- Kaution völlig vergessen. Wobei es natürlich sein kann, daß sie die dann auf der Rechnung doch noch abziehen. Nun folgende Fragen:

    1. Es kann doch nicht sein, daß die für eine zwei Jahre alte Box den Neupreis ansetzen. Wobei dann auch die Frage wäre, woher der NP kommt, denn IMHO verkauft PW ja keine Boxen, und wenn, dann nur noch die 2er Version. Ich habe schließlich zwei Jahre Miete dafür gezahlt. Nicht, daß ich diesen Betrag 1:1 abziehen will, es war schließlich Miete und keine Ratenzahlung. Trotzdem verliert eine Mietsache während der Mietzeit an Wert, und es kann ja wohl kaum sein, daß die da jetzt einen wie auch immer ermittelten Neupreis einfordern können.

    2. Selbst wenn sie zu Recht den NP verlangen dürfen, woher kommt dann dieser imaginäre Betrag? Die d-box 1 wird von PW nicht einzeln verkauft, und im freien Handel ist ein baugleicher MediaMaster für deutlich weniger als 800,- zu haben.

    Was meint Ihr dazu? Wie sollte ich an die Sache rangehen?
     
  2. Hulkman1000

    Hulkman1000 Junior Member

    Registriert seit:
    12. November 2001
    Beiträge:
    137
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Nehm dir einen Anwalt, denn Premiere ist mal wieder im Unrecht.
    Wirst sehen: Nach dem ersten Brief gegen die PW'ler nach.
    Die versuchen immer ihre Kunden auszunehmen.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    Hast Du da konkrete Erfahrungen? Einem Kumpel haben die nämlich eiskalt die 800 Öcken vom Konto abgebucht.

    Gag
     
  4. dboxverlierer

    dboxverlierer Neuling

    Registriert seit:
    18. Dezember 2001
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Das Abbuchen ist ja zunächst mal kein Problem, kann man ja zurückholen. Wenn die 800,- abbuchen, dann wollen die für die Box ja sogar satte 950,- haben (einschl. Kaution). Für eine 2 Jahre alte d-Box 1? Nee, also ehrlich, damit kommt selbst eine Großfirma wie PW vor Gericht nicht durch, wenns hart auf hart kommt. Das wäre ja geradezu grotesk! [​IMG]
     
  5. zahni

    zahni Board Ikone

    Registriert seit:
    22. Januar 2001
    Beiträge:
    3.940
    Zustimmungen:
    47
    Punkte für Erfolge:
    58
    Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Boxen (besonders die 1'er) bei PW wegkommen. Und dann werden wieder ein paar "KartenXXX's" hops genommen. Ist alles ziemlich seltsam.

    -Zahni
     
  6. reddick

    reddick Junior Member

    Registriert seit:
    16. Oktober 2001
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Ich bin kein Anwalt oder ähnliches und kann nicht beurteilen, ob Premiere World im Unrecht ist oder nicht, auch wenn es meiner Meinung nach ziemlich logich klngt, dass du nicht den kompletten Preis bezahlen musst.
    Aber falls Premiere World im Recht wäre, dann kauf dir ne Box bei E-Bay und schickst diese an PW. Das müsste dich billiger kommen als de 810 DM.
    Dass es nicht die Box ist, die du zur Miete hattest wird sich sicherlich an der s/n erkennen lassen [​IMG] .
    Viel Glück gegen das Imperium!
     
  7. dboxverlierer

    dboxverlierer Neuling

    Registriert seit:
    18. Dezember 2001
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    @reddick:

    Auf diese Idee kam ich auch schon, allerdings sind die Preise auf ebay IMHO deutlich überteuert.
    Wegen der Seriennummer hätte ich nun wirklich das allerkleinste Problem, denn zumindest DAS (daß ich denen eine andere Box zusende) müßten sie auf jeden Fall akzeptieren.
     
  8. Fraenzchen

    Fraenzchen Silber Member

    Registriert seit:
    21. April 2001
    Beiträge:
    769
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Ich glaube schon, dass PW im Streitfall recht bekommt, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass die Box versandt worden ist.
    Eine gemietete Sache muss ersetzt werden, wenn sie untergeht. Da Du selbst schreibst, dass die Boxen bei e-bay überteuert sind ?? Was heißt überteuert? muss sich PW natürlich auf dem gleichen Weg eine neue Vermietbox besorgen.
    Woher auch sonst?? Also dann hättest Du den Marktwert, hergestellt wird das Ding wohl kaum noch.
    Die Frage: Hast Du keine Zeugen oder kennt man Dich evtl. auf dem Postamt oder kennt Dich der Postbote, das sind alles Leute, die eine Erklärung abgeben könnten, dass Du die Box versandt hast. Wenn diese Erklärung eidesstatlich erfolgt, sollte es Dir auch gelingen mit PW eine gütliche Einigung herbeizuführen.
     
  9. dboxverlierer

    dboxverlierer Neuling

    Registriert seit:
    18. Dezember 2001
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Ich glaube eigentlich nicht, daß PW sich diese Box bei eBay besorgen würde. Ich glaube nichtmal, daß sie sich diese Box überhaupt wieder besorgen würden. [​IMG]

    Daß eine untergegangene Mietsache ersetzt werden muß, ist mir klar. Aber der Vermieter kann wohl kaum den Neupreis einer über zwei Jahre vermieteten Sache verlangen. Und was diesen Neupreis angeht: Im Zweifelsfalle würde man hier ganz sicher nicht irgendwelche eBay-Beträge, sondern aktuelle Neupreise am Markt ansetzen müssen. Da es die d-Box 1 nicht zu kaufen gibt, käme das baugleiche MediaMaster-Modell von Nokia in Betracht.

    Letztlich sollte man meinen, daß dieser Fall ähnlich liegt wie etwa bei einem Kfz-Leasing, was ja ebenfalls ein Mietvertrag ist. Am Ende der Leasingzeit gibt man das Fahrzeug normalerweise zurück. Man kann es aber auch kaufen - zahlt aber logischerweise nicht den Neupreis. Und wenn das Auto verlorengeht oder Totalschaden erleidet, dann ersetzt die Versicherung auch nur den Zeitwert und nicht den Neupreis des Fahrzeugs.

    [ 18. Dezember 2001: Beitrag editiert von: dboxverlierer ]</p>
     
  10. Fraenzchen

    Fraenzchen Silber Member

    Registriert seit:
    21. April 2001
    Beiträge:
    769
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Genau so meinte ich das. Der Zeitwert muss ersetzt werden. Aber wie willst Du den ohne Marktwert bestimmen.????